Auch mit gesetzlicher Neuregelung

– mit uns bleibt der Sachbezug erhalten!


Wie bereits angekündigt, treten im kommenden Jahr 2022 wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft, die den Einsatz des Sachbezugs und damit auch Ihre Ticket Plus® Karten betreffen. 
Selbstverständlich haben wir unser Produktportfolio an die neuen Richtlinien angepasst, sodass Sie und Ihre Mitarbeiter auch in Zukunft vom steuerfreien Sachbezug profitieren können. Daran haben wir in den letzten Monaten mit Feuereifer gearbeitet.

Was bedeutet das für Sie? 
Die bestehenden Ticket Plus® Karten Ihrer Mitarbeiter werden im Januar 2022 auf das neue regionale Einlösegebiet der Ticket Plus® City kostenlos umgestellt.  
So bleibt der steuerfreie Sachbezug für Sie und Ihre Mitarbeiter erhalten.

 

Ticket Plus® wird regional

Alle bestehenden Ticket Plus® Karten werden im Januar 2022 kostenlos einem der regionalen Einlösegebiete von Ticket Plus® City zugeordnet. Ab Januar 2022 können Ihre Mitarbeiter das ihnen zugeteilte Einlösegebiet in ihrem Nutzerkonto auf www.mein-edenred.de einsehen und bei Bedarf (z.B. Umzug oder Wechsel der Arbeitsstätte) kostenfrei ändern.

Das ändert sich: 
 

  • Der Erwerb von Online-Gutscheinen mit der Ticket Plus® Karte wird ab 2022 aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen leider nicht mehr möglich sein, sonst wäre die Karte für den steuerfreien Sachbezug nicht mehr rechtskonform. Hierfür haben wir aber bereits eine alternative und attraktive Lösung: MeinGutschein.
     
  • Ab Januar 2022 haben Sie zudem die Möglichkeit statt 44 € nun 50 € steuerfrei pro Mitarbeiter aufzuladen.

Das bleibt gleich:
 

  • Der Bestell- und Aufladeprozess sowie auch die Preise bleiben für Sie als Kunde gleich.
     
  • Tanken, Einkaufen, Shoppen und vieles mehr – wir bieten auch in Zukunft in jeder Region eine große Vielfalt an Waren und Dienstleistungen an. Ihre Mitarbeiter können somit Ihre Ticket Plus® Karte weiterhin wie gewohnt nutzen und gleichzeitig den Handel vor Ort stärken.
     
  • Ihr Mitarbeiter können ihre Ticket Plus® Karte innerhalb des Einlösegebiets wie gewohnt am Kassenterminal einsetzen.
     
  • Das angesparte Guthaben bleibt auf der Karte erhalten und kann im zugewiesenen Einlösegebiet weiterhin bei allen bekannten Partnern vor Ort eingesetzt werden.


Selbstverständlich werden wir Ihre Mitarbeiter ebenfalls über die anstehenden Änderungen ihrer Karte informieren. Um sicherzugehen, dass diese wichtige Information bei allen ankommt, bitten wir Sie, die oben genannten Neuerungen an Ihre Mitarbeiter weiterzugeben. Die Informationen finden Sie hier und können Sie gerne weiterleiten.

Infos für Kartennutzer

Wichtig für Sie zu wissen:

Die Umstellung erfolgt auf Basis der Kartennutzung des jeweiligen Mitarbeiters in den letzten 24 Monaten*. Sie brauchen nichts weiter tun. Ihre Mitarbeiter behalten ihre derzeitigen Karten bis zum Ablauf der Kartengültigkeit.

Sollten Ihre Mitarbeiter, sowohl eine Ticket Plus® Classic als auch eine wiederaufladbare Ticket Plus® Shopping besitzen, wird nur die Ticket Plus® Classic auf das regionale Einlösegebiet der Ticket Plus® City umgestellt.

Kann dem Mitarbeiter kein eindeutiges Gebiet zugeordnet werden (z.B. weil er bisher nur online eingekauft hat), erhält er das Gebiet anhand Ihrer bei uns hinterlegten Hauptadresse.

Noch Fragen zur Produktumstellung?

Hier geht's zu den FAQs

Gibt es eine Alternative zur Umstellung ?

Natürlich können wir Ihnen attraktive Alternativen anbieten, sollte die Umstellung Ihrer bestehenden Karten nicht die optimale Lösung für Ihre Belegschaft sein. Zur Auswahl steht z.B. unser digitales Produkt MeinGutschein oder die Benefit-Plattform. Sie haben auch die Möglichkeit, neue Karten im Ticket Plus® City Design für Ihre Mitarbeiter zu bestellen und diese ab Januar 2022 aufzuladen.

MeinGutschein

MeinGutschein
  • Digitale Gutscheinlösung für den Sachbezug

  • Online & teilweise stationär shoppen

  • Keine regelmäßigen Fixkosten

 


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Digitale Benefitplattform

Vorschau Digitale Plattform
  • Ihre Mitarbeiter entscheiden monatlich selbst, ob der Sachbezug auf eine Karte aufgeladen oder als digitaler Gutschein ausgegeben werden soll.

  • Monatliche oder jährliche Zahlung


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Ticket Plus® City als Neubestellung

Ticket Plus City
  • Sachbezugskarte

  • Stationär shoppen (regional)

  • Keine regelmäßigen Fixkosten

  • Logoaufdruck möglich


Zur Produktseite

Sollten Sie sich für eine dieser Möglichkeiten entscheiden, werden die bestehenden Ticket Plus® Karten Ihrer Mitarbeiter in diesem Fall nicht umgestellt und können bis zum Ende der Kartengültigkeit wie gewohnt deutschlandweit und zum Erwerb von Online-Gutscheinen eingesetzt werden. Das Guthaben bleibt auf der “alten” Karte bestehen.

Das gewünschte Produkt kann ab Mitte November bis zum 15.12.2021 bestellt werden.

Zum Bestellportal

Bestellpause vom 16.12.2021 bis zum 10.01.2022
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der technischen Umstellung keine Kartenbestellungen im Zeitraum vom 16.12.2021 bis zum 10.01.2022 möglich sein werden. Dies betrifft auch Folgekarten- und Ersatzkartenbestellungen. Wiederaufladungen sind von der Bestellpause nicht betroffen. Möchten Sie auf Vorauskasse wiederaufladen, können Sie dies bis zum 17.12.2021 tun. Ab dem 11.01.2022 ist unser Bestellportal wie gewohnt für Sie da!

Hilfreiches Informationsmaterial

Nutzer vor Einlösegebiet

Infoseite für Kartennutzer

Sie wollen Ihre Mitarbeiter über die Umstellung informieren? Dann leiten Sie einfach unsere Infoseite weiter.

 

Infos für Kartennutzer

 

Vorschau Download

Produktvergleich

Sie möchten unsere Produkte vergleichen oder gar Ihren Mitarbeitern die Entscheidung überlassen und Ihnen dafür Info-Material bereitstellen?

 

Download Produktvergleich

Steuerfreier Sachbezug

Sie wollen mehr zu den Hintergründen der gesetzlichen Neuregelung erfahren?

 

Infos zum Sachbezug

Häufig gestellte Fragen:

Warum gibt es die regionale Begrenzung bei Ticket Plus® City?

Warum gibt es die regionale Begrenzung bei Ticket Plus® City?

Ticket Plus® City kann aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben und dem BMF-Schreiben vom 13.04.2021 nur in bestimmten regionalen Einlösegebieten eingesetzt werden, um weiterhin den steuerfreien Sachbezug zu ermöglichen. 

Kann ich Ticket Plus® Classic bzw. Shopping noch bestellen?

Kann ich Ticket Plus® Classic bzw. Shopping noch bestellen?

Ticket Plus® Classic und Shopping sind ab dem 15. November 2021 nicht mehr im Bestellportal verfügbar. Stattdessen steht Ihnen unsere neue Ticket Plus® City als auch MeinGutschein für Neubestellungen zur Verfügung.

Wiederaufladungen können Sie wie gewohnt über unser Bestellportal durchführen, da die Umstellung keinerlei Auswirkungen auf das Kartenguthaben hat.

Bitte beachten Sie die Bestellpause im Zeitraum vom 16.12.2021 bis zum 10.01.2022.

Ist auch Ticket Plus® Shopping von der Umstellung betroffen?

Ist auch Ticket Plus® Shopping von der Umstellung betroffen?

Ja, auch Ticket Plus® Shopping wird regional begrenzt.

Ausnahmen:

  • Ihre Mitarbeiter besitzen eine Ticket Plus® Classic und Ticket Plus® Shopping Karte. In diesem Fall wird nur die Ticket Plus® Classic umgestellt. Allerdings können ab 2022 keine weiteren Aufladungen auf die alten Ticket Plus® Shopping Karten mehr erfolgen.
     
  • Ticket Plus® Shopping Einwegkarten sind nicht betroffen und können weiterhin wie gewohnt eingesetzt werden – vorausgesetzt, sie werden bis zum 31.12.2021 an den Mitarbeiter ausgegeben.

 

Ändern sich die Preise durch die Umstellung auf Ticket Plus® City?

Ändern sich die Preise durch die Umstellung auf Ticket Plus® City?

Nein, für Sie als Kunde gelten dieselben Preise wie bisher.

Ändert sich auch etwas an den bisherigen Freigrenzen für den Sachbezug?

Ändert sich auch etwas an den bisherigen Freigrenzen für den Sachbezug?

Ja, ab Januar 2022 haben Sie die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter mit bis zu 50 Euro statt 44 Euro monatlich zu belohnen.

Erhöht Edenred ab 2022 die Aufladungen automatisch von 44 Euro auf 50 Euro?

Erhöht Edenred ab 2022 die Aufladungen automatisch von 44 Euro auf 50 Euro?

Nein, die Höhe des Betrages bestimmen Sie als Arbeitgeber. Ab 2022 können Sie den Betrag auf 50 Euro erhöhen, müssen aber nicht.

Was passiert wenn ich alternativ zur Umstellung neue Produkte bestelle?

Was passiert wenn ich alternativ zur Umstellung neue Produkte bestelle?

In diesem Fall können Ihre Mitarbeiter die bestehenden Karten auch nach dem 31.12.2021 wie gewohnt deutschlandweit und zum Erwerb von Online-Gutscheinen einlösen. Der Sachbezug kann von Ihnen dann ab 2022 über die neuen Produkte ausgegeben werden.

Einige Karten meiner Mitarbeiter laufen zum 31.12.2021 aus. Soll ich trotzdem noch eine Folgekarte bestellen?

Einige Karten meiner Mitarbeiter laufen zum 31.12.2021 aus. Soll ich trotzdem noch eine Folgekarte bestellen?

Wenn die Karten Ihrer Mitarbeiter zum 31.12.2021 auslaufen, gibt es 3 Möglichkeiten, wie es für Sie weitergehen kann:

1) Sie können jetzt Ticket Plus® Classic Karten als Folgekarten bestellen. Diese werden ab Januar 2022 samt Guthaben jeweils auf das für Ihre Mitarbeiter passende regionale Einlösegebiet umgestellt.

2) Sie können ab dem 15. November 2021 neue Ticket Plus City Karten bestellen. In diesem Fall bleibt das angesparte Guthaben auf den bestehenden Ticket Plus® Classic bzw. Ticket Plus® Shopping Karten erhalten und wird nicht auf die neuen Karten übertragen.

3) Sie können ab dem 11.01.2022 neue Ticket Plus® City Karten für Ihre Mitarbeiter bestellen. In diesem Fall wird das Guthaben der abgelaufenen Ticket Plus Classic bzw. Ticket Plus Shopping Karten auf diese neuen Karten übertragen und nach Erhalt der Karten für Ihre Mitarbeiter verfügbar sein.

Was ändert sich für meinen Mitarbeiter?

Was ändert sich für meinen Mitarbeiter?

Ticket Plus® Classic bzw. Shopping ist nach der Umstellung nicht mehr deutschlandweit und nicht mehr bei zum Erwerb von Online-Gutscheinen einsetzbar. Die Karte ist dann regional in dem zugewiesenen Einlösegebiet gültig. 

Das jeweilige Einlösegebiet wird auf der Basis der Nutzung Ihres Mitarbeiters in den letzten 24 Monaten ausgewählt*. Ab Januar 2022  können Ihre Mitarbeiter das ihnen zugeteilte Einlösegebiet in ihrem Nutzerkonto auf www.mein-edenred.de einsehen und bei Bedarf (z.B. Umzug oder Wechsel der Arbeitsstätte) bis zum 31.03.2022 einmalig eigenständig kostenfrei ändern. Eine weitere Änderung des Einlösebietes ist durch eine kostenpflichtige Ersatzkarte möglich und muss von Ihrem Arbeitgeber freigegeben werden.

Erhält mein Mitarbeiter eine neue Karte?

Erhält mein Mitarbeiter eine neue Karte?

Nein, Ihr Mitarbeiter behält seine derzeitige Karte bis zum Ablauf der Kartengültigkeit oder bei einer Neubestellung. 

Woher weiß mein Mitarbeiter, wo er seine Karte einlösen kann?

Woher weiß mein Mitarbeiter, wo er seine Karte einlösen kann?

Ticket Plus® City kann bei all unseren bisherigen Akzeptanzpartner eingelöst werden, allerdings nicht mehr deutschlandweit, sondern in dem zugeteilten Einlösegebiet. Ihr Mitarbeiter kann sich nach der Umstellung im Januar 2022 auf mein-edenred.de sein Einlösegebiet anzeigen lassen.

Kann mein Mitarbeiter sein Einlösegebiet ändern?

Kann mein Mitarbeiter sein Einlösegebiet ändern?

Falls Ihrem Mitarbeiter bei der Umstellung ein unpassendes Einlösegebiet zugeordnet wird, hat er selbstverständlich die Möglichkeit das Einlösegebiet bei Bedarf (z.B. Umzug oder Wechsel der Arbeitsstätte) bis zum 31.03.2022 einmalig eigenständig kostenfrei ändern

Auch nach der Umstellungsphase hat Ihr Mitarbeiter die Möglichkeit das Einlösegebiet zu ändern. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine kostenpflichtige Ersatzkarte (eine neue Ticket Plus® City) ausgestellt werden muss, die Sie als Arbeitgeber freigeben müssen.

*Zur Bestimmung des Einlösegebiets wird lediglich die PLZ, in dem Ihr Kartennutzer bisher eingekauft hat, verwendet. Detaillierte Informationen über Produkte, Warenwert etc. werden dafür nicht verarbeitet.

Die von uns bereitgestellten Inhalte dienen lediglich der unverbindlichen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.