Aufmerksamkeiten nach R. 19.6, Absatz 1 LStR
Ist in Betrieben und Unternehmen von 'Geschenken' die Rede, handelt es sich steuerrechtlich meistens um 'Aufmerksamkeiten' nach R. 19.6, Absatz 1 LStR. Bei diesen beträgt die Freigrenze 60 Euro pro Person. Zeitliche Einschränkungen wie beim steuerfreien Sachbezug, der ja nur einmal im Monat innerhalb der 50-Euro-Freigrenze gewährt werden darf, existieren nicht.
Aufmerksamkeiten können Sie als Arbeitgeber zu bestimmten Anlässen und damit auch mehrfach in einem Monat einem Arbeitnehmer übergeben. Konkret, wenn beispielsweise die Geburt eines Kindes und ein Dienstjubiläum in einem Monat zusammenfallen, können Sie zwei Geschenke in Höhe von jeweils bis zu 60 Euro dem Mitarbeiter überreichen.
Profitiert Ihr Mitarbeiter zudem noch von steuerfreien monatlichen Sachbezügen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG in Höhe von 50 Euro, so erhält Ihr Mitarbeiter in diesem Fall steuerfreie
geldwerte Vorteile in Höhe von 170 Euro in nur einem Monat!