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Fitnessstudio & Sachbezug im Vergleich

Schöpfen Sie das volle Potential aus!

Sie dachten bisher, dass Sie neben dem Zuschuss fürs Fitnessstudio keine weiteren Sachbezugslösungen für Ihre Mitarbeitenden anbieten können? Mit diesem Missverständnis räumen wir auf: Haben Sie die Freigrenze von 50 EUR pro Monat noch nicht ausgeschöpft, bleibt Spielraum für weitere Benefits – z.B. in Form einer wiederaufladbaren Gutscheinlösung. Warum sich beide Benefits ideal ergänzen können und was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie in unserem kurzen Infoblatt.

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  • Wie unterscheiden sich Fitnessstudio-Zuschuss und Sachbezugskarten?
  • Für welche Mitarbeitenden ist welche Kategorie der richtige Benefit?
  • Was ist bei der Kombination beider Benefits zu beachten?

 

Lesedauer: 2 Min.

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