Die digitale Sachbezugslösung


Diese digitale Lösung vereinfacht den Prozess der Sachbezugsgewährung für Sie, indem der Organisations- und Verteilprozess von Gutscheinen an Ihre Mitarbeiter digitalisiert wird. Ihre Mitarbeiter wählen einen Gutschein von namhaften Partnern, Sie legen den Gutscheinbetrag fest und wir wiederum verteilen digital an Ihre Mitarbeiter den gewünschten Gutschein.

So einfach funktioniert's

Sie aktivieren "MeinGutschein" für Ihre Mitarbeiter. Über Zeitpunkt, Häufigkeit und Höhe entscheiden Sie.

Ihre Mitarbeiter loggen sich online ein und können ihren Gutschein dann sofort oder später beim Partner einlösen.

Ihre Mitarbeiter wählen den Wunschpartner für den nächsten Gutschein aus oder behalten Ihre Auswahl bei. 

MeinGutschein ist die richtige Lösung für Sie, wenn...

Sie auf der Suche nach einer unkomplizierten, digitalen Sachbezugs­lösung sind, mit der Ihre Mitarbeiter
sowohl online und z. T. auch stationär shoppen können.

Ihre Vorteile

Vorschau Bestellportal

Ohne Verwaltungsaufwand: Sie teilen uns lediglich mit, in welcher Höhe Sie Ihre Mitarbeiter belohnen möchten. Wir kümmern uns um den Rest.


Modernes Employer Branding: Digitale Benefit-Lösungen sind auf dem Vormarsch. Mit unserem Gutscheinportal präsentieren Sie sich als modernes Unternehmen.


Steuerfrei & rechtskonform: Mit uns werden Sachbezüge ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausgeschüttet.

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

Vorschau App

Flexibel & vielfältig: Ihre Mitarbeiter können den Gutschein­partner vor jeder Aus­schüttung neu wählen. Die Einlösung ist online und z. T. auch deutsch­land­weit vor Ort möglich.


Einfache Handhabung: Einloggen – Gutschein­code kopieren oder ausdrucken – im zugehörigen (Online-)Shop einlösen – Fertig! Dank des Zufluss­prinzips müssen Ihre Mitarbeiter den Gutschein nicht im selben Monat einlösen.


Attraktive Partner: Ihren Mitarbeitern stehen Gutscheine von zahlreichen, attraktiven Partnern zur Verfügung.

Erkenntnisse zum Sachbezug aus der IPSOS Studie im E.Paper

Während die Welt aktuell vor vielen Herausforderungen wie hoher Inflation, dem Krieg in der Ukraine und Fragen zum Klima und zur Energie steht, herrscht gleichzeitig ein Fachkräftemangel und Unternehmen müssen um qualifizierte Mitarbeiter kämpfen.

Eine überzeugende Arbeitgebermarke kann Unternehmen helfen, die besten Mitarbeiter zu gewinnen und diese langfristig an sich zu binden. Dazu gehört auch ein attraktives Benefit-Programm, das finanzielle Vorteile bietet.

Die aktuelle IPSOS-Studie zeigt, dass der steuer- und sozialabgabenfreie 50-Euro-Sachbezug dabei für Arbeitgeber im Bereich der monetären Gehaltsextras besonders relevant ist. Sie zeigt Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter und gibt Einblicke, wie das Gehaltsextra effizient genutzt werden kann.

Zum E.Paper-Download

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Häufig gestellte Fragen

Was ist das besondere an MeinGutschein und warum ist die Lösung rechtskonform?

Was ist das besondere an MeinGutschein und warum ist die Lösung rechtskonform?

Mit MeinGutschein kann eine direkte und rechtskonforme Verteilung von Händlergutscheinen vom Arbeitgeber an seine Mitarbeiter organisiert werden.

Seit 1.1.2022 sind sogenannte „Umtauschgutscheine“ oder „2-Stufen-Gutscheine“ nach Auskunft der Finanzverwaltung (Bundesministerium der Finanzen & Finanzamt München) nicht mehr als Sachbezug zu bewerten, da diese nicht die Kriterien von § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Bei Umtauschgutscheinen erhält der Mitarbeiter einen Initial-Gutschein, den man später in eine bestimmte Auswahl von Händlergutscheinen umtauschen kann.

MeinGutschein ist ausdrücklich kein Umtauschgutschein. Bei MeinGutschein wählen Ihre Mitarbeiter zuerst den gewünschten Händlergutschein, der Arbeitgeber legt den Gutscheinbetrag fest und wir wiederum verteilen digital an Ihre Mitarbeiter den gewünschten Gutschein. Folglich ist MeinGutschein rechtskonform und nimmt Arbeitgebern bequem die Arbeit ab, die Gutscheine physische an die Mitarbeiter zu verteilen.

Wo kann MeinGutschein eingelöst werden?

Wo kann MeinGutschein eingelöst werden?

Bei den Händlergutscheinen gibt es je nach Partner verschiedene Einlösemöglichkeiten: Nur online, online & stationär oder nur stationär.

Wie erhält der Mitarbeiter den ausgewählten Gutschein?

Wie erhält der Mitarbeiter den ausgewählten Gutschein?

Der Mitarbeiter erhält eine E-Mail mit einer Benachrichtigung über neue Gutscheine. Diese kann er via App oder Webseite abrufen.

Muss der Gutschein im selben Monat eingelöst werden?

Muss der Gutschein im selben Monat eingelöst werden?

Nein, da hier das Zuflussprinzip gilt. Demnach nur entscheidend ist, wann der Sachbezug geleistet wurde. Ihr Mitarbeiter hingegen muss die Gutscheine nicht im selben Monat einlösen, sondern darf dies auch zu einem späteren Zeitpunkt tun. Gutscheine sind allgemein 3 Jahre gültig.

Können mehrere Gutscheine gleichzeitig eingelöst werden?

Können mehrere Gutscheine gleichzeitig eingelöst werden?

Das ist von den Einlösebedingungen des jeweiligen Partners abhängig. Details werden individuell je Partner auf der MeinGutschein Plattform kommuniziert.

Was passiert, wenn sich meine Mitarbeiter keinen oder nicht rechtzeitig den gewünschten Gutschein aussuchen?

Was passiert, wenn sich meine Mitarbeiter keinen oder nicht rechtzeitig den gewünschten Gutschein aussuchen?

Sie legen mit Ihrer Bestellung fest, für welchen Partner Ihre Mitarbeiter einen Gutschein erhalten werden. Ab dem zweiten Gutschein können Ihre Mitarbeiter in der MeinGutschein-App bzw. Webversion selbst wählen, für welchen Partner sie als nächstes einen Gutschein bekommen möchten. Wird von Ihren Mitarbeitern keine Auswahl vorgenommen, bleibt es bei dem von Ihnen festgelegten Partner.

Gibt es einen Maximalbetrag, welchen ich meinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen kann?

Gibt es einen Maximalbetrag, welchen ich meinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen kann?

Die neue Sachbezugsgrenze ab Januar 2022 liegt bei 50 € pro Monat. Aufladungen sind in 10 € Schritten möglich.

Kann das Guthaben auch auf verschiedene Partner gesplittet werden?

Kann das Guthaben auch auf verschiedene Partner gesplittet werden?

Nein, pro Ausschüttung ist nur ein Gutschein möglich.

Ist eine Zuzahlung zum Gutscheinwert möglich?

Ist eine Zuzahlung zum Gutscheinwert möglich?

Der Gutscheinwert wird vom Arbeitgeber festgelegt und kann durch den Arbeitnehmer nicht mehr erhöht werden. Der Arbeitnehmer hat aber die Möglichkeit bei der Einlösung des Gutscheins eine Zuzahlung bei unserem Partner zu leisten.