Du hast einen Benefit von deinem Arbeitgeber erhalten?
Edenred Sachbezug
Aufladen, was Freude macht!
Sie wollen Ihre Mitarbeiter binden und suchen nach einer einfachen Lösung, die alle glücklich macht? Genau dafür gibt es den Edenred Sachbezug. Das Beste daran: Im Vergleich zu einer entsprechenden Gehaltserhöhung können Sie bis zu 46% Lohnnebenkosten sparen*.
- 100% steuer- und sozialabgabenfrei
- Tanken, Shoppen, Einkaufen uvm. – alles aus einer Hand
- Rechtskonform & ohne Verwaltungsaufwand
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50 Jahre
Erfahrung
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54.000 +
Kunden
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1,8 Mio +
Nutzer
Für alle im Team die passende Lösung
Möglichkeiten den Sachbezug auszugeben gibt es viele. Doch woher weiß man, was den Geschmack des Mitarbeiters trifft? Deshalb können Mitarbeiter bei uns selbst über die Verwendung des Guthabens entscheiden. So wird Ihr Goodie als echter Benefit wahrgenommen! Diese Optionen haben Ihre Mitarbeiter:
Regional einkaufen mit Edenred City
- Wiederaufladbare Gutscheinkarte
- Flexibel einsetzbar bei zahlreichen Akzeptanzpartnern pro Region
- Virtuelle Karte für mobiles Bezahlen, physische Karte optional
- Ansparen möglich
- Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG1

Online shoppen mit Partner-Gutscheinen
- Digitale Gutscheinlösung
- Online bei einem Händler nach Wahl einsetzbar
- Große Auswahl an wählbaren Händlern, wachsendes Netzwerk
- Ansparen möglich
- Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG bzw. §2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG2
Unsere beliebtesten Partner
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zu sprechen!
Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen, den passenden Benefit für Ihre Mitarbeiter zu finden. Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Wählen Sie die Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt
Nicht nur für Ihre Mitarbeiter haben wir immer die passende Lösung, sondern auch für Sie als Arbeitgeber. Bei uns erhalten Sie eine Sachbezugslösung, die auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt ist.
Diese Optionen haben Sie:
Standard
Sachbezug | Automatische Aufladung

- Jährliche Abrechnung der Lizenzgebühr
- Automatisierte monatliche Aufladung über 12 Monate (bis zu 50 € im Monat steuerfrei)
- Optional: eine Geburtstagsaufladung pro Mitarbeiter (bis zu 60 € steuerfrei) ohne Zusatzgebühr
- ohne monatlichen Verwaltungsaufwand
- Virtuelle Karte und digitale Gutscheine
- Optional: Physische Karte ohne Logo/ eigenes Design – nur nachträglich durch Mitarbeiter beantragbar
- Neu: Ihre Mitarbeiter wählen selbst zwischen Vor-Ort¹- und Online-Shopping²
Preis pro Mitarbeiter/Monat zzgl. MwSt.
jährliche Zahlungsweise
Enterprise
Sachbezug | Flexible Aufladung

- Abrechnung pro Bestellung
- Einzelaufladungen mit frei wählbarem Zeitpunkt (bis zu 50 € im Monat steuerfrei)
- Optional: Sonderaufladungen zu persönl. Anlässen mehrmals pro Jahr (je bis zu 60 € steuerfrei)
- ohne monatliche Verpflichtung
- Virtuelle Karte und digitale Gutscheine
- Optional: Physische Karte mit Logo/ eigenem Design – initial durch Sie oder nachträglich durch Mitarbeiter bestellbar
- Neu: Ihre Mitarbeiter wählen selbst zwischen Vor-Ort¹- und Online-Shopping²
Preis pro Mitarbeiter/Aufladung zzgl. MwSt.
Für dieses Modell fallen zusätzl. Einrichtungsgebühren an.
¹Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG: Beschränkung auf begrenztes Netzwerk durch Einkauf im Akzeptanzpartner-Netzwerk des festgelegten PLZ-Gebiets.
²Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG bzw. §2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG: Beschränkung auf begrenztes Netzwerk durch Einkauf bei spezifischem Partner oder begrenzte Produktpalette.
Eine Karte - viele Designs:
Bei unserer Kartenlösung haben Sie im Enterprise Modell die Wahl zwischen unserem Standard-Design mit oder ohne Ihrem Firmenlogo und einem komplett individuellen Design. Lassen Sie sich von unseren Kundenbeispielen inspirieren:
Wir lassen Kunden gerne für uns sprechen
"Wir nutzen den steuerfreien Sachbezug seit langem als Teil des Benefit-Blumenstraußes für unsere Mitarbeitenden. Wichtig dabei ist uns die rechtliche Sicherheit, Effizienz und dass sich Mitarbeitenden ein echter Mehrwert bietet. Edenred ist der ideale Partner dafür.“
Darum ist der Edenred Sachbezug rechtskonform
Seit dem 01.01.2022 gelten nur noch Gutscheinkarten als Sachbezug, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien von §2 Absatz 1 Nummer 10 a) oder b) des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen. Sogenannte „Umtauschgutscheine“, bei denen der Mitarbeiter einen Initial-Gutschein erhält, den er später in eine Auswahl von Händlergutscheinen umtauschen kann, sind laut Finanzverwaltung ebenfalls kein Sachbezug mehr.
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Edenred City
Für Edenred City haben wir die Einsatzgebiete daher anhand zweistelliger PLZ-Bezirke definiert. Sie bestehen aus dem gewählten PLZ-Bezirk und den unmittelbar örtlich angrenzenden zweistelligen PLZ-Bezirken. So wird die größtmögliche rechtskonforme Region für die Nutzung der Karte erreicht.
Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Einsatzgebiete und Partner:
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Partnergutscheine
Unsere Partnergutscheine sind ausdrücklich KEINE Umtauschgutscheine, denn Ihre Mitarbeiter wählen VOR der Aufladung den gewünschten Händlergutschein. Folglich sind unsere Partnergutscheine rechtskonform und nimmt Arbeitgebern die Arbeit ab, Gutscheine physisch an ihre Mitarbeiter zu verteilen.
Sie möchten es genauer wissen? Laden Sie sich hier unser Infoblatt mit einer Kurzübersicht zur Steuerkonformität herunter:
Der Sachbezug zahlt sich aus
Mit dem Sachbezug sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bares Geld. Zusätzlich zahlt ein wiederkehrender Benefit jeden Monat aufs Neue auf die Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit ein.
Für Arbeitgeber
- Geringere Kosten im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung
- Nutzen von Steuervorteilen
- Steigerung der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit
- Wettbewerbsvorteile im Recruiting

Berechnungsgrundlage: 2026 | 54.000 € brutto | StKl. I | ohne Kinder | ZB 2,9 % | KiSt 9% | gesetzl. versichert
Für Arbeitnehmer
- Höhere Kaufkraft von bis zu 600 Euro/Jahr
- Finanzielle Unterstützung in Zeiten von Inflation und steigenden Energiekosten
- Erhalten Wertschätzung und Anerkennung
Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da! Buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Beratungstermin und unsere Experten beraten Sie individuell und kostenlos.
Fußnote: *Die 46% weniger Lohnnebenkosten beziehen sich auf eine vergleichbare Gehaltserhöhung, durch die jährlich 600 EUR mehr Nettogehalt für den Mitarbeiter erreicht werden. Die Höhe der Steuern und Sozialabgaben ist individuell und abhängig von Gehalt, Steuerklasse, eventuellen Frei-/Zusatzbeträgen, Konfession, Bundesland etc. Berechnungsgrundlage für das genannte Beispiel: 2024 | 4.000 EUR brutto p. Monat | Steuerklasse I | ohne Kinder | Zusatzbeitrag 1,7 % | KiSt 8% | Bayern. Die zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Steuerberatung. ↩


