Geschenke für Mitarbeiter

Steuerfrei bis zu einer Höhe von 60 Euro


Steuerfreie Aufmerksamkeiten

Eine Studie von Ipsos hat bestätigt, dass sich Präsente für 60% der Mitarbeiter positiv auf die Attraktivität eines Arbeitgebers auswirken. Kleine Geschenke erhalten also nicht nur die Freundschaft, sondern auch die Motivation Ihrer Mitarbeiter.

Es lohnt sich somit die persönlichen Anlässe Ihrer Angestellten im Blick zu haben und Ihre Wertschätzung zu zeigen.

Aber welche Geschenke eignen sich am besten und was müssen Sie beachten, damit das ausgewählte Geschenk für beide Seiten steuerfrei bleibt? Auf dieser Seite beantworten wir für Sie alle diese Fragen.

Mitarbeiter steuerfrei beschenken

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Wie hoch dürfen Geschenke für Mitarbeiter sein?

In Deutschland haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Angestellten zu persönlichen Anlässen 
steuerfreie Sachzuwendungen zukommen zu lassen. Diese dürfen lediglich die Freigrenze 
in Höhe von 60 Euro pro Anlass nicht übersteigen.

Die Freigrenze in Höhe von 60 Euro (R. 19.6, Abs. 1 LStR) ist kein Jahresbetrag. Sie dürfen dem 
betreffenden Arbeitnehmer mehrfach im Jahr zu festgelegten Anlässen 
ein Geschenk überreichen.

Was zählt als persönlicher Anlass?

Geschenke an Mitarbeiter bleiben steuerfrei, wenn sie zu einem persönlichen Anlass verschenkt werden. Dazu zählen sowohl private Anlässe (z. B. Hochzeit) als auch berufliche (z. B. Beförderung). Aber Vorsicht: Feste wie Weihnachten und Firmenjubiläen zählen nicht dazu. Einen Überblick über gängige Anlässe finden Sie hier:

Arbeitsumfeld

Feste

Familie/Kinder

 
  • Geburtstag

  • Bestandene (Azubi-)Prüfung 

  • Dienstjubiläum

  • Pensionierung

  • Beförderung

 
 
  • Verlobung

  • Hochzeit

  • Silberhochzeit

  • Goldhochzeit

 
 
  • Geburt eines Kindes

  • Taufe

  • Einschulung/Schulabschluss

  • Kommunion

  • Konfirmation/Firmung

 

 

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter:
Das müssen Sie beachten 

Damit das Geburtstagsgeschenk für Ihren Mitarbeiter steuerfrei bleibt, müssen Sie wenige Regeln beachten.

  • Der Wert von 60 Euro stellt eine Freigrenze dar. Überschreiten Sie als Arbeitgeber diesen Wert, wird der komplette Betrag steuerpflichtig. 

  • Feiertage wie Weihnachten oder Ostern sowie Firmenjubiläen gehören nicht zu den persönlichen Anlässen und sind daher nicht im Rahmen des 60 Euro Sachbezugs steuerbegünstigt! 

  • Weihnachtsgeschenke können trotzdem steuerfrei bleiben - auf einer Weihnachtsfeier im Rahmen des 110 Euro Freibetrags oder mit dem 50-Euro-Sachbezug für Dezember. 

  • Der Sachbezug für Geschenke darf zusätzlich zum regelmäßigen, 50-Euro-Sachbezug genutzt werden.

  • Es dürfen auch mehrere Geschenke in einem Monat überreicht werden, wenn dort zwei Anlässe zusammenfallen z.B. Geburtstag und Dienstjubiläum

  • Bei Gutscheinkarten gibt es darüber hinaus folgendes zu beachten: Seit dem 1.1.2022 müssen Gutscheinkarten verpflichtend auch sogenannte ZAG-Kriterien erfüllen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel: Änderungen beim Sachbezug.

Was kann ich meinen Mitarbeitern schenken?

Jeder kennt ihn und hat ihn ziemlich wahrscheinlich selbst schon einmal bekommen – den berühmten Fresskorb. Er ist allseits beliebt, denn Essen muss bekanntlich jeder. Wenn Sie auf der Suche nach kreativen Alternativen sind, hier vier Ideen:

Einen zusätzlichen Urlaubstag
Die meisten arbeiten nicht gerne an ihrem Geburtstag und nehmen deshalb an diesem Tag frei. Warum also nicht einfach dem Mitarbeiter eine Freude machen, indem er seinen Ehrentag außerhalb des Büros verbringen darf, ohne das Urlaubskonto zu belasten.

Einen Baum
Ja, Sie haben richtig gelesen! Das Thema Nachhaltigkeit wird von immer mehr Menschen großgeschrieben, weshalb Umweltorganisationen (z.B. Plant-a-Tree) inzwischen die Möglichkeit bieten jemand anderem ein Geschenk in Form einer Spende zu machen. Dieses Geschenk eignet sich besonders für Menschen, die „schon alles haben“.

Eine personalisierte Geburtstagstorte
In vielen Büros ist es üblich, dass man als Geburtstagskind einen Kuchen oder eine Torte mitbringt, die dann gemeinsam mit den Kollegen verspeist wird. Doch nicht jeder backt gerne. Ersparen Sie Ihren Mitarbeitern die Vorbereitungen, indem sie eine Geburtstagstorte spendieren – am besten mit einer personalisierten Aufschrift.

Eine individuelle Popup-Karte
Manchmal machen gerade die kleinen Dinge besonders Freude. Mit einer handgeschriebenen Karte, können Sie Ihren Glückwünschen eine persönliche Note verleihen – vor allem, wenn sie diese selbst überreichen. Einen besonderen Überraschungseffekt erzielen Sie mit sog. Popup Karten, die mit den unterschiedlichsten Motiven erhältlich sind.

Nichts für Sie dabei gewesen? Wir haben eine Alternative für Sie.

Attraktive Alternative zu klassischen Geschenken

Viele klassische Geschenke treffen nicht immer den Geschmack jedes Mitarbeiters. Überreichen Sie als Arbeitgeber lieber etwas, das die Wahl den Mitarbeitern selbst überlässt.

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