Steuerfreier Sachbezug

Wertschätzung zeigen mit dem 50-Euro-Sachbezug (vormals 44-Euro-Sachbezug)


Sachbezüge sind Zusatzleistungen für Arbeitnehmer, bei denen es sich nicht um Bargeld handelt. Die in Deutschland meistgenutzte Form des steuerfreien Sachbezugs sind Warengutscheine und Gutscheinkarten. Dadurch können Sie Ihren Mitarbeitern jeden Monat bis zu 50 Euro on top zum Gehalt zukommen lassen – und das komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Ein paar Punkte gibt es beim Sachbezug zu beachten. Wir erklären Ihnen im Folgenden welche.

Ihre Vorteile:

✓ Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen
✓ Erhöht Motivation & Leistungsbereitschaft
✓ Wettbewerbsvorteil im Recruiting durch Employer Branding
✓ Lohnnebenkosten sparen

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Die wichtigsten Fragen zum steuerfreien Sachbezug

Was ist ein (steuerfreier) Sachbezug?

Was ist ein (steuerfreier) Sachbezug?

Ein Sachbezug ist eine Zuwendung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt wird, sondern in Form einer Sachleistung.

Es gibt sowohl steuerbegünstigte (z.B. Firmenwagen) als auch komplett steuerfreie Sachbezüge (z.B. Gutscheinkarten). Für letztere gelten spezielle rechtliche Rahmenbedingungen nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG.

Welche Sachbezüge sind steuerfrei?

Welche Sachbezüge sind steuerfrei?

Sachzuwendungen, die sich nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG richten, also einen monatlichen Wert von derzeit 50 Euro nicht übersteigen, sind steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus können Arbeitgebern ihren Mitarbeitern zu persönlichen Anlässen bis zu einer Freigrenze von 60 Euro Geschenke machen. Mehr dazu erfahren Sie auf dieser Seite.

Beispiele für steuerfreie Sachbezüge sind Zeitungsabonnements, Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Sachgeschenke. Die in Deutschland meistgenutzte Form des steuerfreien Sachbezugs sind jedoch Warengutscheine und flexible Gutscheinkarten. Letztere sind sowohl bei Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern besonders beliebt, da der Mitarbeiter selbst entscheiden kann, was er kaufen möchte. Sogar das Ansparen der Beträge ist für den Mitarbeiter möglich, sodass er sich irgendwann einen größeren Wunsch erfüllen kann.

Mit Edenred City bieten wir Ihnen eine einfache Lösung für den Sachbezug – rechtskonform und ohne Verwaltungsaufwand. Mehr zu unserer Sachbezugskarte erfahren Sie auf dieser Seite.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze?

Was ist der Unterschied zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze?

Bei einem Freibetrag ist nur der Teil zu versteuern, um den der Freibetrag überschritten wird. Bei einer Freigrenze hingegen wird damit der gesamte Betrag steuerpflichtig. Daher ist es wichtig, dass bei steuerfreien Sachbezug die 50-Euro Freigrenze nicht überschritten wird.

Was kann der Arbeitgeber steuerfrei zahlen?

Was kann der Arbeitgeber steuerfrei zahlen?

Neben der Freigrenze von 50 Euro monatlich, gibt es noch weitere Zusatzleistungen, die Firmen steuer- und sozialversicherungsfrei als Plus zum Gehalt ausgeben können. Eine Aufstellung finden Sie auf dieser Seite.

Kann der steuerfreie Sachbezug mit anderen Benefits kombiniert werden?

Kann der steuerfreie Sachbezug mit anderen Benefits kombiniert werden?

Viele Benefits wie z.B. das Jobticket, Geschenke zu persönlichen Anlässen oder die betriebliche Altersvorsorge lassen sich kombinieren. Unternehmen sollten die Rechtslage jedoch regelmäßig überprüfen, denn das deutsche Steuerrecht unterliegt bekanntlich regelmäßigen Änderungen.

Zuwendungen, wie z.B. der Obstkorb, Kaffee, Tee, Mineralwasser, Kekse oder Snacks für Mitarbeiter sind Genussmittel und fallen nicht unter den 50-Euro-Sachbezug. Sie gehören gem. R. 19.6 Abs. 2 S. 1 LStR zu den Aufmerksamkeiten und sind steuerfrei- und sozialabgabenfrei, auch wenn sie mit dem Sachbezug kombiniert werden.
Wichtig: Dies trifft nur zu, wenn die Getränke und Snacks am Arbeitsplatz verzehrt werden, wobei die Kantine NICHT als Teil des Arbeitsplatzes zu verstehen ist. Mitarbeiter im Außendienst können vom Arbeitgeber gestellte Genussmittel auch unterwegs genießen. Komplette Mahlzeiten, wie z.B. die Mittagsverpflegung, unterliegen nicht der Steuerfreiheit. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit seine Mitarbeiter mit dem Verpflegungszuschuss steuerbegünstigt zu unterstützen.

Was ist bei Online-Gutscheinen für den Sachbezug zu beachten?

Was ist bei Online-Gutscheinen für den Sachbezug zu beachten?

Bei Gutscheinen von Onlinehändlern ist Vorsicht geboten, denn für den Sachbezug dürfen Gutscheine nicht bei dessen Marketplace einsetzbar sein. Sogenannte „Umtauschgutscheine“, bei denen der Mitarbeiter einen Initial-Gutschein erhält, den er später in eine Auswahl von Händlergutscheinen umtauschen kann, sind laut Finanzverwaltung kein Sachbezug mehr. Edenred bietet Ihnen hierfür mit MeinGutschein eine rechtskonforme Lösung.

MeinGutschein ist die richtige Lösung für Sie, wenn Sie auf der Suche nach einer unkomplizierten, digitalen Sachbezugs­lösung sind, mit der Ihre Mitarbeiter vor allem online shoppen können.

Gut zu wissen:

  

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Sachbezüge stehen allen Beschäftigten zur Verfügung – ob in Praktikum, Teilzeit oder Vollzeit.
  

  

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Zusätzlich zum monatlichen Sachbezug dürfen Sie zu persönlichen Anlässen ein steuerfreies Geschenk in Höhe von max. 60 Euro machen.
  

  

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Weitere Goodies, die nicht unter den 50-Euro-Sachbezug fallen (z. B. Obstkorb und Getränke), bleiben nach wie vor steuerfrei.
  

Was müssen Arbeitgeber beachten?

  • Seit 1.1.2020 muss der steuerfreie Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

  • Die Freigrenze von 50 Euro/Monat darf nicht überschritten werden, sonst wird der komplette Betrag steuerpflichtig.

  • Es gilt das Zuflussprinzip, demnach können Beträge nicht gesammelt und einmal im Jahr an Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Mitarbeiter hingegen können die monatlichen Beträge auf Gutscheinkarten ansparen.

  • Als Arbeitgeber müssen Sie gewährleisten, dass kein Bargeschäft stattfindet. Gutscheinkarten dürfen ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen.

  • Eine nachträgliche Kostenerstattung von eingereichten Quittungen ist nicht zulässig.

  • Steuerfreie Sachbezüge müssen auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden (Dokumentationspflicht).

Wichtige Zusatzregelungen seit 2022

Seit dem 01.01.2022 müssen Gutscheine und Geldkarten verpflichtend auch die Kriterien von §2 Absatz 1 Nummer 10 a) oder b) des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen.

Somit sind zwei verschiedene Kategorien von Gutscheinkarten für den Sachbezug erlaubt:

  • §2 Abs. 1 Nr. 10a: Begrenztes Netzwerk (wie Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards wie z.B. Edenred City und MeinGutschein)
  • §2 Abs. 1 Nr. 10b: Begrenzte Produktpalette (Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie wie z.B. nur Fashion, nur Kosmetik etc.)

Steuerfreier Sachbezug mit Edenred – Ihre Vorteile

Rechtskonforme Produkte: Durch genaue Umsetzung der Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen sowie Verträgen mit allen Partnern wird die Einhaltung der Sachbezugsrichtlinien garantiert. 

Komfortable Zahlungsmethode: Als einziger Anbieter im Bereich Mitarbeiter-Benefits, bieten wir Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit ihre Karte bei Apple Pay und Google Pay hinzuzufügen (nur Edenred City).

Vielfältige Einlösemöglichkeiten: Ihren Mitarbeitern stehen bei Edenred City je nach Region bis zu 35.000 Akzeptanzpartner aus unterschiedlichen Bereichen zur Verfügung (inkl. aller Mastercard Akzeptanzstellen aus dem Bereich Lebensmittel) oder zahlreiche Online-Partner (MeinGutschein).

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Wir lassen Kunden gerne für uns sprechen:

  • Lena Schütte

    "Wir nutzen den steuerfreien Sachbezug seit langem als Teil des Benefit-Blumenstraußes für unsere Mitarbeitenden. Wichtig dabei ist uns die rechtliche Sicherheit, Effizienz und dass sich Mitarbeitenden ein echter Mehrwert bietet. Edenred ist der ideale Partner dafür.“

Der Sachbezug zahlt sich aus

Mit dem Sachbezug sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bares Geld. Zusätzlich zahlt ein wiederkehrender Benefit jeden Monat aufs Neue auf die Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit ein. 

Berechnungsgrundlage: 2024 | 4.000 EUR brutto | StKl. I | ohne Kinder | ZB 1,7 % | KiSt 8% | gesetzl. versichert; Lizenzgebühr: Beispielrechnung

Infomaterial zum kostenfreien Download

Den Sachbezug regelkonform nutzen – mit Checkliste

  • 10 Fakten, die Sie für die Auszahlung und Dokumentation kennen sollten.
  • Praxisbeispiele zur Veranschaulichung
  • Checkliste zur erfolgreichen Einführung: Haben Sie an alles gedacht?


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Erkenntnisse zum Sachbezug aus der IPSOS Studie

  • Die beliebtesten Lösungen für den 50-Euro-Sachbezug in Deutschland
  • Vorteile des Sachbezugs für Unternehmen und Mitarbeitende
  • Trends und Entwicklungen für Mitarbeiter-Benefits


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