Vor Ort shoppen mit Edenred City
- Wiederaufladbare, regionale Gutscheinkarte
- Flexibel vor Ort shoppen bei zahlreichen Akzeptanzstellen
- Virtuelle Karte für mobiles Bezahlen, physische Karte optional
- Ansparen möglich
Mit unseren Benefit-Lösungen ist für alle etwas dabei. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
Für eine Betriebsfeier gilt steuerrechtlich ein Freibetrag in Höhe von 110 Euro pro Mitarbeiter. Profitieren können Sie als Arbeitgeber von diesem Freibetrag bei höchstens zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr (neben der Weihnachtsfeier üblicherweise dem Sommerfest). Voraussetzung dafür ist, dass alle Mitarbeiter eingeladen sind.
Doch Vorsicht: Dieser Betrag gilt lediglich pro Mitarbeiter. Sollten auch Familienmitglieder eingeladen sein, wird der Freibetrag des Mitarbeiters auf diese aufgeteilt. Überschreiten die Kosten diesen Freibetrag, kann der Arbeitgeber den darüber liegenden Betrag mit 25 Prozent Lohnsteuer pauschal versteuern.
In die Kosten einzuberechnen sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers, inkl. Umsatzsteuer. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Kosten einzelnen Mitarbeitern zugerechnet werden können oder ob es sich um allgemeine Aufwendungen handelt.
Dazu zählen u.a. Speisen und Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten, Musik, Ausgaben für den äußeren Rahmen wie etwa für Räume oder Beleuchtung, Eintrittskarten und eben auch Geschenke. Übernachtungs- und Beförderungskosten sind ebenfalls einzuberechnen, wenn es sich nicht um Reisekosten handelt.
Eine weitere Möglichkeit, Arbeitnehmern Weihnachtsgeschenke steuerfrei zu gewähren, führt über steuerfreie Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Beachten müssen Sie nur zwei Dinge: Das Geschenk darf erstens nicht bar überreicht oder überwiesen werden (sonst ist der Betrag in Gänze steuerpflichtig!). Berücksichtigen müssen Sie zweitens die Freigrenze in Höhe von 50 Euro des Bruttowertes des Geschenks. Wird diese Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten, so unterliegt dieser Betrag der Besteuerung.
Rechtlich bietet Ihnen die Sachbezugsfreigrenze also eine weitere Möglichkeit, Weihnachtsgeschenke steuerfrei zu überreichen. Gerade wenn Sie aber als Arbeitgeber auf eine Weihnachtsfeier verzichten, bietet § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG die Chance für Sie, Ihren Mitarbeitern z. B. über Sachbezugskarten oder Gutscheine Wertschätzung zu vermitteln.
Anlässe, Mitarbeiter Geschenke zu überreichen, gibt es viele. Wir von Edenred sind Marktführer im Bereich steuerfreier Sachbezüge und beraten Sie gerne. Nicht nur in der Weihnachtszeit, sondern das ganze Jahr!
Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter sollen Freude bereiten – doch bei unterschiedlichen Geschmäckern ist das gar nicht so einfach. Mit unserer flexiblen Lösung für den Sachbezug können sich Ihre Mitarbeiter ihr Weihnachtsgeschenk ganz einfach selbst aussuchen.
So wird aus einer netten Geste echte Wertschätzung – und jeder freut sich über das passende Präsent.
Mit Edenred erhalten Sie eine Lösung, die zu Ihrem Unternehmen und zu den Bedürfnissen Ihres Mitarbeiters passt. Wollen Sie Ihren Mitarbeitern lediglich ein steuerfreies Gehaltsextra gewähren, so genügt Ihnen unsere Standard-Lösung. Sonderaufladungen für Sachbezugsgeschenke zu Weihnachten (oder auch anderen Anlässen) klappen bequem über die Enterprise-Lösung.
Preis pro Mitarbeiter/Monat zzgl. MwSt.1,2
Preis pro Mitarbeiter/Aufladung zzgl. MwSt.2
Ideen für steuerfreie Weihnachtsgeschenke gibt es im Grunde so viele, wie es Mitarbeiter gibt. Warum? Weil jeder Arbeitnehmer ein Individuum ist und je nach Vorlieben und Interessen ganz individuelle Wünsche für ein Weihnachtsgeschenk hat. Beliebt, aber meistens etwas unpersönlich und unverbindlich sind Blumen, Schokolade, Bücher, digitale Bilderrahmen oder die berühmte Flasche Wein.
Egal, ob im Rahmen einer Betriebsfeier oder als steuerfreie Sachzuwendung. Geschenke zu Weihnachten signalisieren Respekt und Wertschätzung. Ihr Mitarbeiter wird beschenkt und hat die Wahl. Unsere Akzeptanzpartner bieten für jeden Geschmack, jeden Lebensentwurf und jedes Hobby etwas. Sollten Sie noch Fragen haben, so beraten wir gerne zu weiteren Detailfragen!
(1) Eine Option bietet § 8 Abs. 2 Satz 11 des EStG, der die Praxis steuerfreier Sachzuwendungen regelt. Innerhalb der Freigrenze in Höhe von 50 Euro können Sie Mitarbeitern Sachbezüge als Mitarbeitergeschenke zusätzlich zum Gehalt gewähren. Der Sachbezug darf nicht als Barlohn überwiesen oder ausgehändigt werden. Beliebt und etabliert sind Gutscheinkarten oder Benefit-Karten.
Der Fantasie sind natürlich keine Grenzen gesetzt, doch beliebt und bewährt sind folgende Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:
1. Geschenkkorb
2. Sachbezugskarten wie z.B. die Edenred City Card
3. Ein nettes Buch
4. Schokolade oder Pralinen
5. Kopfhörer mit Noise-Canceling
6. Digitale Bilderrahmen
7. Kaffeebohnen oder gemahlener Kaffee
8. Flasche Wein
9. Geschenkkarten
Beliebt sind Geschenkkarten, Bücher, Blumen, Pralinen und Wein. Noch größerer Beliebtheit erfreuen sich Sachbezüge in Form von steuerfreien Sachbezugs- oder Gutscheinkarten. Der Vorteil: Der Mitarbeiter kann selbst entscheiden, welche Produkte er damit erwerben möchte.
Das Schenken von Geschenken an Mitarbeiter zu Weihnachten kann eine schöne Geste sein, um Wertschätzung auszudrücken. Allerdings gibt es einige Aspekte, die man beachten sollte, um sicherzustellen, dass die Geschenke rechtlich und steuerlich in Ordnung sind.
Wertgrenze: In vielen Ländern gibt es eine steuerliche Freigrenze für Geschenke an Mitarbeiter. In Deutschland zum Beispiel sind Geschenke bis zu einem Wert von 60 Euro pro Jahr steuerfrei. Geschenke, die diesen Wert überschreiten, müssen versteuert werden.
Art des Geschenks: Die Geschenke sollten angemessen und nicht diskriminierend sein. Es ist ratsam, Geschenke zu wählen, die für alle Mitarbeiter von Interesse sein könnten, wie z.B. Gutscheine, Essensgeschenke oder kleine Gadgets.
Kollektive Geschenke: Geschenke, die an alle Mitarbeiter gleich verteilt werden, sind oft unproblematischer als persönliche Geschenke. Zum Beispiel kann eine Weihnachtsfeier oder ein gemeinsames Team-Event eine gute Möglichkeit sein, Wertschätzung auszudrücken.
Vermeidung von Vorzugsbehandlungen: Es sollte vermieden werden, nur bestimmten Mitarbeitern Geschenke zu machen, da dies als Bevorzugung oder Diskriminierung angesehen werden könnte.
Transparenz: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Geschenke, besonders wenn es sich um geldwerte Vorteile handelt. Dies kann Missverständnisse vermeiden.
Betriebliche Richtlinien: Stellen Sie sicher, dass Ihr Vorgehen mit den internen Richtlinien der Firma übereinstimmt. Manche Unternehmen haben spezifische Vorschriften, die befolgt werden müssen.
Es ist immer ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu wenden, um rechtliche und steuerliche Fragen zu klären.
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"Wir bedanken uns anlässlich unserer Weihnachtsfeier bei unseren Mitarbeitern für besonders gute Leistungen und überdurchschnittlichen Einsatz während des abgelaufenen Jahres mit der Überreichung einer Ticket Plus® (jetzt: Edenred City) Karte, die mit einem bestimmten Geldbetrag aufgeladen wird. Ebenso erhalten unsere Jubilare für ihre langjährige Kanzleizugehörigkeit eine aufgeladene Ticket Plus® (jetzt: Edenred City). Die Gutscheinkarte kommt aufgrund der zahlreichen Einlösestellen sehr gut an!"
Rüdiger Wolf, Office Manager Rechtsberatung WeilJeden Monat dürfen Arbeitgeber 50 Euro in Form von Sachlohn steuerfrei an ihre Mitarbeiter ausgeben.
Steuerfreier SachbezugZu persönlichen Anlässen dürfen Arbeitgeber 60 Euro in Form von Sachlohn steuerfrei an ihre Mitarbeiter ausgeben.
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