Mit Edenred up-to-date: Aktuelle Informationen zum 50-Euro-Sachbezug
Das aktuelle BMF-Schreiben vom 15.03.2022 regelt verbindlich wie steuerfreie Sachbezugskarten gemäß §8 EStG definiert sind.

Als Sachbezug gelten seit dem 01.01.2022 demnach nur noch Gutscheinkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien von §2 Absatz 1 Nummer 10 a) oder b) des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen.
Somit sind zwei verschiedene Kategorien von Gutscheinkarten für den Sachbezug erlaubt:
1. §2 Abs. 1 Nr. 10a: Begrenztes Netzwerk (wie Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards wie z.B. Ticket Plus® City und MeinGutschein)
2. §2 Abs. 1 Nr. 10b: Begrenzte Produktpalette (Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie wie z.B. nur Fashion, nur Kosmetik etc.)
Zum 1.1.2022 ist in diesem Zuge auch die Freigrenze für den steuerfreien Sachbezug von 44 auf 50 Euro angehoben worden.
Edenred bietet Ihnen attraktive Lösungen und erfüllt für alle auswählbaren Gutscheine und die Sachbezugskarten die Kriterien von §2 Abs. 1 Nr. 10a oder 10b ZAG bzw. die Vorgaben des aktuellen BMF-Schreibens.
Erkenntnisse zum Sachbezug aus der IPSOS Studie im E.Paper
Während die Welt aktuell vor vielen Herausforderungen wie hoher Inflation, dem Krieg in der Ukraine und Fragen zum Klima und zur Energie steht, herrscht gleichzeitig ein Fachkräftemangel und Unternehmen müssen um qualifizierte Mitarbeiter kämpfen.
Eine überzeugende Arbeitgebermarke kann Unternehmen helfen, die besten Mitarbeiter zu gewinnen und diese langfristig an sich zu binden. Dazu gehört auch ein attraktives Benefit-Programm, das finanzielle Vorteile bietet.
Die aktuelle IPSOS-Studie zeigt, dass der steuer- und sozialabgabenfreie 50-Euro-Sachbezug dabei für Arbeitgeber im Bereich der monetären Gehaltsextras besonders relevant ist. Sie zeigt Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter und gibt Einblicke, wie das Gehaltsextra effizient genutzt werden kann.
Was hat sich bei Edenred geändert?
Mit den neuen Regelungen und gültigen Vorgaben für den Sachbezug, insbesondere für Gutscheinkarten, haben wir unser Produktportfolio entsprechend an die geltenden gesetzlichen Anforderungen angepasst. So können Sie und Ihre Mitarbeiter wie gewohnt vom steuerfreien Sachbezug profitieren.
Ticket Plus® City: Unsere wiederaufladbare Guthabenkarte Ticket Plus® City ist an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die Einlösegebiete sind somit an den inländischen Regionen bzw. Postleitzahlbezirken orientiert und für eine maximale Vielfalt rund um große Städte, in unterschiedlichen Regionen und auf ganz Deutschland verteilt. Unsere Guthabenkarte kann so bei vielen unterschiedlichen Akzeptanzpartnern in den Regionen genutzt werden. Ein Wechsel der Einlösegebiete ist bei Bedarf unter bestimmten, rechtlichen Bedingungen natürlich möglich und wir geben alles, um Ihre neuen Wunschpartner zu gewinnen. Einkaufen, Shoppen, Tanken und vieles mehr – alles in Ihrer Region, alles mit einer Karte.
MeinGutschein: Diese digitale Sachbezugslösung ist einfach und unkompliziert: Dank digitalisierter Organisations- und Verteilungsprozesse von Mitarbeitergutscheinen, sparen Sie nicht nur Zeit, sondern tun auch der Umwelt etwas Gutes. Ihre Mitarbeiter wählen einen Gutschein von namenhaften Partnern aus, Sie legen den Gutscheinbetrag fest und wir wiederum verteilen den gewünschten Gutschein digital an Ihre Mitarbeiter. So ist auch eine Einlösung beim Onlineshopping möglich.
Benefit-Plattform: Sie möchten, dass Ihre Mitarbeiter selbständig und flexibel jeden Monat zwischen Online-Einlösung und Kartennutzung entscheiden können? Dann kommt unsere Benefit-Plattform mit Ihren vielfältigen Möglichkeiten in Frage.
So setzen Sie den Sachbezug in 2023 richtig ein
Alle aktuellen Änderungen im Überblick – mit Checkliste
Welche gesetzlichen Vorgaben müssen Gutscheinkarten erfüllen?
Welche Neuerungen sind seit 01.01.2022 in Kraft?
Weitere wichtige Fakten zum steuerfreien Sachbezug

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* Haftungsausschluss: Eine verbindliche Aussage zu der lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Würdigung der Ticket Plus-Karten können wir nicht treffen, da wir nach dem Rechtsdienstleistungs- und Steuerberatungsgesetz keine Rechts- und Steuerberatung erbringen dürfen. Ebenso wenig können wir die künftige steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Würdigung durch die Finanzverwaltung, auf die wir keinen Einfluss haben, garantieren und/oder hierfür eine Haftung übernehmen. Für eine Rechtsberatung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.