Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

So bleiben Ihre Geschenke zum Jahresende steuerfrei


Kleine Geste, große Wirkung

Eine Studie von der Aktion Mensch und dem Marktforschungsinstitut Ipsos belegt:

79% der Berufstätigen freuen sich über Geschenke vom Arbeitgeber, 66% werden sogar motiviert und für ganze 60% der Befragten steigt dadurch die Arbeitgeberattraktivität.

Nutzen Sie also mit Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter die Gelegenheit, um richtig Danke zu sagen. Mit unseren beliebten Gutscheinkarten kommt Ihr Dank garantiert an. 

Damit Weihnachten in diesem Fall nicht auch zum Fest fürs Finanzamt wird, haben wir für Sie auf dieser Seite ein paar Tipps zusammengestellt, wie Ihr Geschenk steuerfrei bleibt.

Mitarbeiter steuerfrei beschenken

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Wie hoch dürfen Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter sein?

Um Ihre Mitarbeiter an Weihnachten steuerfrei zu beschenken, haben Sie zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie den Freibetrag für Betriebsfeiern bis zu 110 Euro nutzen. Zum anderen eignet sich auch der steuerfreie Sachbezug bis zu 50 Euro. Diese beiden Beträge lassen sich sogar miteinander kombinieren, sodass maximal 160 Euro möglich sind.

Im Folgenden erklären wir Ihnen, was es jeweils zu beachten gibt.

Mitarbeiter im Rahmen der Weihnachtsfeier beschenken

In vielen Unternehmen ist sie mittlerweile zur beliebtesten und wichtigsten Feier des Jahres geworden. Sie bietet den perfekten Rahmen, um in einer entspannten und gemütlichen Atmosphäre die letzten Tage des Jahres ausklingen zu lassen und einfach mal DANKE zu sagen. Damit die Weihnachtsfeier inkl. Geschenk steuerfrei bleibt, müssen Sie darauf achten, einen bestimmten Rahmen einzuhalten.

Was darf eine Weihnachtsfeier pro Mitarbeiter kosten?

Möchte man steuerfrei feiern, dann stehen für Betriebsveranstaltungen – zu der auch Weihnachtsfeiern zählen – 2x jährlich pro Mitarbeiter 110 Euro zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass alle Mitarbeiter eingeladen sind. Vorsicht: Dieser Betrag gilt lediglich pro Mitarbeiter. Sollten auch Familienmitglieder eingeladen sein, dann wird der Freibetrag des Angestellten auf diese aufgeteilt. Überschreiten die Kosten diesen Freibetrag, dann kann der Arbeitgeber den darüber liegenden Betrag mit 25 Prozent Lohnsteuer pauschal versteuern.

TIPP: In den Freibetrag von 110 Euro können Sie auch ein Weihnachtsgeschenk für Ihre Mitarbeiter einrechnen. Wichtig: das Geschenk muss klar erkenntlich im Rahmen der Feier verschenkt werden, um steuerfrei zu bleiben.

Welche Kosten gehören zu einer Betriebsveranstaltung?

In die Kosten einzuberechnen sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers inkl. Umsatzsteuer. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Kosten einzelnen Mitarbeitern zugerechnet werden können, oder ob es sich um allgemeine Aufwendungen handelt. Dazu zählen u.a. Speisen und Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten, Musik, Ausgaben für den äußeren Rahmen, wie etwa für Räume oder Beleuchtung, Eintrittskarten und auch Geschenke. Übernachtungs- und Beförderungskosten sind ebenfalls einzuberechnen, wenn es sich nicht um Reisekosten handelt.

Ideen für Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter ohne Weihnachtsfeier

Sie möchten Ihren Mitarbeitern an Weihnachten ein kleines Geschenk überreichen, können aber den 110 Euro Freibetrag nicht nutzen, da keine Weihnachtsfeier stattfindet? Nutzen Sie stattdessen doch den 50-Euro-Sachbezug. Wenn Sie diesen monatlichen Sachbezug nicht schon ausschöpfen, können Sie ihn auch für ein Weihnachtsgeschenk einsetzen. Dies gilt auch zusätzlich zu einer Betriebsveranstaltung. Bei voller Ausschöpfung, ist pro Arbeitnehmer ein steuerfreier Ausgabenbetrag von 160 Euro (110 Euro für eine Feier + 50 Euro für ein Geschenk) möglich.

Dabei darf der Wert des Geschenks die Freigrenze von 50 Euro nicht überschreiten, sonst ist der komplette Betrag zu versteuern.

Hier erfahren Sie mehr zum steuerfreien Sachbezug.

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