Steuerfreie Sachbezüge
22.02.2021|6 Minuten Lesezeit

Prämie für Pflegekräfte – alles über die Sonderzahlung

Edenred E.Blog Team
Verfasst von: E.Blog Team
Steuerfreie Sachbezüge
22.02.2021|6 Minuten Lesezeit

Die Pandemie 2020 hat viele Veränderungen in unser Leben gebracht. Um die neuen Herausforderungen vor allem in der Pflege zu meistern, wurde im Frühjahr 2020 eine Sonderprämie in der Pflege definiert. Mit dieser Prämie, dem sogenannten Pflegebonus, soll den enormen Leistungen in der Pflege der Kranken und Pflegebedürftigen in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern Anerkennung gezeugt werden. Dieser Beitrag fokussiert sich auf die Prämie für Pflegekräfte.

Prämie für Pflegekräfte – wer hat Anspruch auf die Sonderzahlung?

Die Sonderprämie erhalten alle Mitarbeiter in der Altenpflege, der ambulanten Pflege sowie in Kliniken. Neben den Festangestellten zählen auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr sowie Leiharbeiter und Mitarbeiter in Servicegesellschaften. Voraussetzung für die Sonderzahlung ist, dass die oder der Beschäftigte im Zeitraum vom 01.03.2020 bis einschließlich 31.10.2020 für mindestens 90 Tage in einer Pflegeeinrichtung tätig war. Die Zeitspanne muss dabei nicht zusammenhängen.

Welche Corona-Prämie können Pflegekräfte erhalten?

Die Prämie für Pflegeberufe richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit. Sie kann in einer Höhe von maximal 1.500 Euro ausgezahlt werden. Diese Sonderzahlung setzt sich zu zwei Drittel aus einer Bezuschussung des Bundes und zu einem Drittel aus einer freiwilligen Zusatzzahlung von Arbeitgeber und Bundesland zusammen. Die daraus entstehende Summe ist steuer- und abgabefrei.

Folgende Sonderzahlungen in der Pflege sind möglich:

  • Abhängig von der Tätigkeit (Hinweis: Die Zahlungen können je nach Bundesland variieren):

    • Bis zu 1.000 € für Pflegepersonal in einem Pflegeheim oder ambulanten Pflege, wenn in mindestens 25 % Arbeitszeit Pflegebedürftige betreut werden

    • Bis zu 500 € für Pflegekräfte in einem Pflegeheim oder ambulanten Pflege, wenn bei weniger als 25 % der Arbeitszeit Pflegebedürftige betreut werden

    • Bis zu 900 € für Auszubildende in Pflegeeinrichtungen oder der ambulanten Pflege

    • Bis zu 100 € für Freiwilligendienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr

Weitere Faktoren sind:

  • Arbeiten Mitarbeiter in Teilzeit erhalten sie einen anteiligen Bonus, ebenso wie Mitarbeiter, die im relevanten Bemessungszeitraum in Kurzarbeit gearbeitet haben.

Wichtig: Jedes Bundesland hat individuelle Regelungen.

Wann erhalten Pflegekräfte eine Sonderzahlung?

Zunächst wurden die Sonderzahlungen bis zur Mitte des Jahres 2020 ausgezahlt – einmalig und gleichzeitig mit dem Monatsgehalt. Je nach Bundesland können Verlängerungen in Kraft getreten sein.

Wer zahlt die Prämie für Pflegeberufe?

Die Sonderzahlung in der Pflege teilen sich Bund, Länder und Arbeitgeber. Bis zu 1.000 Euro bzw. zwei Drittel der Sonderprämie übernimmt der Bund, das restliche Drittel können der Arbeitgeber und die Länder übernehmen.

Zu beachten ist, dass es sich hierbei um einen freiwilligen Bonus handelt und der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, diesen auszuzahlen!

Wie funktioniert die Auszahlung der Prämie für Pflegekräfte?

Das Praktische an der Sonderzahlung in der Pflege: Für Beschäftigte gibt es keinen Zusatzaufwand. Alles, was der Arbeitgeber tun muss, ist, über die Bonuszahlung zu informieren und diesen mit dem nächsten Gehalt – einmalig und in voller Summe – auszuzahlen.

Öfter einmal „Danke“ sagen

Die aktuelle Zeit zeigt deutlich: Gemeinsam lassen sich besondere Herausforderungen einfacher meistern. Denken Sie deshalb an all Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sagen Sie auch außerhalb besonderer Ereignisse wie Jubiläum oder Weihnachten einmal: Danke.
Unsere Edenred City ist eine wiederaufladbare Gutscheinkarte, mit der Sie Ihren Arbeitnehmern öfter eine kleine Freude bereiten können - und das im Rahmen Sachbezugs sogar steuerfrei. Bei der Vielzahl der unterschiedlichsten Einlösemöglichkeiten von Supermarkt, über Restaurant bis zu Duft-, Schuh- oder Schmuckgeschäften findet jeder Mitarbeiter eine passende Gelegenheit Ihr Dankeschön einzulösen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich zu den steuerfreien Sachgeschenken.

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