
Zunächst: Was ist der § 18a TVöD? Der § 18a TVöD geht auf die Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 zurück. Er ist Bestandteil des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) und bezieht sich speziell auf ein alternatives Entgelt- und Anreizsystem im Rahmen des § 18a TVöD VKA. Damit ergänzt er das Leistungsentgeltsystem gemäß § 18 TVöD VKA, das auch das Budget für ein alternatives Anreizsystem bereitstellt.
Der Unterschied: Die Incentivierung erfolgt leistungsunabhängig, alle Mitarbeitenden profitieren gleichermaßen. Ziel ist keine Leistungsbewertung, sondern die Mitarbeiterbindung, die Förderung der intrinsischen Motivation und eine höhere Arbeitgeberattraktivität.
Eine attraktive Möglichkeit zur Incentivierung ist der Sachbezug. Arbeitgeber können so pro Monat bis zu 50 Euro Sachlohn an den Mitarbeiter ausgeben. Vorteil hierbei: es fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an, wodurch deutlich mehr bei Ihren Mitarbeitern ankommt. Bei Mitarbeitern besonders beliebt sind hierfür flexible Gutscheinkarten wie die Edenred City Card, da sie vielfältig einsetzbar sind und somit einen echten Mehrwert liefern.