Steuerfreier Sachbezug

Wertschätzung zeigen mit dem 50-Euro-Sachbezug (vormals 44-Euro-Sachbezug)

Im Folgenden erfahren Sie, was den steuerfreien Sachbezug ausmacht und welche verschiedenen Möglichkeiten Ihnen Edenred für Ihre Mitarbeiter anbietet.


Mit dem steuerfreien Sachbezug Mitarbeiter glücklich machen!

Aufgrund von Fachkräftemangel und dem "War for Talents" ist es wichtiger denn je, wertschätzende und motivierende Impulse zu senden. Aber gute Mitarbeiter verdienen mehr als nur ein freundliches Schulterklopfen. Zusätzliche Benefits wie z. B. der steuerfreie Sachbezug werden daher immer beliebter.

Damit können Sie Ihren Mitarbeitern bis zu 600 € pro Jahr auszahlen – und das steuer- und sozial­ab­gaben­frei. Ganz einfach geht das beispielsweise über eine wiederaufladbare Sachbezugskarte, da mit einem erfahrenen Dienstleister der Verwaltungs- und Buchungsaufwand auf das Nötigste minimiert werden können.
Aber Vorsicht: Nur ein Cent zu viel führt dazu, dass der gesamte Betrag abgaben­pflichtig wird! Wir erklären Ihnen im Folgenden, was es zu beachten gibt.

Mitarbeiter steuerfrei motivieren

Sie suchen nach einer Möglichkeit Ihre Mitarbeiter steuerfrei zu binden & motivieren? Machen Sie es wie 54.000 andere Unternehmen und setzen Sie dabei auf unsere Benefit-Lösungen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

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Erkenntnisse zum Sachbezug aus der IPSOS Studie im E.Paper

Während die Welt aktuell vor vielen Herausforderungen wie hoher Inflation, dem Krieg in der Ukraine und Fragen zum Klima und zur Energie steht, herrscht gleichzeitig ein Fachkräftemangel und Unternehmen müssen um qualifizierte Mitarbeiter kämpfen.

Eine überzeugende Arbeitgebermarke kann Unternehmen helfen, die besten Mitarbeiter zu gewinnen und diese langfristig an sich zu binden. Dazu gehört auch ein attraktives Benefit-Programm, das finanzielle Vorteile bietet.

Die aktuelle IPSOS-Studie zeigt, dass der steuer- und sozialabgabenfreie 50-Euro-Sachbezug dabei für Arbeitgeber im Bereich der monetären Gehaltsextras besonders relevant ist. Sie zeigt Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter und gibt Einblicke, wie das Gehaltsextra effizient genutzt werden kann.

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Die wichtigsten Fragen zum steuerfreien Sachbezug auf einen Blick

• Was ist ein steuerfreier Sachbezug?
Der steuerfreie Sachbezug ist eine besondere Form der Sachbezüge. Hier können zum Beispiel Gutscheine oder Prepaid Sachbezugskarten vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Gehalt ausgegeben werden. Es gelten spezielle rechtliche Rahmenbedingungen nach § 37b EStG.

• Welche Sachbezüge sind steuerfrei?
Sachbezüge, die sich nach § 37b EStG richten, also einen monatlichen Wert von derzeit 50 Euro nicht übersteigen, sind steuer- und sozialabgabenfrei. Dazu zählen auch Gutscheine und Gutscheinkarten, die zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen berechtigen und die ZAG-Kriterien erfüllen.

• Wo ist die Höhe des steuerfreien Sachbezugs geregelt?
Die Höhe und die Bedingungen zum steuerfreien Sachbezug sind im Einkommensteuergesetz § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG geregelt.

• Was kann der Arbeitgeber steuerfrei zahlen?
Der Arbeitgeber kann verschiedene steuerfreie Zuschüsse zahlen. Darunter fallen beispielsweise Gutscheine und andere Sachbezüge, ein Personalrabatt, das Arbeitgeberdarlehen oder Zuschüsse zu Fort- und Weiterbildungen. Auch bei Umzügen, der Kinderbetreuung oder der Gesundheitsförderung gibt es Möglichkeiten.

Wichtige Fakten zum steuerfreien Sachbezug finden Sie in unserem kostenfreien E.Paper:

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Der 50-Euro-Sachbezug

Leistungen des steuerfreien Sachbezugs werden oft auch gerne als 50-Euro-Sachbezug (ehemals 44-Euro-Sachbezug) betitelt, da die Freigrenze bei aktuell 50 Euro liegt. In diesem Rahmen kann der Arbeitgeber Sachbezüge in Form eines gebundenen Gutscheins oder als Direktleistung ausgeben. Beliebte Beispiele für steuerfreie Sachbezüge sind insbesondere Gutscheine wie Einkaufs- und Tankgutscheine, Zeitungsabonnenments, Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Sachgeschenke.

Achtung: Eine nachträgliche Kostenerstattung von eingereichten Quittungen ist nicht zulässig!

Zum 50-Euro-Sachbezug oft gefragt

• Was fällt unter 50€ Sachbezug?
Unter den 50 Sachbezug fallen beispielsweise Gutscheine, Produkte oder bestimmte Dienstleistungen. Diese bleiben als Sachbezüge bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.

• Ist der Sachbezug 50 € ein Freibetrag oder eine Freigrenze?
Beim 50€ Sachbezug gilt eine sogenannte Freigrenze. Es ist kein Freibetrag! Das heißt, dass bei Überschreiten der Freigrenze von derzeit 50€ der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

  • Steuerfreie Sachbezüge müssen auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters als eigener Brutto­gehalts­bau­stein ausgewiesen werden. Sie werden als Nettoabzug für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages vom Nettogehalt wieder abgezogen.

  • Als Arbeitgeber müssen Sie gewährleisten können, dass kein Bargeschäft stattfinden kann.

  • Seit 1.1.2020 muss der steuerfreie Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

  • Es gilt das Zuflussprinzip, demnach entscheidend ist, wann der Sachbezug geleistet wurde. Es ist nicht möglich Beträge zu sammeln und einmal im Jahr an die Mitarbeiter auszuzahlen.

  • Ihr Mitarbeiter hingegen muss die Beträge nicht im gleichen Monat ausgeben. Er darf die Gutscheine ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt einlösen.

  • Von den steuerfreien Sachzuwendungen dürfen alle Mitarbeiter zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn profitieren, auch Minijobber und 450-Euro-Kräfte.

  • Zum monatlichen Sachbezug von 50 Euro haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, steuerfrei Geschenke für Mitarbeiter zu persönlichen Anlässen auszugeben.

+++ Wichtig sind zudem Neuerungen, die im Jahressteuergesetz 2019 und 2020 beschlossen wurden: Seit dem 01.01.2022 müssen Gutscheinkarten verpflichtend auch sogenannte ZAG-Kriterien erfüllen. 
Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel Änderungen beim Sachbezug.

Das Sachbezugs-Prinzip

Sorgen Sie für eine wirkliche Belohnung, denn erst das Erlebnis macht die Belohnung aus.

Stellen Sie die Prämie in direkten Zusammenhang zur Leistung. Das fördert das Engagement für ein Ziel.

Sagen Sie Ihrem Mitarbeiter regelmäßig "Dankeschön". Das hält die Motivation aufrecht.

Attraktive Sachbezugslösung für jeden

Die in Deutschland meistgenutzte Form des steuerfreien Sachbezugs sind Warengutscheine und Gutscheinkarten. Doch es ist nicht immer einfach den Geschmack eines jeden zu treffen. Unsere Lösungen überlassen die Wahl Ihren Mitarbeitern selbst!

Sie legen einfach den Betrag fest und Ihr Mitarbeiter löst das Guthaben dann bei einem unserer zahlreichen Partner seiner Wahl ein.

Zu unseren Produkten Persönliche Beratung

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