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Firmenfitness

Unsere All-in-One Lösung, die zu jedem Mitarbeitenden passt 

Mit dem Edenred Sachbezug erhalten Sie eine ganzheitliche Sachbezugslösung, die Firmenfitness intelligent integriert – ohne Zusatzkosten und mit maximaler Wahlfreiheit für Ihr Team. 

  • Partnerschaft mit Urban Sports Club: Über 50 Sportarten an 8.000+ Standorten
  • Eine Lösung, ein Preis: Firmenfitness ohne separate Verträge oder Zusatzgebühren
  • Steuer- und sozialabgabenfrei: Bis zu 50€ monatlich pro Mitarbeitendem
  • Monatliche Wahlfreiheit für Mitarbeitende: Fitness, Tanken, (Online-)Shoppen oder Einkaufen

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Edenred Mitarbeiterin

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Edenred nutzt Ihre Angaben nur zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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  • 50 Jahre

    Erfahrung

  • 54.000 +

    Kunden

  • 1,8 Mio +

    Nutzer

Mehr als nur Fitness – Edenred Benefits als All-in-One Lösung 

Mit der Edenred Sachbezugslösung bieten Sie Ihren Mitarbeitenden Zugang zu Urban Sports Club – Deutschlands führendem Sport- und Wellness-Netzwerk. Das Besondere: Fitness ist nur eine von vielen Optionen. Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, was sie brauchen.

Lächelnde Frau im Sporttop, die nach vorn lehnt, vor unscharfem Fitnessstudio‑Hintergrund; am unteren Bildrand ist das Logo  „Urban Sports Club“ zu sehen.
  • Fitness, mentale Gesundheit & Wohlbefinden – alles auf einer Plattform
  • 8.000+ Standorte für Training vor Ort mit über 50 Sportarten von Fitness über Schwimmen bis hin zu Yoga
  • Online-Angebote mit Live-Kursen und On-Demand-Videos 
  • Zugang zu Premium-Apps für Fitness, Ernährung, Meditation und Schlaf
  • Oder andere Benefits: Tanken, Einkaufen, (Online-)Shoppen

Urban Sports Club behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang und die Preise künftig zu ändern. Es gelten die AGB von Urban Sports Club.

 

So einfach funktioniert Firmenfitness als Sachbezug mit Edenred

Sachbezug bestellen 

Sie bestellen die Edenred Sachbezugslösung mit integrierter Firmenfitness. Monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei pro Mitarbeitenden – ohne Zusatzkosten für die Fitness-Option. 

Mitarbeitende wählen 

Ihre Mitarbeitenden wählen im Edenred Nutzerportal: Urban Sports Club mit attraktivem Preisvorteil gegenüber privater Mitgliedschaft oder alternative Optionen wie Tanken oder Einkaufen. 

Fitness aktivieren

 Wer sich für Fitness entscheidet, löst das Guthaben als Urban Sports Club Gutschein ein und trainiert bei 8.000+ Partnern deutschlandweit oder nutzt das vielfältige Onlineangebot.

Flexibel bleiben

Jeden Monat können Ihre Mitarbeitenden frei wählen: USC fortsetzen oder Alternative wählen. Maximale Flexibilität ohne langfristige Bindung – passend zu den aktuellen Bedürfnissen. 

Sie nutzen bereits den Edenred Sachbezug?

Dann haben wir gute News: Für Sie bedeutet die Bereitstellung von Urban Sports Club als Firmenfitness-Lösung keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Ihre Mitarbeitenden können den neuen Benefit nun einfach und bequem als Aufladeziel in ihrem persönlichen Edenred Benefits Konto auswählen und direkt loslegen. Sollten Ihre Mitarbeiter Fragen haben, verweisen Sie gerne auf unsere Nutzerseite mit umfangreichen Infos zu den häufigsten Fragen.

 Firmenfitness Kosten 

 Ob automatische monatliche Aufladung oder flexible Einzelaufladungen – Sie entscheiden, welches Modell am besten zu Ihrem Unternehmen passt. Firmenfitness mit Urban Sports Club ist in beiden Varianten ohne Zusatzkosten enthalten. Wählen Sie Ihr Modell und starten Sie in wenigen Tagen. 

Diese Optionen haben Sie: 

Unsere Empfehlung

Standard

Sachbezug | Automatische Aufladung

  • Jährliche Abrechnung der Lizenzgebühr
  • Automatisierte monatliche Aufladung über 12 Monate (bis zu 50 € im Monat steuerfrei)
  • Optional: Sonderaufladungen zu persönl. Anlässen (je bis zu 60 € steuerfrei) – Geburts­tag ohne Zusatzgebühr, weitere je 2,95 €
  • ohne monatlichen Verwaltungsaufwand
3,00 €

Preis pro Mitarbeiter/Monat zzgl. MwSt.
jährliche Zahlungsweise

Enterprise

Sachbezug | Flexible Aufladung

  • Abrechnung pro Bestellung
  • Einzelaufladungen mit frei wählbarem Zeitpunkt (bis zu 50 € im Monat steuerfrei)
  • Optional: Sonderaufladungen zu persönl. Anlässen mehrmals pro Jahr (je bis zu 60 € steuerfrei); Abrechnung pro Aufladung
  • ohne monatliche Verpflichtung
2,95 €

Preis pro Mitarbeiter/Aufladung zzgl. MwSt.
Für dieses Modell fallen zusätzl. Einrichtungsgebühren an.

  Fitness für Unternehmen mit Edenred x Urban Sports Club: Die Vorteile 

Der Wellbeing Compass von Urban Sports Club zeigt: Mitarbeitende wünschen sich gezielt Unterstützung für ihre Gesundheit. Das ist kein Nice-to-have, sondern ein zentraler Faktor für Mitarbeiterbindung und Produktivität. Doch One-size-fits-all funktioniert nicht. Genau hier setzen wir an – und alle profitieren: 

Darauf können sich Ihre Mitarbeitenden freuen

Auswahl unserer beliebtesten Partner

Aldi Nord und Aldi Süd
DOUGLAS
dm
H_M
IKEA
media-markt_logo
Otto
Rewe
Rossmann
Shell_Tankstelle
Tchibo
Urban Sports Club
Zalando

 Eine Investition, die sich für Arbeitgeber loht

Laut einer Wellhub Studie bewerten zahlreiche CEOs weltweit die Investition in Fitness und Wellbeing Benefits als positiv  

  • 97 %

    sehen eine gesteigerte Produktivität

  • 73 %

    beobachten höhere Mitarbeiterbindung

  • 67%

    berichten über weniger Fehlzeiten

 Diese Unternehmen setzen bereits auf die Lösungen von Edenred 


Darum haben sich bereits über 54.000 Kunden für uns entschieden

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Langjährige Erfahrung

Edenred ist ein börsennotiertes Unter­nehmen und gehört zu den top digitalen Payment Anbietern. Mit uns entscheiden Sie sich für mehr als 50 Jahre Erfahrung.

Icon Kundennähe

Direkte Nähe zum Kunden

Unser Vertriebsteam berät Sie schnell, zuverlässig und persönlich – digital, telefonisch und bei größeren Unternehmen auf Wunsch auch vor Ort.

Rechtskonforme Produkte

Unsere Lösungen entsprechen stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen​. Viele Steuerberater nutzen und empfehlen unsere Lösungen  

Edenred Mitarbeiterin

Bereit, Ihre Mitarbeitenden zu begeistern?

In Ihrem kostenlosen Beratungsgespräch erfahren Sie, wie Sie Fitness für Ihr Unternehmen ohne Zusatzkosten integrieren, Steuervorteile optimal nutzen und in wenigen Tagen starten können.

FAQs zum Thema Firmenfitness 

  • Firmenfitness umfasst alle Angebote, die Sie als Arbeitgeber anbieten können, um Fitness, Wohlbefinden und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu fördern. Dazu gehören z. B. firmeninterne Laufgruppen – auch unter Anleitung professioneller Trainer –, firmeneigene Fitnessstudios sowie Rücken- und Yogakurse.

    Als zentrale Konzepte innerhalb betrieblicher Benefit- und Anreizsysteme haben sich insbesondere Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder Gutscheine für Aggregatoren wie Urban Sports Club etabliert. Gerade für Letztere hat sich im allgemeinen Bewusstsein der Begriff „Firmenfitness“ eingebürgert. Sie sind einfach umzusetzen und bieten Mitarbeitern ein hohes Maß an Freiheit bei der Wahl der Kurse: zum Beispiel Crossfit, Boxen, Bouldern oder Yoga.

    Eine wichtige rechtliche Gestaltungsmöglichkeit bei der Einführung von Firmenfitnessangeboten ist der steuerfreie Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG umfasst in der Regel nur zertifizierte Kurse und Dienstleistungen und kann daher nicht auf Firmenfitnessangebote angewendet werden.

  • Urban Sports Club ist Europas führende flexible Fitness- und Wellnessplattform. Mit einer Urban Sports Club Firmenmitgliedschaft bieten Sie Ihren Mitarbeitenden Zugang zu einem vielfältigen Netzwerk von über 8.000 Sport- und Wellnesseinrichtungen – von Fitnessstudios über Yoga-Studios und Schwimmbädern bis hin zu Kletterhallen und Wellnessbereichen.

    Das Besondere am Konzept: Statt sich an ein einzelnes Fitnessstudio zu binden, können Ihre Mitarbeitenden aus über 50 Sportarten wählen und flexibel zwischen verschiedenen Standorten wechseln. Die Buchung erfolgt bequem per App – jederzeit und überall.

  • Mit der Urban Sports Club Firmenmitgliedschaft über Edenred erhalten Ihre Mitarbeitenden die M Edenred Mitgliedschaft  zum monatlichen Vorteilspreis von 49,90 €. Diese umfasst ein umfangreiches Sport- und Wellnessangebot in ganz Deutschland und ist monatlich kündbar – für maximale Flexibilität. 

    Enthaltene Leistungen:

    • 1 Check-in pro Tag: Die Mitgliedschaft ermöglicht maximal einen physischen Studio-Check-in oder einen Live-Online-Kurs pro Tag 
    • 8.000+ Standorte deutschlandweit: Zugang zu Fitnessstudios, Yoga-Studios, Schwimmbädern, Kletterhallen und vielen weiteren Einrichtungen (1 Check-in pro Tag)
    • Live-Kurse: Ortsunabhängige Online-Kurse zu verschiedenen Sportarten (8 Check-ins pro Monat)
    • On-Demand-Videos: Unbegrenzter Zugang zu zeitunabhängigen Trainingsvideos – ohne Einfluss auf das Check-in-Limit
    • App-Katalog: Kostenloser Zugang zu Premium-Apps wie Yazio, Komoot und Asana Rebel für Fitness, Ernährung, Meditation und mentale Gesundheit

    Über 50 Sportarten zur Auswahl:

    • Fitness & Krafttraining: Fitnessstudios, Functional Training, CrossFit, HIIT
    • Mind & Body: Yoga, Pilates, Meditation, Tai Chi
    • Kampfsport: Boxen, Kickboxen, Muay Thai, Brazilian Jiu-Jitsu, Karate
    • Tanz: Zumba, Hip-Hop, Ballett, Contemporary Dance
    • Wassersport: Schwimmen, Aquafitness, Stand-Up Paddling
    • Klettern & Bouldern
    • Radsport: Indoor Cycling, Spinning
    • Teamsport: Basketball, Volleyball, Fußball
    • Outdoor-Aktivitäten: Laufgruppen, Bootcamps, Outdoor Yoga
    • Wellness & Recovery: Sauna, Massage, Physiotherapie
    • uvm.
  • Die Kosten für Firmenfitness setzen sich aus dem monatlichen Sachbezugsbetrag und eventuellen Anbietergebühren zusammen. Die gute Nachricht: Sie als Arbeitgeber entscheiden selbst, wie viel Sie investieren möchten.

    Der Sachbezugsbetrag:

    Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG können Sie bis zu 50 € pro Monat und Mitarbeiter steuerfrei als Sachbezug gewähren. Sie entscheiden flexibel, ob Sie den vollen Betrag oder einen niedrigeren monatlichen Zuschuss anbieten möchten.

    Zusätzliche Kosten – anbieterabhängig:

    Je nach Anbieter können weitere Gebühren anfallen wie z. B.  Setup-Gebühren, Aufladungs- oder Lizenzgebühren, Verwaltungsgebühren oder Nutzungsgebühren.

    Gut zu wissen: Diese Gebühren werden nicht auf die 50-Euro-Freigrenze angerechnet und können somit zusätzlich zum Sachbezugsbetrag hinzukommen.

    Vorteil der Edenred Lösung: 

    Bei Edenred fallen nur einmalig Auflade- bzw. Lizenzgebühren für den Edenred Sachbezug an. Die Firmenfitness-Option über Urban Sports Club ist dann kostenfrei mit enthalten, ohne weitere Gebühren.

  • Bei arbeitgeberseitig angebotenen Mitarbeitervorteilen handelt es sich üblicherweise um Sachzuwendungen. Diese gelten als geldwerte Vorteile, also als lohnähnliche Leistungen, und unterliegen grundsätzlich der Besteuerung. Der Gesetzgeber hat allerdings verschiedene Regelungen zu Freigrenzen und Freibeträgen erlassen, die es Ihnen als Arbeitgeber ermöglichen, etwa Gutscheine für Fitness-Aggregatoren wie Urban Sports Club steuerfrei zu gewähren.

    Als fester Bezugspunkt hat sich in betrieblichen Mitarbeiterbenefit-Systemen insbesondere der steuerfreie Sachbezug etabliert. Er verbindet eine kluge Kostenstrategie mit der Möglichkeit, unterschiedliche Benefits in Form von Sachbezügen zu gewähren: Sachbezugskarten, Gutscheine oder eben die monatliche Nutzung von Fitnessangeboten wie denen von Urban Sports Club.

  • Arbeitgeberzuschüsse in Form von Sachbezügen – etwa Gutscheine oder Sachbezugskarten – können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Eine wichtige Regelung ist dabei die Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Danach sind Sachbezüge bis zu 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuerfrei. Wird diese Freigrenze jedoch auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig. Zu beachten ist allerdings, dass nicht jede Sachzuwendung allein wegen Einhaltung der 50-Euro-Grenze steuerfrei ist; maßgeblich ist vielmehr, dass auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für einen steuerfreien Sachbezug erfüllt sind.

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang Folgendes: Um den Besuch von Fitnessstudios und Sportkursen für Ihre Mitarbeiter innerhalb der genannten Grenze steuerfrei zu ermöglichen, müssen Sie als Arbeitgeber Vertragspartner des Anbieters sein. Legen Sie dagegen die Kosten für eine privat abgeschlossene Mitgliedschaft in einer Fitnesskette aus, gilt dies als Barlohn und ist in jedem Fall steuerpflichtig.

  • Firmenfitness kann als steuerfreier Sachbezug gewährt werden – aber nur bis 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Wird dieser Betrag überschritten, wird der ganze Zuschuss steuerpflichtig; alternativ kann der Arbeitgeber eine pauschale Steuer dafür zahlen (§ 37b EStG).

    Gewähren Sie Mitarbeitern Vorteile, die nicht in Form von Barlohn erbracht werden, liegt ein geldwerter Vorteil vor. Geldwerte Vorteile können in Form von Sachbezügen gewährt werden; typisch sind Benefit-Karten oder Gutscheine, etwa für Fitnessangebote. Geregelt und definiert ist dieser Sachverhalt im Einkommensteuergesetz, insbesondere in § 8 EStG. Die wichtige 50-Euro-Freigrenze für die Steuerfreiheit ergibt sich aus § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Innerhalb dieser Freigrenze können Sie Gutscheine für Fitnessstudios oder Fitness-Aggregatoren wie Urban Sports Club pro Monat und Mitarbeiter steuerfrei gewähren. Wird der Betrag auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Arbeitgeberzuschuss steuerpflichtig.

    Allerdings bietet § 37b EStG dann die Möglichkeit, den steuerpflichtigen Betrag pauschal mit 30 Prozent zu versteuern; hinzu kommen der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer auf die pauschale Einkommensteuer.

    Wichtig ist in der Praxis auch, die Abgrenzung zum Barlohn im Blick zu behalten. Ist ein Mitarbeiter privat Mitglied in einer Fitnessstudiokette, können Sie als Arbeitgeber den Mitgliedsbeitrag zwar vorstrecken oder bezuschussen; dadurch geht jedoch der Sachbezugscharakter verloren. Das bedeutet: Der gewährte Betrag ist in voller Höhe steuerpflichtig. Um den Sachbezugscharakter zu wahren, müssen vielmehr Sie als Arbeitgeber in einem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter stehen; der Mitarbeiter kann dann über monatliche Gutscheine als Sachbezug davon profitieren. Eine praktische Lösung hierfür bieten Portale wie Edenred Benefits.

  • Um unter die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) zu fallen, bedarf es zertifizierter Kurse, die den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes entsprechen. Typischerweise zählen hierzu Rückenschulen, Raucherentwöhnungskurse oder auch Yogakurse. Da Firmenfitness-Angebote üblicherweise über Aggregatoren wie Urban Sports Club umgesetzt werden, kann eine entsprechende Zertifizierung in der Regel nicht gewährleistet werden.
  • Sportangebote als Mitarbeitervorteile sind immer auch ein Investment in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Sie können dazu beitragen, den Krankenstand zu verringern sowie Belastbarkeit und Stressresistenz zu erhöhen. Zudem kann regelmäßige sportliche Betätigung auch als Teil einer gesundheitsbezogenen Vorsorge verstanden werden. Insofern sollten Arbeitgeber Fitness-Angebote als Mitarbeiter-Benefit grundsätzlich in Betracht ziehen.

    strategische Kostenplanung. Bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter können Sie als Arbeitgeber entsprechende Wellbeing-Angebote nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuerfrei als Gehaltsextra anbieten. Benefit-Management-Systeme wie Edenred Benefits erleichtern die technische und rechtssichere Umsetzung, verringern den Verwaltungsaufwand und bieten Mitarbeitern darüber hinaus die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Sachbezugsangeboten zu wählen.

  • Sehr gering. Wenn Sie den steuerfreien Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nutzen, können Sie Sachbezugskarten oder Gutscheine für Fitnessangebote bequem über Benefit-Management-Portale wie Edenred Benefits verwalten. Sie müssen lediglich die begünstigten Mitarbeiter anlegen; der monatliche Verwaltungsaufwand beträgt dann meist nur wenige Minuten. Selbstverständlich lässt sich ein solches Benefit-Portal auch komfortabel mit Payroll-Prozessen verknüpfen.
  • Firmenfitness und Maßnahmen zur Förderung der mentalen Gesundheit können einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter leisten. Regelmäßige Bewegung kann helfen, Stress zu reduzieren, das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern und körperlichen Beschwerden vorzubeugen. Gleichzeitig senden Arbeitgeber mit solchen Angeboten ein wichtiges Signal der Wertschätzung und Fürsorge. Das kann sich positiv auf Mitarbeiterbindung, Arbeitgeberattraktivität und das Betriebsklima auswirken.
  • Prinzipiell ja. Sie müssen hierbei allerdings die jeweiligen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigen. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gestattet es Ihnen als Arbeitgeber, bis zu 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat in Form eines Sachbezugs steuerfrei zu gewähren. Üblicherweise können Sie innerhalb dieser Freigrenze problemlos Fitnessangebote als Benefit anbieten. Ob daneben weitere Mitarbeiter-Benefits innerhalb dieses Konzepts steuerfrei gewährt werden können, hängt natürlich von der Höhe des jeweiligen Fitness-Sachbezugs ab.

    Um zusätzliche Benefits steuerfrei oder steuerbegünstigt gewähren zu können, sind Kenntnisse weiterer gesetzlicher Regelungen wichtig. Der Hintergrund: Der Gesetzgeber hat für zahlreiche Zuschüsse und Gehaltsextras Sonderregelungen geschaffen. Eine eng mit dem 50-Euro-Sachbezug verknüpfte Regelung betrifft sogenannte Aufmerksamkeiten. Zu persönlichen Anlässen – etwa Geburtstag oder Hochzeit – können Sie Geschenke in Form von Sachbezügen bis zu einer Höhe von 60 Euro steuerfrei gewähren. Weitere Möglichkeiten bieten zum Beispiel das Dienstrad-Leasing sowie die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG mit einem jährlichen Freibetrag in Höhe von 600 Euro pro Mitarbeiter. Steuerbegünstigt können Sie zudem die Erholungsbeihilfe anbieten.

  • Sie können allen angestellten Mitarbeitern Firmenfitness-Angebote gewähren, also auch Auszubildenden, Mitarbeitern in Elternzeit, Minijobbern oder Arbeitnehmern in Teilzeit. Darüber hinaus eignen sich solche Sachbezüge auch als steuerfreie Prämien für leistungsorientierte, etwa nach dem Erreichen definierter KPIs im Rahmen von Zielvereinbarungen.

 Firmenfitness-Angebote clever kombinieren

LKW-Fahrer mit Tankgutschein

Sie benötigen eine Flottenkarte oder Tankkarten für Ihre Firma?

Wenn Sie beispielsweise einen Fuhrpark ausstatten müssen und dafür Flotten- und Tankstellen-Karten benötigen, empfehlen wir die Tankkarten von UTA – europaweiter Spezialist für Mobilitätslösungen: Bargeldlos tanken, Mauten begleichen oder einen der vielen Plus Services in Anspruch nehmen. All das ist europaweit an über 67.700 Tankstellen, Werkstätten und weiteren Akzeptanzstellen in 40 Ländern möglich.

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