Statt Gehaltserhöhung:
 5 Gründe, die für steuerfreie Benefits sprechen 


Mit motivierten und leistungsstarken Mitarbeitern steht und fällt der Unternehmenserfolg. Eine Gehaltserhöhung verspricht daher nicht nur mehr Geld auf dem Konto, sondern stellt zugleich eine Anerkennung für erbrachte Leistungen dar. Allerdings kann das Plus auf der Gehaltsabrechnung eine höhere Steuerbelastung nach sich ziehen.

Eine clevere Alternative ist der Einsatz von Sachbezügen als Motivations- und Belohnungsinstrument. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten den monatlichen Sachbezug gezielt zu platzieren. Zum Beispiel kann dieser eine Prämie für konkrete Zielvorgaben oder regelmäßige Zahlung anstelle von einmaligen Sonderauszahlungen ersetzen. Um jedoch die Steuervorteile nutzen zu können, ist es wichtig, dass pro Monat lediglich bis zu 44 € Sachlohn steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter ausgegeben werden. Der Mitarbeiter hingegen darf die Beträge beliebig lange ansparen und sich zum beliebigen Zeitpunkt große Wünsche erfüllen.

5 Gründe für den Einsatz steuerfreier Benefits

1. Zeitnah und zugleich langfristig motivieren

Durch eine regelmäßige Ausschüttung der Belohnung erfährt der Mitarbeiter ein
zeitnahes „Dankeschön“, das seine Motivation aufrechterhält, unter Umständen sogar erhöht und immer wieder von Neuem anstößt. 

Anders als bei einer jährlichen Prämienauszahlung, bei der häufig mehrere Ziele gebündelt honoriert werden, kann durch den Sachbezug eine konkrete Leistung punktuell hervorgehoben und dadurch wertgeschätzt werden. Für den Mitarbeiter wird die Würdigung seines Engagements transparenter, denn er bringt die Belohnung in direkten Zusammenhang mit der bestimmten Arbeitsleistung. Das wiederum fördert seine Motivation und das Bewusstsein für ein bestimmtes Thema.

2. Universal-Lösung: Transparenz und Kostenersparnis

Individuelle Bonuszahlungen sind meist mit viel Verwaltungs- und buchhalterischem Aufwand verbunden und die Mitarbeiter verlieren bei jährlichen Auszahlungen häufig ihre gesteckten Ziele aus den Augen. Die oftmals fehlende Transparenz in Bezug auf Form und Höhe der Ausschüttung löst zudem bei vielen Mitarbeitern ein Gefühl der „Ungerechtigkeit“ aus. Durch Einsatz des steuerfreien Sachbezugs als Belohnungsinstrument sorgt die rechtlich festgelegte Freigrenze sowohl für Transparenz, in Bezug auf die monatliche maximale Ausschüttung, als auch für eine beiderseitige Ersparnis. Detaillierte Informationen rund um den steuerfreien Sachbezug sind z. B. im E.Paper „10 Fakten zum steuerfreien Sachbezug“ dargestellt. 

3. Belohnen und gleichzeitig binden

Mit motivierten und leistungsstarken Mitarbeitern steht und fällt der Unternehmenserfolg. Deswegen ist es wichtig, die Leistungen seiner Mitarbeiter zu belohnen und regelmäßig gezielt Lob auszusprechen. In der Studie zur Arbeitszufriedenheit in Deutschland aus 2017 von AVANTGARDE Experts wird schnell klar, dass Anerkennung einen bedeutenden Stellenwert hat. Etwas über die Hälfte würde sich bei der Wahl zwischen Abwechslung und Anerkennung, für Anerkennung entscheiden. Auch der diesjährige HR-Report von Hays bestätigt, dass Mitarbeiterbindung mit 43 % auch weiterhin zu den wichtigsten Themen im HR gehört. Dabei sind Lohnnebenleistungen ein oftmals eingesetztes Instrument zur Mitarbeiterbindung und Motivation.
Ein beliebtes Mittel vieler Arbeitgeber ist dabei der Einsatz von Gutscheinkarten und Essensgutscheinen. Denn während eine klassische Gehaltserhöhung im Alltag schnell wieder vergessen ist, wird der Bonus in Form von Gutscheinkarten oder Essensmarken jeden Monat und bei jedem Einsatz aufs Neue positiv wahrgenommen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Gutscheine und Essensschecks als Sachbezug gelten und somit steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei ausgegeben werden können. So profitieren Arbeitgeber und Mitarbeiter doppelt.

4. Ideenmanagement fördern

Durch innovative Ideen und Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter können Prozesse, Produkte oder Strukturen optimiert werden. Wichtig bei der Wahl einer „Ideenprämie“ ist, dass diese wirklich für jeden Mitarbeiter passt, egal ob Fließbandarbeiter oder Manager. Durch attraktive Anreize werden Mitarbeiter dazu motiviert, unternehmerisch zu denken und innovative Ideen proaktiv zu kommunizieren.
Viele Unternehmen setzen ein Punktesystem in ihrem betrieblichen Vorschlagswesen ein. Punkte stehen stellvertretend für bestimmte Geldbeträge. Die Mitarbeiter können so Monat für Monat Punkte für innovative Ideen, auf ihrem Punktekonto sammeln. Wird die Idee erfolgreich umgesetzt, wird dem Mitarbeiter der Geldbetrag im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs ausgeschüttet.

5. Krankenstand und Personalengpass

Laut Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse hatten Erwerbspersonen in Deutschland im Jahr 2018 durchschnittlich 15,5 Fehltage. Das verursacht hohe Kosten und minimiert langfristig die Leistungsfähigkeit eines Betriebes. Viele Unternehmen haben ihre Verantwortung den Mitarbeitern gegenüber erkannt und investieren mittlerweile in eine betriebliche Gesundheitsförderung. Aber auch in puncto Personalengpässen kann eine Honorierung im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs individuell eingesetzt werden. Zum Beispiel für engagierte Mitarbeiter, die bei Engpässen oder außerplanmäßigen Veranstaltungen auch kurzfristig einspringen. Die Wirkung: Motivierte Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt und sehen ihre Einsatzbereitschaft anerkannt.

Fazit

Die Möglichkeiten steuerfreier Gehaltsextras sind groß, flexibel und vor allem transparent. In Kombination mit dem Einsatz von Gutscheinkarten oder Essensgutscheinen im Rahmen des monatlichen steuerfreien Sachbezugs sparen Sie Geld (brutto=netto) sowie Zeit (schnelle Abwicklung) und binden Ihre Mitarbeiter gleichzeitig beim täglichen Einsatz an das Unternehmen. 

 

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