Prämie steuerfrei auszahlen

Nutzen Sie den 50-Euro-Sachbezug (vormals 44-Euro-Sachbezug) als Prämie und belohnen und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter! 

Eine steuerfreie Prämie für Ihre Mitarbeiter

Sie überlegen Prämien einzusetzen oder haben solche bereits in Ihr Benefit- und Bonusprogramm integriert? Dann ist es durchaus eine Überlegung wert, diese Prämie steuerfrei auszugeben.

Denn bei einer Prämie, die mit dem Gehalt als Sonderzahlung ausgezahlt wird, führt der Arbeitnehmerblick auf das Gehaltskonto angesichts der deutlichen Steuerabzüge oft zu Frust: Wenn Sie die klassische Einmalzahlung ausgeben, ist die Prämie zu versteuern, und zwar immer mit Steuer- und Sozialabgaben!

Nutzen Sie hingegen den Rahmen des steuerfreien Sachbezugs, können Sie die Prämie an Ihre Mitarbeiter steuerfrei ausgeben – einmalig oder regelmäßig!

Mitarbeiter steuerfrei motivieren

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So bleibt die Prämie steuerfrei

Insgesamt können Sie aktuell bis zu 600€ pro Jahr für eine steuerfreie Prämie ansetzen. Allerdings nur, wenn diese steuerrechtlich als steuerfreier Sachbezug auf bis zu maximal 12 x 50€ aufgesplittet, korrekt ausgewiesen und beispielsweise als Aufladung auf eine regionale Gutscheinkarte dem Mitarbeiter übergeben wird.
Diese besonderen Bedingungen ergeben sich aus den aktuellen Steuergesetzen mit Grundlage des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und bieten Ihnen aber die Möglichkeit den Mitarbeitern die Prämie in voller Höhe zugutekommen zu lassen.

So können Sie zum Beispiel auch die Höhe der Prämie je nach Ziel variieren – ob als anlassbezogene Anerkennung oder als kontinuierliche Motivations- und Loyalitätsprämie das ganze Jahr über. Im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs ist vieles möglich.

Tipps zur Umsetzung: die steuerfreie Prämie für Ihre Mitarbeiter


Steuerfreie Sonderzahlungen für Mitarbeiter sind geschickte Motivationsinstrumente, um die Leistung und Produktivität zu steigern. Im kostenlosen E.Paper erhalten Sie praktische Anwendungsbeispiele aus unterschiedlichen Branchen für steuerfreie Prämien für Mitarbeiter. 

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Anlassideen: Prämienbeispiele

Welche Arten von Prämien gibt es und was eignet sich für Ihr Unternehmen? Als Arbeitgeber haben Sie verschiedene Möglichkeiten Prämien an Ihre Mitarbeiter auszugeben. Sie können sie entweder einmalig oder regelmäßig ausgeben, können die Prämie für Ihre Mitarbeiter an verschiedene Ergebnisse oder Ereignisse knüpfen und so nicht nur Motivation und Leistung stärken, sondern auch die Arbeitsresultate.

  • Erreichung definierter Ziele
  • Dankeschön für besonderen Einsatz
  • Bonus im Mitarbeiter werben Mitarbeiter Programm
  • Erfolgreiches Ideenmanagement
  • Regelmäßige Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen
  • Gesundheitsprämie

Damit solch eine Prämie auch tatsächlich Ihren Zweck erfüllt und die Motivation stärkt, ist es wichtig, dass sie als echtes Plus zum Gehalt empfunden wird. Eine Studie von Milz und Comp. zur Wirkung von Prämien bestätigt, dass sich 81% der Mitarbeiter durch Prämien mehr mit ihren Zielen identifizieren. Mit Sicherheit ist dies auch einer der Gründe, warum Prämien mittlerweile ein beliebtes und effektives Motivationsmittel im Personalwesen sind und mehr als zwei Drittel der deutschen Unternehmen bereits variable Vergütungssysteme einsetzen.

Vorteile bei der Ausgabe einer steuerfreien Prämie mit der Edenred-Karte

  • Nachhaltige, wiederaufladbare Sachbezugskarte aus rPVC
  • Bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei
  • Einsatz über das Mastercard-System an vielen Kartenterminals unterschiedlichster Partner
  • Anlassbezogene Motivation oder konstante Wertschätzung das ganze Jahr
  • Hoher Belohnungseffekt durch starke Sichtbarkeit und Wahrnehmung
  • Zeit- und Kostenersparnis durch minimalen Verwaltungsaufwand

Infos zur Edenred-Karte

Welche steuerlichen Ersparnisse ergeben sich? Eine Beispielrechnung

Die folgende Berechnung verdeutlicht den Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den die Gewährung des steuerfreien Sachbezugs gegenüber einer Prämienauszahlung von 600,00 Euro über das Gehalt hat.

Auszahlung Barprämie vs. Sachbezug

 Auszahlung über das Entgelt*Auszahlung über den monatlichen Sachbezug
Arbeitgeberbelastung710 €600 €
Prämie (Brutto)1 x 600 €600 € (12 Monate à 50 €)
Abzug Steuern- und Sozialabgaben286 €-
Auszahlung an Mitarbeiter (netto)314 €

600 €

  

Plus zur Barprämie:
286 €


*Berechnungsgrundlage: 2022 | 3.000 EUR brutto bzw. 3.600 EUR brutto | Steuerklasse I | ohne Kinder | KV 14,6 % | Zusatzbeitrag 1,3 % | KiSt 8 % | Bayern

Die Rechnung zeigt, dass für die Mitarbeiter bei der Auszahlung über den steuerfreien Sachbezug deutlich mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.

Wann sind Bonuszahlungen steuerfrei?

Eine Bonuszahlung ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter, die zusätzlich zum Gehalt erfolgt. Sie wird oftmals zur Motivationssteigerung eingesetzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Prämie auch steuerfrei ausbezahlt werden – Und zwar im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs.

Wie zahle ich Bonuszahlungen steuerfrei aus?

Bei Sonderzahlungen, die im Jahr 600 Euro nicht übersteigen, bietet der Sachbezug die Möglichkeit, den Betrag über mehrere Monate zu splitten. Unternehmen können so pro Monat bis zu 50 Euro Sachlohn komplett steuer- und sozialabgabenfrei an den Mitarbeiter ausgeben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Bei Sachprämien kommt es darauf an, den Mitarbeitern eine möglichst große Vielfalt zu bieten, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Wünschen der gesamten Belegschaft gerecht zu werden. Mit unserer Edenred-Karte oder den digitalen Gutscheinen entscheiden Ihre Mitarbeiter selbst, wofür sie das Guthaben ausgeben.

Sie möchten steuerfreie Prämien für Ihre Mitarbeiter ausgeben? Dann lassen Sie sich gern von uns beraten, wie wir Sie mit unseren Lösungen unterstützen können. Sprechen Sie mit uns!

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