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Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Von gesunden Mitarbeitenden profitieren Arbeitgeber in vielerlei Hinsicht: Sie sind produktiver, motivierter, belastbarer und dadurch seltener krank. Sie können die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden auf vielfältige Weise fördern. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick.

  • Steuerfreie Förderung bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr
  • Sachbezüge & Dienstrad-Leasing – flexibel kombinieren
  • Gesundheitsförderung unkompliziert umsetzen 
  • Lösungen, die Mitarbeitenden wirklich weiterhelfen

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Edenred Ansprechpartner zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz

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 Betriebliche Gesundheitsförderung – Eine von drei Säulen

 Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine der drei Säulen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM):  

Symbol Icon Arbeitsschutz
 Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
 

Maßnahmen und Schulungen sind für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer verpflichtend. Im Fokus stehen das Bewusstsein für Gesundheitsgefährdungen sowie die Einhaltung notwendiger Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Gesetzesgrundlage: insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Symbol Icon Gesundheitförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung
 

Hierzu zählen zertifizierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung mit dem Fokus auf Verhaltens- und Verhältnisprävention. Entsprechende Leistungen können bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem steuerfrei gewährt werden. Gesetzesgrundlage: § 3 Nr. 34 EStG. Maßnahmen zur BGF sind freiwillig.

Icon Eingliederungsmanagement
 Betriebl. Eingliederungsmanagement
 
 Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitenden ein betriebl. Eingliederungs­management anzubieten, wenn diese innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.  Ziel ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und der Erhalt des Arbeitsplatzes. 
Gesetzesgrundlage: § 167 Abs. 2 SGB IX

 Betriebliche Gesundheitsförderung – Beispiele und Maßnahmen

Die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG umfasst eine Vielzahl zertifizierter Maßnahmen. Diese gliedern sich in zwei zentrale Ansätze: Während die Verhaltensprävention auf die Gesundheitskompetenz der Mitarbeitenden abzielt, verbessert die Verhältnisprävention die Arbeitsbedingungen selbst. Hier einige Beispiele:

Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Bewegungs- und Spotangebote
Ergonomie am Arbeitsplatz
Stressmanagement und mentale Gesundheit
Arbeitsorganisation (z.B. flexible Arbeitszeiten)
Suchtprävention
Gesunde Verpflegung (z.B. Obstkorb für Mitarbeitende)
Ernährungsberatung
Führungskultur (z.B. Schulungen zur Gewaltfreien Kommunikation)
Nachdenkliche Frau mit Laptop kratzt sich am Kopf

Wie lässt sich Mitarbeiter­gesundheit attraktiv fördern? 

Arbeitsschutz und BEM erfüllen gesetzliche Pflichten, die BGF ist an zertifizierte Maßnahmen gebunden. Viele Arbeitgeber suchen daher nach attraktiveren und flexibleren Alternativen – idealerweise budgetschonend. Genau hier setzen die Lösungen von Edenred an.

 Gesundheit am Arbeitsplatz steuerfrei fördern 

Für Maßnahmen, die nicht unter § 3 Nr. 34 EStG fallen, kann möglicherweise der steuerfreie Sachbezug nach § 8 EStG genutzt werden – gegebenenfalls ergänzt durch Dienstrad-Leasing-Angebote. Der Vorteil gegenüber der BGF: Diese Maßnahmen haben einen echten Benefit-Charakter, sorgen für ein spürbar höheres Nettoplus, fördern die gesundheitliche Eigenverantwortung und stellen ein nachhaltiges Investment in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiternden dar. 

Weitere Gesundheitsmaßnahmen 

  • Wenn Sie die Erholung Ihrer Mitarbeitenden finanziell unterstützen möchten, kann die Erholungsbeihilfe eine interessante Option sein. Anders als vollständig steuerfreie Leistungen ist sie nicht steuerfrei, sondern unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt: Innerhalb der geltenden Höchstbeträge kann sie nach § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG pauschal mit 25 Prozent versteuert werden.

    Besonders attraktiv ist, dass auch Familienangehörige berücksichtigt werden können. Üblicherweise gelten folgende Höchstbeträge:

    • 156 Euro für den Arbeitnehmer
    • 104 Euro für den Ehepartner
    • 52 Euro für jedes Kind

    Voraussetzung ist unter anderem, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird und dem Erholungszweck dient. In Betracht kommen beispielsweise Urlaub oder andere erholungsbezogene private Auszeiten.

     

  • Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr kann ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro je teilnehmender Person genutzt werden. Wird dieser Betrag überschritten, ist nur der übersteigende Teil lohnsteuerpflichtig. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen pauschal mit 25 Prozent versteuert werden.

    Wichtig ist, dass es sich tatsächlich um eine Betriebsveranstaltung handelt. Dafür sollte das Event einen geselligen Charakter haben und grundsätzlich allen Mitarbeitenden oder einer klar abgegrenzten Organisationseinheit offenstehen. Sportliche Aktivitäten sind dabei nicht ausgeschlossen. Je nach Ausgestaltung kommen beispielsweise gemeinsame Wanderungen oder Kanufahrten mit anschließendem Restaurantbesuch infrage.

Vielfältige Gesundheitsförderung – der Edenred Sachbezug machts möglich

Der Edenred Sachbezug ist vor allem deshalb für Mitarbeitende besonders attraktiv, weil er sich flexibel an ihre Lebensumstände anpasst – bei Bedarf können sie ihn auch für andere Zwecke einsetzen. Diese Optionen haben Ihre Mitarbeitenden: 

(Online-)Shoppen mit Partner-Gutscheinen

  • Einlösung: Online, vor Ort oder beides – je nach Partner
  • Händlerauswahl: fester Händler pro Gutschein – Festlegung vor Aufladung
  • Region: Deutschlandweit
  • Format: E-Code oder PDF
  • Hinweis: Partner bestimmt maximale Gutscheinanzahl pro Einlösung 
  • Rechtsgrundlage: Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG1
2025_Sachbezug_monatlich_wechseln

Regional einkaufen mit Edenred City

  • Einlösung: vor Ort (z.B. Einzelhandel, Tankstellen, Gastronomie)
  • Händlerauswahl: Viele verschiedene Händler – spontan flexibel entscheiden
  • Region: vorab festgelegte PLZ-Region
  • Format: virtuelle Karte, physisch optional
  • Hinweis: Ausgaben sind auf 250 € pro Monat beschränkt
  • Rechtsgrundlage: Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG bzw. Nr. 10b ZAG2
  1. Beschränkung auf begrenztes Netzwerk durch Einkauf im Akzeptanzpartner-Netzwerk des festgelegten PLZ-Gebiets.
  2. Beschränkung auf begrenztes Netzwerk durch Einkauf bei spezifischem Partner oder begrenzte Produktpalette.

 Auszug unsere Partner aus dem Bereich Sport / Gesundheit und Wellbeing

adidas
Decathlon
ergotopia
Fahrrad XXL
Globetrotter
living chairs
Lucky Bike
Mister Spex
myCare
Nike
Shop Apotheke
Urban Sports Club
Wellcard Thermen & Hotelgutschein
Edenred Mitarbeiter

Bereit für gesunde und motivierte Teams?

Unser Team berät Sie gerne zu steuerfreien Möglichkeiten, passenden Lösungen und der optimalen Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf! 

Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung – So gelingt der Start 

Lächelnde Frau in orangefarbener Sportkleidung mit Yogamatte zeigt zur linken Seite

In fünf Schritten zur erfolgreichen Gesundheitsförderung:

1. Bedarfe ermitteln: Was wünschen sich Ihre Mitarbeitenden? Eine kurze Umfrage gibt Aufschluss über Interessen und Bedürfnisse.

2. Budget & Rahmen festlegen: Entscheiden Sie, welchen Betrag Sie investieren und welche steuerlichen Möglichkeiten Sie nutzen möchten.

3. Passende Lösung wählen: Wählen Sie die Lösung, die zu Ihrer Unternehmensgröße, Ihrem Budget und den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeitenden passt.

4. Kommunizieren & aktivieren: Informieren Sie Ihre Belegschaft – je besser die Kommunikation, desto höher die Akzeptanz.

5. Erfolg messen: Nutzen Sie Feedback zur kontinuierlichen Optimierung Ihrer Maßnahmen

Häufige Fragen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

  • Zur betrieblichen Gesundheitsförderung zählen alle freiwilligen Maßnahmen des Arbeitgebers, die Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten im Arbeitsalltag zu unterstützen bzw. zu verbessern. Sie teilt sich in zwei Hauptbereiche auf: 

    1. Verhaltensprävention (Fokus auf den Menschen)

    Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das gesundheitliche Bewusstsein und das persönliche Verhalten der Mitarbeitenden zu stärken:

    • Bewegungs- und Sportangebote (z. B. Firmenfitness, Rückenschule, Laufgruppen)
    • Stressbewältigung und mentale Gesundheit (z. B. Seminare zu Achtsamkeit, Meditation oder  Zeitmanagement)
    • Ernährungsberatung und Kochkurse
    • Suchtprävention (z. B. Angebote zur Rauchfreiheit oder Beratung bei Suchtmittelkonsum)

    2. Verhältnisprävention (Fokus auf die Arbeitsbedingungen)

    Diese Maßnahmen gestalten das Arbeitsumfeld und die Organisation so, dass Belastungen minimiert werden:

    • Ergonomie am Arbeitsplatz (z. B. höhenverstellbare Tische, ergonomische Bürostühle, Stehhilfen)

    • Arbeitsorganisation (z. B. flexible Arbeitszeiten, Optimierung von Arbeitsabläufen)

    • Gesunde Verpflegung (z. B. Angebote in der Kantine oder frisches Obst im Büro)

    • Führungskultur (z. B. Schulungen für Vorgesetzte zu gesundheitsbewusster Mitarbeiterführung)

    Ziel ist es, gesundheitliche Belastungen zu verringern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der Gesetzgeber fördert solche Maßnahmen durch einen jährlichen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 600 Euro pro Mitarbeiter. 

  • Beispiele für betriebliche Gesundheitsförderung sind Rückenschulungen, Firmenfitness, gesunde Verpflegungsangebote, Gesundheitschecks, Stressmanagement-Kurse, ergonomische Beratung oder Maßnahmen zur Förderung der mentalen Gesundheit. Auch Workshops zu Bewegung, Schlaf oder Entspannung gehören dazu. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom Unternehmen und den Arbeitsbedingungen ab. 

  • Die betriebliche Gesundheitsförderung ist für Arbeitgeber in Deutschland grundsätzlich nicht gesetzlich verpflichtend. Allerdings bestehen gesetzliche Pflichten Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements im Bereich Arbeitsschutz. Arbeitgeber müssen Arbeitsbedingungen so gestalten, dass gesundheitliche Gefährdungen möglichst vermieden werden.

  • Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    1. Zertifizierte Maßnahmen
    Es muss sich um zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen handeln, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen.

    2. Zusätzlich zum Arbeitslohn
    Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.

    3. Freibetrag von 600 Euro
    Pro Mitarbeitenden und Kalenderjahr gilt ein Freibetrag von 600 Euro. Da es sich um einen Freibetrag (nicht um eine Freigrenze) handelt, wird nur der Betrag steuerpflichtig, der über 600 Euro hinausgeht.

    Beispiel: Investieren Sie 640 Euro pro Mitarbeitenden, unterliegen lediglich 40 Euro der Besteuerung. Da es sich um eine Sachleistung handelt, kann der darüberliegende Betrag nach § 40 EStG mit 25 Prozent pauschal versteuert werden.

  • Die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz wird aus arbeitspsychologischer Sicht von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen unter anderem Arbeitsbelastung, Zeitdruck, Führungsverhalten, Wertschätzung, das soziale Miteinander im Team sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

    Neuere Ansätze im Stressmanagement betonen die zentrale Bedeutung des Nervensystems für das allgemeine Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit.

    Gerade weil ein vollkommen stressfreier Arbeitsplatz kaum realisierbar ist, sollten Arbeitgeber ein aktives Stressmanagement für ein gesundes Arbeitsumfeld stets im Blick behalten.

    Hier eine Übersicht möglicher Maßnahmen

    • Schulungen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF)

      Wie gezeigt, sind Schulungen zur Stressbewältigung und zum Stressmanagement pro Mitarbeiter innerhalb eines Kalenderjahres nach § 3 Nr. 34 EStG steuer- und sozialabgabenfrei, sofern diese Maßnahmen den Kriterien der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuches (SGB V) entsprechen. Mitarbeiter lernen dabei zum Beispiel, Stressreaktionen frühzeitig wahrzunehmen, persönliche Belastungsmuster besser zu verstehen und alltagstaugliche Strategien zur Selbstregulation zu entwickeln.

       

    • Arbeitsmittel nach § 3 Nr. 45 EStG

      Auch die Arbeitsumgebung kann entlastend wirken. Blickgeschützte Arbeitsplatzlösungen oder eine dimmbare Beleuchtung können dabei helfen, Reizüberflutung und Unterbrechungen zu reduzieren. Besonders bewährt haben sich zudem Arbeitsmittel wie Noise-Cancelling-Kopfhörer für ein besseres Stressmanagement. Solche Geräte können Sie Mitarbeitern unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 45 EStG auch steuerfrei im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur privaten Nutzung überlassen. Der Vorteil: Trotz des grundsätzlich vorliegenden geldwerten Vorteils bleibt die private Nutzung nach dieser steuerrechtlichen Regelung steuerfrei.

       

    • Zugewandte Führung

      Neben Schulungen und Arbeitsmitteln bleibt Führung ein zentraler Einflussfaktor. Eine verlässliche, respektvolle und klare Führung vermittelt Sicherheit und trägt dazu bei, dass Mitarbeiter im Arbeitsalltag kooperativ, konzentriert und handlungsfähig bleiben. Wichtig sind dabei eine zugewandte, klare Ansprache und eine offene, wertschätzende Kommunikation, um ein Gefühl sozialer Sicherheit zu fördern. Eine konstruktive Fehler- und Feedbackkultur hilft, unnötige Anspannung zu vermeiden, und stärkt Lernen, Vertrauen und Zusammenarbeit. Ebenso schafft eine klare, ehrliche und nachvollziehbare Kommunikation Orientierung und reduziert Unsicherheit – auch in belastenden Situationen.

       

  • Zur Ergonomie am Arbeitsplatz gehören unter anderem ein passender Schreibtisch, ein ergonomischer Bürostuhl, die richtige Bildschirmhöhe sowie eine gute Beleuchtung. Auch ausreichend Bewegungsfreiheit, eine sinnvolle Anordnung von Arbeitsmitteln und abwechslungsreiche Bewegungsabläufe spielen eine wichtige Rolle. So kann der Arbeitsplatz gesünder und komfortabler gestaltet werden. 

    Ziel der Ergonomie am Arbeitsplatz ist es, Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse des Menschen anzupassen. Dadurch sollen körperliche Belastungen reduziert, Beschwerden vermieden und die Gesundheit langfristig unterstützt werden. Gleichzeitig kann Ergonomie helfen, Konzentration, Wohlbefinden und Produktivität im Arbeitsalltag zu verbessern. 

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