2018: Sachbezugswerte für Mitarbeiterverpflegung steigen

24.11.2017

Die amtlichen Sachbezugswerte für die Mitarbeiterverpflegung steigen ab dem 01.01.2018: Pro Frühstück gilt dann der Betrag von 1,73 Euro, für ein Mittag- oder Abendessen sind es 3,23 Euro. Zusätzlich können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für 15 Tage im Monat einen steuer- und abgabenbefreiten Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro für die tägliche Verpflegung gewähren. Die Essensgutscheine Ticket Frühstück® und Ticket Restaurant® von Edenred eignen sich besonders gut, um Mitarbeiter in den Genuss dieser Zusatzleistungen kommen zu lassen.

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Der amtliche Sachbezugswert pro Tag kann entweder vom Arbeitgeber pauschal versteuert oder aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers getragen werden. Die Anhebung ab 01.01.2018 von 1,70 Euro auf 1,73 Euro für das Frühstück sowie von 3,17 Euro auf 3,23 Euro für ein Mittag- oder Abendessen wurde heute mit einer Änderung der Sozialversicherungsentgeldverordnung vom Bundesrat (Drucksache 673/17) beschlossen. Grund für die Anhebung ist die jährliche Anpassung an gestiegene Preise. Der Sachbezugswert für Verpflegung wird in § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt.  
 
Arbeitgeberzuschuss: Chance für Mitarbeitermotivation

Über den amtlichen Sachbezugswert hinaus haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern an Arbeitstagen einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 Euro zu gewähren. Dieser ist steuer- und abgabenbefreit. Somit können Unternehmen ihren Mitarbeitern ab 2018 für ihr Frühstück mit insgesamt bis zu 4,83 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen mit bis zu 6,33 Euro unter die Arme greifen. "Viele Unternehmen entscheiden sich bewusst für den Arbeitgeberzuschuss als einen Weg, ihre Mitarbeiter zu motivieren und zu binden und dabei gleichzeitig die Lohnnebenkosten zu senken", so Christian Aubry, Geschäftsführer von Edenred Deutschland. 
 
Unternehmen beziehen Stellung 

Gesundheit und die Frage nach der richtigen Ernährung ist eines der aktuellen Trendthemen – auch im Arbeitsleben. Immer mehr Unternehmen sind dazu bereit, ihre Mitarbeiter in ihrem persönlichen Anliegen nach einer gesunden Ernährung zu unterstützen. Indem sie zu Beginn des Monats bis zu 15 Menüschecks ausgeben, gehen sie in Vorleistung und beziehen als Arbeitgeber klare Stellung. Denn so tragen sie dazu bei, dass der Mitarbeiter arbeitstäglich seine Speisen frei und nach seinem Ermessen auswählen kann. Ticket Frühstück® und Ticket Restaurant®, die Essensgutscheine von Edenred, können deutschlandweit in über 30.000 Restaurants, Supermärkten, Bäckereien, Imbissen und Metzgereien eingelöst werden. Der Vorteil für Arbeitgeber: Regelmäßige und gesunde Mahlzeiten fördern die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.

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