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bKV und Sachbezug als starke Kombination

So nutzen Sie Ihre Benefit-Potenziale voll aus 

Sie bieten Ihren Mitarbeitenden bereits eine betriebliche Krankenversicherung und fragen sich, ob Sie zusätzlich noch den steuerfreien Sachbezug nutzen können? Die gute Nachricht: Ja, das geht, solange Sie ein paar Punkte beachten. Nutzen Sie die Gestaltungsspielräume und maximieren Sie so den Mehrwert für Ihre Mitarbeitenden. 

Holzbausteine sind zu einem Quadrat gestapelt, einige mit Symbolen wie Paragrafenzeichen, Kreislaufzeichen sowie Herz mit Hand. Eine Hand setzt einen weiteren Holzblock mit Geschenksymbol oben rechts auf den Stapel.

Ihre Vorteile:

  • Kombination möglich: bKV und Sachbezug schließen sich nicht aus – bei korrekter Gestaltung nutzen Sie beide Vorteile parallel. 
  • Flexible Gestaltung nach Ihrem Budget: Ob steuerfrei oder pauschalversteuert – Sie entscheiden, was zu Ihnen passt.
  • Attraktivität als Arbeitgeber steigern: Mehr Benefits bedeuten höhere Zufriedenheit und bessere Chancen im Wettbewerb um Talente. 

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zu sprechen!

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Edenred nutzt Ihre Angaben nur zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

bKV als Mitarbeiter-Benefit – Ihre Optionen 

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG 

  • max. 10.000 Euro pro Jahr
  • steuerplichtig mit 30% pauschal
  • sozialversicherungspflichtig
  • monatliche, viertel‑, halbjährliche oder jährliche Zahlung
  • muss als Sachbezug gestaltet sein und beim Finanzamt angemeldet, aber nicht extra beantragt werden.

Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG (sonst. Bezüge) 

  • max. 1.000 Euro pro Jahr
  • steuerplichtig mit Ø-Steuersatz aller begünstigten Mitarbeitenden
  • sozialversicherungsfrei
  • jährliche Zahlung
  • Gruppenvertrag sowie Antrag beim Finanzamt nötig. Ab 20 Mitarbeitenden meist ohne Prüfung; darunter ist ein Vereinfachungseffekt nachzuweisen.

Als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

  • max. 50 Euro pro Monat
  • steuerfrei
  • sozialversicherungsfrei
  • monatliche Zahlung
  • Keine Anmeldung oder Beantragung beim Finanzamt notwendig. Einholen einer Anrufungssauskunft vorab aber empfehlenswert.

Grundsätzlich gilt (unabhängig der gewählten Variante): Alle Leistungen aus einer bKV sind für Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, es erfolgt somit keine nachgelagerte Versteuerung beim Arbeitnehmer. Arbeitgeber können die Beiträge zur bKV, und den ggf. übernommenen Anteil der Steuer sowie Sozialabgaben voll als Betriebsausgaben absetzen. 

bKV als Sachbezug - Das müssen Sie beachten 

  • Eine bKV gilt nur dann als Sachbezug, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert und die Beiträge zur Versicherung direkt bezahlt. Somit ist es nicht zulässig, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Versicherunsbeiträge erstattet. 

  • Die Freigrenze von 50 Euro/Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) bzw. 10.000 Euro/Jahr (§ 37b EStG) darf nicht überschritten werden, sonst muss der komplette Betrag regulär versteuert werden. 

  • Bei der Freigrenze sind auch alle weiteren Benefits zu berücksichtigen, die unter denselben Paragrafen fallen. Andere Benefits außerhalb des Sachbezugs, z. B. Verpflegung oder Obstkorb, sind problemlos kombinierbar. 

  • Der Sachbezug erfolgt nicht in Form einer Gehaltsumwandlung und wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.

  • Steuerfreie Sachbezüge müssen auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden (Dokumentationspflicht).

  • Der Arbeitsvertrag muss den Anspruch auf den Versicherungsschutz enthalten z.B. in Form einer Zusatzvereinbarung (nur bei Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

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Mitarbeiter-Benefits maximieren - Unser Tipp

Sie verwenden für die bKV die Pauschalversteuerung oder schöpfen die monatliche Freigrenze von 50 Euro beim Sachbezug nicht vollständig aus? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitenden ein zusätzliches Goodie steuerfrei zukommen zu lassen. Der Edenred Sachbezug ist hierfür optimal, denn damit können Ihre Mitarbeitenden monatlich selbst entscheiden, was sie gerade brauchen.

So einfach funktioniert der Edenred Sachbezug

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Sie bestellen den Sachbezug für Ihre Mitarbeitenden über unser Bestellportal und laden monatlich den gewünschten Betrag steuerfrei auf (Freigrenze beachten).

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Ihre Mitarbeitenden wählen in unserem Nutzerportal aus, in welcher Form sie den Sachbezug erhalten möchten.

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Ihre Mitarbeitenden lösen das von Ihnen aufgeladene Guthaben nach Wunsch bei unseren Akzeptanzpartnern vor Ort bzw. online ein oder sparen an.

Das macht den Edenred Sachbezug einzigartig 

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Sachbezüge auszugeben. Doch wie findet man heraus, was den Geschmack der Mitarbeitenden wirklich trifft? Bei uns ist das ganz einfach: Ihre Mitarbeitenden können selbst entscheiden, wie sie ihr Guthaben verwenden möchten. Einzigartig hierbei ist, dass sowohl regionales einkaufen als auch Online-Shoppen möglich ist. So wird Ihr Goodie zu einem echten Benefit, der begeistert! Folgende Optionen stehen Ihren Mitarbeitenden zur Verfügung:

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Regional einkaufen mit Edenred City

  • Wiederaufladbare Gutscheinkarte
  • Flexibel einsetzbar bei zahlreichen Akzeptanzpartnern pro Region
  • Virtuelle Karte für mobiles Bezahlen, physische Karte optional
  • Ansparen möglich
  • Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG1
Edenred City Karte und Ausschnitt der Partnergutscheine; Aufkleber mit Aufschrift "monatlich wechseln" darüber mit Pfeilen in beide Richtung zwischen den beiden Produkten
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Online shoppen mit Partner-Gutscheinen

  • Digitale Gutscheinlösung
  • Online bei einem Händler nach Wahl einsetzbar
  • Große Auswahl an wählbaren Händlern, wachsendes Netzwerk
  • Ansparen möglich
  • Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG bzw. §2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG2

1 Beschränkung auf begrenztes Netzwerk durch Einkauf im Akzeptanzpartner-Netzwerk des festgelegten PLZ-Gebiets.
2 Beschränkung auf begrenztes Netzwerk durch Einkauf bei spezifischem Partner oder begrenzte Produktpalette.

Edenred Mitarbeiter

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zu sprechen!

Sie möchten den steuerfreien Sachbezug für Ihr Unternehmen nutzen? Dann lassen Sie sich gern von uns beraten, wie wir Sie mit unseren Lösungen unterstützen können. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. 

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Unser Vertriebsteam berät Sie schnell, zuverlässig und persönlich – digital, telefonisch und bei größeren Unternehmen auf Wunsch auch vor Ort. 

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Unsere Lösungen entsprechen stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen​. Wir bieten höchsten Standard für Sicherheit und Datenschutz. 

Wir lassen Kunden gerne für uns sprechen:

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  • + 50 Jahre

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  • 1,8 Mio +

    Arbeitnehmer erhalten unsere Produkte

  • 90 %

    Einlösequote – dieser Benefit wird genutzt

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