Der Verpflegungszuschuss für Arbeitnehmer

Ob als Essensgutschein in klassischer Papierform oder als digitale Lösung - Der Verpflegungszuschuss für Ihre Mitarbeiter bringt viele Vorteile.


Vorteile des Verpflegungszuschusses

Es gibt gleich mehrere Gründe, warum man als Arbeitgeber das Mittagessen seiner Mitarbeiter bezuschussen sollte. Zum einen können Sie dadurch zeigen, dass Sie Wert auf eine gesunde und erholsame Mittagspause legen und so Ihr Arbeitgeberimage stärken. Zum anderen verbessern regelmäßige gemeinsame Mahlzeiten nachweislich den Zusammenhalt im Team und die Produktivität steigt.

Darüber hinaus profitieren Sie von Steuervorteilen und erhöhen gleichzeitig die Kaufkraft der Mitarbeiter. Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer also eine Win-Win-Situation! Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Infos rund um den Verpflegungszuschuss zusammengestellt.

Mitarbeiter steuerbegünstigt verpflegen

Sie möchten das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter finanziell unterstützen? Dabei unterstützen wir Unternehmen seit 1974 mit unseren Lösungen. Profitieren Sie von dieser langjährigen Erfahrung und nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir beraten Sie gerne!

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Was ist ein Verpflegungszuschuss?

Mithilfe des Verpflegungszuschusses kann ein Arbeitgeber die Mahlzeiten seines Arbeitnehmers bezuschussen.

Es gibt zum einen die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten und zum anderen den Sachbezug für Mahlzeiten. Letzterer wird auf dieser Seite näher erläutert und beschränkt sich nicht nur auf Mitarbeiter, die beruflich unterwegs sind. Somit können all Ihre Teammitglieder in den Genuss eines Zuschusses z. B. zum Mittagessen kommen.

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Wie kann der Arbeitgeber den Verpflegungszuschuss ausgeben?

Eine einfache Möglichkeit den Sachbezug für die Verpflegung an Ihre Mitarbeiter auszugeben sind Essensgutscheine – auch Restaurantschecks genannt. Damit kommen Ihre Mitarbeiter auch ohne eine hauseigene Kantine in den Genuss eines vom Arbeitgeber finanzierten Mittagsessen.

Edenred bietet Ihnen hier zwei Lösungsvarianten an: Zum einen Ticket Restaurant® in der klassischen Papierform und zum anderen JobLunch als digitales Gutscheinformat. Die Essensgutscheine bringen je nach Format unterschiedliche Vorteile mit.

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Rechtliche Rahmenbedingungen 

§ 8 Abs. 2 EStG

Wie hoch ist der Verpflegungszuschuss?

Die Sachbezugswerte für Verpflegung werden jährlich angepasst und orientieren sich an den Verbraucherpreisen. Es gibt unterschiedliche Werte für Frühstück, Mittag- und Abendessen. Im Jahr 2024 können Sie das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter mit maximal 7,23 € bezuschussen.

Die Höchstwerte setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

Amtliche Sachbezugswerte 2024

Sie bilden den Pflichtanteil und müssen versteuert werden - mit 25 % pauschaler Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer oder getragen aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise und werden jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen. Der Bundesrat muss dieser Verordnung zustimmen. 

Für 2024 gelten folgende Werte:

  • Frühstück: 2,17 €

  • Mittagessen: 4,13 €

  • Abendessen: 4,13 €

Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 €

Gibt der Arbeitgeber Essensgutscheine (digital oder analog) an seine Mitarbeiter aus, so hat er die Möglichkeit, die Mahlzeit zusätzlich mit bis zu 3,10 € zu bezuschussen.

Dieser Betrag bleibt komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Er kann allerdings erst ausgeschöpft werden, nachdem der zu versteuernde Pflichtanteil ausgegeben wurde. Die Höhe bestimmt der Arbeitgeber.

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Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss als Sahnehäubchen

Am Beispiel der Zuschusswerte für das Mittagessen im Jahr 2024.

Der amtliche Sachbezugswert von 4,13 € ist zunächst einmal die Basis – wie der Muffin. Die Größe ist dabei vorgeschrieben und unterliegt der pauschalen Versteuerung.
Als Sahnehäubchen on top, können Sie Ihren Mitarbeitern jetzt noch den steuerfreien Arbeitgeber­zuschuss bis zu 3,10 € schenken – aber erst, wenn der Muffin schon fertig gebacken ist.

TIPP: Steuern sparen mit JobLunch

Die Pauschalversteuerung des amtlichen Sachbezugswertes können Sie bei einer digitalen Zuschusslösung mit Belegprüfung (wie z.B. JobLunch) unter bestimmten Voraussetzungen vermeiden. Sobald Ihr Mitarbeiter mehr als 7,23 Euro für sein Mittagessen ausgibt, vermindert sich der zu versteuernden Pflichtanteil um den darüberliegenden Betrag. Dadurch reduziert sich die Steuerlast des Arbeitgebers und ist ab einem Belegwert von 11,36 Euro komplett steuerfrei!

 

Warum entfällt die Pauschalbesteuerung ab 11,36 €?

Bei einem Rechnungsbetrag von 11,36 € beteiligt sich der Mitarbeiter in Höhe von 4,13 € an seinem Mittagessen. Dieser Eigenanteil entspricht dem amtlichen Sachbezugswert für ein Mittagessen im Jahr 2024. Dies wiederum führt dazu, dass die pauschale Versteuerung des amtlichen Sachbezugswertes durch den Arbeitgeber entfällt. Da der Eigenanteil des Mitarbeiters erst bei Bezahlung feststeht und überprüft werden muss, kann die Pauschal­versteuer­ung auch nur bei einer digitalen Zuschusslösung mit Belegprüfung entfallen.

Rechnungsbeispiel

 Beispiel 1Beispiel 2Beispiel 3
Rechnungsbetrag11,36 €12,00 €7,83 €
max. möglicher AG-Zuschuss7,23 €7,23 €7,23 €
Eigenanteil des Mitarbeiters4,13 €4,77 €0,60 €
zu versteuernder Betragentfälltentfällt3,53 €

 

In Beispiel 3 ist durch die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters in Höhe von 0,60 € der amtliche Sachbezugs­wert von 4,13 unterschritten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber 3,53 € (4,13 € - 0,60 €) pauschal versteuern.

Zwei Varianten zur Auszahlung des Pflichtanteils

Entweder ...

Sie als Arbeitgeber übernehmen den kompletten Anteil und versteuern diesen pauschal mit 25 % (kann ggf. entfallen s.o.). Für Ihren Mitarbeiter bedeutet das ein Plus von 

bis zu 1.301,40 € im Jahr 2024

(Bei Vollausschöpfung des Arbeitgeberzuschusses und maximal 15 Gutscheinen/Monat)

... oder

Sie zahlen den Anteil aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers. Für Ihren Mitarbeiter bedeutet das ein Plus von

bis zu 558 € im Jahr 2024

(Bei Vollausschöpfung des Arbeitgeberzuschusses und maximal 15 Gutscheinen/Monat).

Achtung: Aufzeichnungs- bzw. Nachweispflicht beachten!

Der Verpflegungszuschuss darf nur an Arbeitstagen ausgegeben werden,
an denen der Mitarbeiter tatsächlich anwesend ist. Krankheits- und Urlaubstage
müssen ausgenommen und protokolliert werden. 

Edenred-Tipp:
Bei Ausgabe von maximal 15 Essensgutscheinen pro Monat und Mitarbeiter
entfällt die Nachweispflicht über Krankheit, Urlaub und Anwesenheit für den Arbeitgeber.
 

Der Verpflegungszuschuss lohnt sich!

Sie sparen Lohnnebenkosten

Erhöhen gleichzeitig die Kaufkraft Ihres Mitarbeiters

Tragen zu einer bewussten Mittagspause bei

Teambuilding mit dem Verpflegungszuschuss

Mittagessen mit Kollegen - das Erfolgsrezept für ein starkes Team

Liebe geht durch den Magen – Teamerfolg auch. Haben Sie bisher kein besonderes Augenmerk auf die Mittagsessenskultur in Ihrem Unternehmen gerichtet, sollten Sie sich unbedingt näher mit dem Thema befassen.
Denn: Die Art und Weise wie Teammitglieder ihre Mittagspause verbringen wirkt sich unmittelbar auf ihre Leistungen aus. Besonders die Team-Performance ist stark davon abhängig, ob Gruppenmitglieder regelmäßig gemeinsam essen.

Zum Blogbeitrag

Unsere Lösungen für den Verpflegungszuschuss

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