Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Von gesunden Mitarbeitenden profitieren Arbeitgeber in vielerlei Hinsicht: Sie sind produktiver, motivierter, belastbarer und dadurch seltener krank. Sie können die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden auf vielfältige Weise fördern. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick.
- Steuerfreie Förderung bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr
- Sachbezüge & Dienstrad-Leasing – flexibel kombinieren
- Gesundheitsförderung unkompliziert umsetzen
- Lösungen, die Mitarbeitenden wirklich weiterhelfen
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Betriebliche Gesundheitsförderung – Eine von drei Säulen
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine der drei Säulen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM):
Maßnahmen und Schulungen sind für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer verpflichtend. Im Fokus stehen das Bewusstsein für Gesundheitsgefährdungen sowie die Einhaltung notwendiger Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Gesetzesgrundlage: insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Hierzu zählen zertifizierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung mit dem Fokus auf Verhaltens- und Verhältnisprävention. Entsprechende Leistungen können bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem steuerfrei gewährt werden. Gesetzesgrundlage: § 3 Nr. 34 EStG. Maßnahmen zur BGF sind freiwillig.
Gesetzesgrundlage: § 167 Abs. 2 SGB IX
Betriebliche Gesundheitsförderung – Beispiele und Maßnahmen
Die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG umfasst eine Vielzahl zertifizierter Maßnahmen. Diese gliedern sich in zwei zentrale Ansätze: Während die Verhaltensprävention auf die Gesundheitskompetenz der Mitarbeitenden abzielt, verbessert die Verhältnisprävention die Arbeitsbedingungen selbst. Hier einige Beispiele:
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Verhaltensprävention
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Verhältnisprävention
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Bewegungs- und Spotangebote
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Ergonomie am Arbeitsplatz
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Stressmanagement und mentale Gesundheit
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Arbeitsorganisation (z.B. flexible Arbeitszeiten)
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Suchtprävention
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Gesunde Verpflegung (z.B. Obstkorb für Mitarbeitende)
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Ernährungsberatung
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Führungskultur (z.B. Schulungen zur Gewaltfreien Kommunikation)
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Wie lässt sich Mitarbeitergesundheit attraktiv fördern?
Arbeitsschutz und BEM erfüllen gesetzliche Pflichten, die BGF ist an zertifizierte Maßnahmen gebunden. Viele Arbeitgeber suchen daher nach attraktiveren und flexibleren Alternativen – idealerweise budgetschonend. Genau hier setzen die Lösungen von Edenred an.
Gesundheit am Arbeitsplatz steuerfrei fördern
Für Maßnahmen, die nicht unter § 3 Nr. 34 EStG fallen, kann möglicherweise der steuerfreie Sachbezug nach § 8 EStG genutzt werden – gegebenenfalls ergänzt durch Dienstrad-Leasing-Angebote. Der Vorteil gegenüber der BGF: Diese Maßnahmen haben einen echten Benefit-Charakter, sorgen für ein spürbar höheres Nettoplus, fördern die gesundheitliche Eigenverantwortung und stellen ein nachhaltiges Investment in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiternden dar.
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Fitness als Sachbezug
Eine besonders flexible Möglichkeit, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern, bietet der steuerfreie Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Hier können Sie Ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei gewähren.
Wenn Ihnen die Themen Fitness und Gesundheit besonders am Herzen liegen, setzen Sie den Sachbezug gezielt dafür ein: z. B. über eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft oder flexible Zugänge über Plattformen wie Urban Sports Club.
Mit dem Edenred Sachbezug erhalten Sie eine digitale Lösung, bei der Firmenfitness bereits ohne Zusatzkosten enthalten ist.
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Bikeleasing über den Arbeitgeber
Eine weitere Möglichkeit, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern, sind Dienstrad-Leasing-Angebote nach § 3 Nr. 37 EStG. Der Vorteil: Sie können Bikeleasing zusätzlich zum steuerfreien Sachbezug anbieten.
Dies ist sowohl als steuerfreies Gehaltsextra als auch im Wege der Entgeltumwandlung möglich. Letzteres können Arbeitgeber kostenneutral anbieten, da in diesem Fall ein Teil des Gehalts für die Leasingrate umgewandelt wird.
Mit Edenred Bike bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Lösung für das Dienstrad-Leasing in Ihrem Unternehmen.
Weitere Gesundheitsmaßnahmen
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Wenn Sie die Erholung Ihrer Mitarbeitenden finanziell unterstützen möchten, kann die Erholungsbeihilfe eine interessante Option sein. Anders als vollständig steuerfreie Leistungen ist sie nicht steuerfrei, sondern unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt: Innerhalb der geltenden Höchstbeträge kann sie nach § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG pauschal mit 25 Prozent versteuert werden.
Besonders attraktiv ist, dass auch Familienangehörige berücksichtigt werden können. Üblicherweise gelten folgende Höchstbeträge:
- 156 Euro für den Arbeitnehmer
- 104 Euro für den Ehepartner
- 52 Euro für jedes Kind
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird und dem Erholungszweck dient. In Betracht kommen beispielsweise Urlaub oder andere erholungsbezogene private Auszeiten.
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Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr kann ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro je teilnehmender Person genutzt werden. Wird dieser Betrag überschritten, ist nur der übersteigende Teil lohnsteuerpflichtig. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen pauschal mit 25 Prozent versteuert werden.
Wichtig ist, dass es sich tatsächlich um eine Betriebsveranstaltung handelt. Dafür sollte das Event einen geselligen Charakter haben und grundsätzlich allen Mitarbeitenden oder einer klar abgegrenzten Organisationseinheit offenstehen. Sportliche Aktivitäten sind dabei nicht ausgeschlossen. Je nach Ausgestaltung kommen beispielsweise gemeinsame Wanderungen oder Kanufahrten mit anschließendem Restaurantbesuch infrage.
Vielfältige Gesundheitsförderung – der Edenred Sachbezug machts möglich
(Online-)Shoppen mit Partner-Gutscheinen
- Einlösung: Online, vor Ort oder beides – je nach Partner
- Händlerauswahl: fester Händler pro Gutschein – Festlegung vor Aufladung
- Region: Deutschlandweit
- Format: E-Code oder PDF
- Hinweis: Partner bestimmt maximale Gutscheinanzahl pro Einlösung
- Rechtsgrundlage: Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG1

Regional einkaufen mit Edenred City
- Einlösung: vor Ort (z. B. Einzelhandel, Tankstellen, Gastronomie)
- Händlerauswahl: Viele verschiedene Händler – spontan flexibel entscheiden
- Region: vorab festgelegte PLZ-Region
- Format: virtuelle Karte, physisch optional
- Hinweis: Ausgaben sind auf 250 € pro Monat beschränkt
- Rechtsgrundlage: Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG bzw. Nr. 10b ZAG2
Auszug unsere Partner aus dem Bereich Sport / Gesundheit und Wellbeing
Bereit für gesunde und motivierte Teams?
Unser Team berät Sie gerne zu steuerfreien Möglichkeiten, passenden Lösungen und der optimalen Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf!
Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung
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Vorteile der BGF für Arbeitgeber
- Weniger Krankheitstage & Kosten: Prävention reduziert Krankheitstage und senkt langfristig die Kosten
- Produktivitätssteigerung: Fitte Mitarbeitende leisten mehr und arbeiten konzentrierter
- Besseres Betriebsklima: Gemeinsame Gesundheitsangebote fördern den Teamzusammenhalt
- Höhere Mitarbeiterbindung: Gesundheitsangebote steigern die Zufriedenheit und reduzieren Fluktuation
- Stärkere Arbeitgebermarke: Positionieren Sie sich als moderner Arbeitgeber und gewinnen Sie Top-Talente
- Steuerliche Vorteile: Bis zu 600 Euro pro Mitarbeitenden und Jahr steuerfrei investieren
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Vorteile der BGF für Mitarbeitende
- Bessere Gesundheit: Präventive Maßnahmen stärken das körperliche und mentale Wohlbefinden
- Finanzieller Vorteil: Zugang zu Gesundheitskursen und -programmen ohne eigene Kosten
- Höhere Lebensqualität: Bessere Work-Life-Balance durch weniger Stress und mehr Wohlbefinden
- Wertschätzung erleben: Arbeitgeber zeigt Interesse am Wohlbefinden seiner Mitarbeitenden
- Langfristige Vorsorge: Frühe Prävention beugt späteren Erkrankungen vor
- Gesundheitskompetenz aufbauen: Mitarbeitende lernen eigenverantwortlich für Ihre Gesundheit zu sorgen
Betriebliche Gesundheitsförderung – So gelingt der Start
In fünf Schritten zur erfolgreichen Gesundheitsförderung:
1. Bedarfe ermitteln: Was wünschen sich Ihre Mitarbeitenden? Eine kurze Umfrage gibt Aufschluss über Interessen und Bedürfnisse.
2. Budget & Rahmen festlegen: Entscheiden Sie, welchen Betrag Sie investieren und welche steuerlichen Möglichkeiten Sie nutzen möchten.
3. Passende Lösung wählen: Wählen Sie die Lösung, die zu Ihrer Unternehmensgröße, Ihrem Budget und den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeitenden passt.
4. Kommunizieren & aktivieren: Informieren Sie Ihre Belegschaft – je besser die Kommunikation, desto höher die Akzeptanz.
5. Erfolg messen: Nutzen Sie Feedback zur kontinuierlichen Optimierung Ihrer Maßnahmen
Häufige Fragen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
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Zur betrieblichen Gesundheitsförderung zählen alle freiwilligen Maßnahmen des Arbeitgebers, die Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten im Arbeitsalltag zu unterstützen bzw. zu verbessern. Sie teilt sich in zwei Hauptbereiche auf:
1. Verhaltensprävention (Fokus auf den Menschen)
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das gesundheitliche Bewusstsein und das persönliche Verhalten der Mitarbeitenden zu stärken:
- Bewegungs- und Sportangebote (z. B. Firmenfitness, Rückenschule, Laufgruppen)
- Stressbewältigung und mentale Gesundheit (z. B. Seminare zu Achtsamkeit, Meditation oder Zeitmanagement)
- Ernährungsberatung und Kochkurse
- Suchtprävention (z. B. Angebote zur Rauchfreiheit oder Beratung bei Suchtmittelkonsum)
2. Verhältnisprävention (Fokus auf die Arbeitsbedingungen)
Diese Maßnahmen gestalten das Arbeitsumfeld und die Organisation so, dass Belastungen minimiert werden:
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Ergonomie am Arbeitsplatz (z. B. höhenverstellbare Tische, ergonomische Bürostühle, Stehhilfen)
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Arbeitsorganisation (z. B. flexible Arbeitszeiten, Optimierung von Arbeitsabläufen)
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Gesunde Verpflegung (z. B. Angebote in der Kantine oder frisches Obst im Büro)
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Führungskultur (z. B. Schulungen für Vorgesetzte zu gesundheitsbewusster Mitarbeiterführung)
Ziel ist es, gesundheitliche Belastungen zu verringern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der Gesetzgeber fördert solche Maßnahmen durch einen jährlichen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 600 Euro pro Mitarbeiter.
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Beispiele für betriebliche Gesundheitsförderung sind Rückenschulungen, Firmenfitness, gesunde Verpflegungsangebote, Gesundheitschecks, Stressmanagement-Kurse, ergonomische Beratung oder Maßnahmen zur Förderung der mentalen Gesundheit. Auch Workshops zu Bewegung, Schlaf oder Entspannung gehören dazu. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom Unternehmen und den Arbeitsbedingungen ab.
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Die betriebliche Gesundheitsförderung ist für Arbeitgeber in Deutschland grundsätzlich nicht gesetzlich verpflichtend. Allerdings bestehen gesetzliche Pflichten Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements im Bereich Arbeitsschutz. Arbeitgeber müssen Arbeitsbedingungen so gestalten, dass gesundheitliche Gefährdungen möglichst vermieden werden.
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Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Zertifizierte Maßnahmen
Es muss sich um zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen handeln, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen.2. Zusätzlich zum Arbeitslohn
Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.3. Freibetrag von 600 Euro
Pro Mitarbeitenden und Kalenderjahr gilt ein Freibetrag von 600 Euro. Da es sich um einen Freibetrag (nicht um eine Freigrenze) handelt, wird nur der Betrag steuerpflichtig, der über 600 Euro hinausgeht.Beispiel: Investieren Sie 640 Euro pro Mitarbeitenden, unterliegen lediglich 40 Euro der Besteuerung. Da es sich um eine Sachleistung handelt, kann der darüberliegende Betrag nach § 40 EStG mit 25 Prozent pauschal versteuert werden.
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Die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz wird aus arbeitspsychologischer Sicht von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen unter anderem Arbeitsbelastung, Zeitdruck, Führungsverhalten, Wertschätzung, das soziale Miteinander im Team sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Neuere Ansätze im Stressmanagement betonen die zentrale Bedeutung des Nervensystems für das allgemeine Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit.
Gerade weil ein vollkommen stressfreier Arbeitsplatz kaum realisierbar ist, sollten Arbeitgeber ein aktives Stressmanagement für ein gesundes Arbeitsumfeld stets im Blick behalten.
Hier eine Übersicht möglicher Maßnahmen
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Schulungen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)
Wie gezeigt, sind Schulungen zur Stressbewältigung und zum Stressmanagement pro Mitarbeiter innerhalb eines Kalenderjahres nach § 3 Nr. 34 EStG steuer- und sozialabgabenfrei, sofern diese Maßnahmen den Kriterien der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuches (SGB V) entsprechen. Mitarbeiter lernen dabei zum Beispiel, Stressreaktionen frühzeitig wahrzunehmen, persönliche Belastungsmuster besser zu verstehen und alltagstaugliche Strategien zur Selbstregulation zu entwickeln.
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Arbeitsmittel nach § 3 Nr. 45 EStG
Auch die Arbeitsumgebung kann entlastend wirken. Blickgeschützte Arbeitsplatzlösungen oder eine dimmbare Beleuchtung können dabei helfen, Reizüberflutung und Unterbrechungen zu reduzieren. Besonders bewährt haben sich zudem Arbeitsmittel wie Noise-Cancelling-Kopfhörer für ein besseres Stressmanagement. Solche Geräte können Sie Mitarbeitern unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 45 EStG auch steuerfrei im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur privaten Nutzung überlassen. Der Vorteil: Trotz des grundsätzlich vorliegenden geldwerten Vorteils bleibt die private Nutzung nach dieser steuerrechtlichen Regelung steuerfrei.
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Zugewandte Führung
Neben Schulungen und Arbeitsmitteln bleibt Führung ein zentraler Einflussfaktor. Eine verlässliche, respektvolle und klare Führung vermittelt Sicherheit und trägt dazu bei, dass Mitarbeiter im Arbeitsalltag kooperativ, konzentriert und handlungsfähig bleiben. Wichtig sind dabei eine zugewandte, klare Ansprache und eine offene, wertschätzende Kommunikation, um ein Gefühl sozialer Sicherheit zu fördern. Eine konstruktive Fehler- und Feedbackkultur hilft, unnötige Anspannung zu vermeiden, und stärkt Lernen, Vertrauen und Zusammenarbeit. Ebenso schafft eine klare, ehrliche und nachvollziehbare Kommunikation Orientierung und reduziert Unsicherheit – auch in belastenden Situationen.
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Zur Ergonomie am Arbeitsplatz gehören unter anderem ein passender Schreibtisch, ein ergonomischer Bürostuhl, die richtige Bildschirmhöhe sowie eine gute Beleuchtung. Auch ausreichend Bewegungsfreiheit, eine sinnvolle Anordnung von Arbeitsmitteln und abwechslungsreiche Bewegungsabläufe spielen eine wichtige Rolle. So kann der Arbeitsplatz gesünder und komfortabler gestaltet werden.
Ziel der Ergonomie am Arbeitsplatz ist es, Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse des Menschen anzupassen. Dadurch sollen körperliche Belastungen reduziert, Beschwerden vermieden und die Gesundheit langfristig unterstützt werden. Gleichzeitig kann Ergonomie helfen, Konzentration, Wohlbefinden und Produktivität im Arbeitsalltag zu verbessern.
Blogbeiträge rund um das Thema BGM
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Stressprävention
Stressprävention am Arbeitsplatz – das können Sie für Ihre Mitarbeiter tun.
Zu mehr Entspannung -

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