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Meine Abrechnung war geringer als angegeben. Was tun?

Falls die Auszahlung niedriger war als der angegebene Betrag, prüfen Sie zunächst, ob Sie ggfs. Ticket Restaurant Essensgutscheine aus dem Vorjahr eingereicht haben.

Die Essensgutscheine aus dem Vorjahr können Sie bis zum 31.03.20XX des Folgejahres einreichen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Einreichung.

Die Abrechnung mit entsprechender Differenz werden zusätzlich zu der automatischen Lese im Vier-Augen-Prinzip manuell gezählt.

In Ihrem Partnerportal haben Sie die Möglichkeit ein Differenzbeleg herunterzuladen.

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