Steuerfreier Sachbezug
Wertschätzung zeigen mit dem 50-Euro-Sachbezug (vormals 44-Euro-Sachbezug)
Im Folgenden erfahren Sie, was den steuerfreien Sachbezug ausmacht und welche verschiedenen Möglichkeiten Ihnen Edenred für Ihre Mitarbeiter anbietet.
Mit dem steuerfreien Sachbezug Mitarbeiter glücklich machen!
Aufgrund von Fachkräftemangel und dem "War for Talents" ist es wichtiger denn je, wertschätzende und motivierende Impulse zu senden. Aber gute Mitarbeiter verdienen mehr als nur ein freundliches Schulterklopfen. Zusätzliche Benefits wie z. B. der steuerfreie Sachbezug werden daher immer beliebter.
Damit können Sie Ihren Mitarbeitern bis zu 600 € pro Jahr auszahlen – und das steuer- und sozialabgabenfrei. Ganz einfach geht das beispielsweise über eine wiederaufladbare Sachbezugskarte, da mit einem erfahrenen Dienstleister der Verwaltungs- und Buchungsaufwand auf das Nötigste minimiert werden können.
Aber Vorsicht: Nur ein Cent zu viel führt dazu, dass der gesamte Betrag abgabenpflichtig wird! Wir erklären Ihnen im Folgenden, was es zu beachten gibt.
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Was ist ein Sachbezug bzw. ein steuerfreier Sachbezug?
Ein Sachbezug ist grundsätzlich zunächst einmal eine Zuwendung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt wird, sondern in Form einer Sachleistung.
Es gibt sowohl steuerbegünstigte (z.B. Firmenwagen) als auch komplett steuerfreie Sachbezüge. In der Buchhaltung ist dabei der entstehende geldwerte Vorteil dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen.
Der steuerfreie Sachbezug ist eine besondere Form des Sachbezugs, kann monatlich bis zu einer Freigrenze von 50 Euro ausgegeben werden und wird im Einkommensteuergesetz § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG geregelt.
Was fällt unter den 50-Euro Sachbezug?
Der Arbeitgeber kann Sachbezüge in Form eines gebundenen Gutscheins oder als Direktleistung ausgeben. Beliebte Beispiele für steuerfreie Sachbezüge sind insbesondere Gutscheine wie Einkaufs- und Tankgutscheine, Zeitungsabonnenments, Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Sachgeschenke.
Eine nachträgliche Kostenerstattung von eingereichten Quittungen ist nicht zulässig!

Weitere Fakten zum steuerfreien Sachbezug
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Was müssen Arbeitgeber beachten?
Steuerfreie Sachbezüge müssen auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters als eigener Bruttogehaltsbaustein ausgewiesen werden. Sie werden als Nettoabzug für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages vom Nettogehalt wieder abgezogen.
Als Arbeitgeber müssen Sie gewährleisten können, dass kein Bargeschäft stattfinden kann.
Seit 1.1.2020 muss der steuerfreie Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Es gilt das Zuflussprinzip, demnach entscheidend ist, wann der Sachbezug geleistet wurde. Es ist nicht möglich Beträge zu sammeln und einmal im Jahr an die Mitarbeiter auszuzahlen.
Ihr Mitarbeiter hingegen muss die Beträge nicht im gleichen Monat ausgeben. Er darf die Gutscheine ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt einlösen.
Von den steuerfreien Sachzuwendungen dürfen alle Mitarbeiter zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn profitieren, auch Minijobber und 450-Euro-Kräfte.
Zum monatlichen Sachbezug von 50 Euro haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, steuerfrei Geschenke für Mitarbeiter zu persönlichen Anlässen auszugeben.
+++ Wichtig sind zudem Neuerungen, die im Jahressteuergesetz 2019 und 2020 beschlossen wurden: Seit dem 01.01.2022 müssen Gutscheinkarten verpflichtend auch sogenannte ZAG-Kriterien erfüllen.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel Änderungen beim Sachbezug.
Das Sachbezugs-Prinzip


Sorgen Sie für eine wirkliche Belohnung, denn erst das Erlebnis macht die Belohnung aus.

Stellen Sie die Prämie in direkten Zusammenhang zur Leistung. Das fördert das Engagement für ein Ziel.

Sagen Sie Ihrem Mitarbeiter regelmäßig "Dankeschön". Das hält die Motivation aufrecht.
Attraktive Sachbezugslösung für jeden
Die in Deutschland meistgenutzte Form des steuerfreien Sachbezugs sind Warengutscheine und Gutscheinkarten. Doch es ist nicht immer einfach den Geschmack eines jeden zu treffen. Unsere Lösungen überlassen die Wahl Ihren Mitarbeitern selbst!
Sie legen einfach den Betrag fest und Ihr Mitarbeiter löst das Guthaben dann bei einem unserer zahlreichen Partner seiner Wahl ein.

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