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Gehaltserhöhung Pflege 2025

Es ist nur ein kleines, aber sehr bedeutsames Rädchen, an dem die Tarifparteien in der Pflege gedreht haben, und an dem mehr hängt als nur mehr Gehalt in der Tasche. Wenn von Tarifeinigung und Gehaltserhöhungen in der Pflege die Rede ist, geht es immer um mehr: Personalnot, eine hohe Arbeitsbelastung und Überstunden in einem systemisch hochwichtigen Berufszweig. 

Wenig Beachtung finden in diesen von Streiks begleiteten Verhandlungen naturgemäß Lösungen, die in den Bereich der Mitarbeiterbenefits gehören. Die Rede ist von steuerfreien Sachbezügen, die als Verpflegungszuschuss oder als Sachbezugskarte ebenfalls die Kaufkraft erhöhen, und das mit Beträgen von bis zu 50 Euro pro Monat. Aber der Reihe nach. 

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Infoblatt Sachbezug im öffentlichen Dienst Kostenlos downloaden

Die Forderungen nach mehr Gehalt

Mehr Geld für Pflegekräfte gab es zuletzt zum 1. März 2024. Dass Gewerkschaften nach rund einem Jahr wieder mit Forderungen nach mehr Gehalt aufkamen, verwundert angesichts der gesamtökonomischen Lage wenig. Inflation und die andauernd hohe Energiepreise ließen vom Mehr an Gehalt wenig bis gar nichts übrig. 

Der Startschuss für die Tarifverhandlungen fiel am 24. Januar 2025 in Potsdam, gefolgt von einer zweiten Runde am 17. und 18. Februar. Da sich die Tarifparteien nicht einigen konnten, kam es zu einer Schlichtung, bei der eine Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Einigungsempfehlung erarbeiten sollte. 

Naturgemäß waren die Forderungen, die von der Arbeitnehmerseite gestellt wurden, sehr hoch. Unter anderem ging es der Vertretung um folgende Punkte: 

Forderungen für die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: 

Gehaltserhöhung: 
  • 8 % mehr Gehalt oder mindestens 350 Euro monatlich. 
  • Höhere Zuschläge für belastende Tätigkeiten. 
Ausbildung und Praktika: 
  • Gehaltserhöhung für Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten um 200 Euro monatlich & unbefristete Übernahme nach erfolgreichem Abschluss. 

Neben einer Gehaltserhöhung ging es Verdi um mehr als nur mehr Geld im Portemonnaie. Durch das deutsche Wirtschaftsmodell, das stark auf den Export setzt, erhofft sich die traditionell linke Gewerkschaftsseite eine Stärkung der Kaufkraft und damit der Binnennachfrage. 

Dem chronischen Personalmangel – bis 2049 wird ein Fachkräftemangel von fast 700.000 Pflegekräften prognostiziert – soll beispielsweise durch eine Übernahmegarantie nach der Ausbildung entgegengesteuert werden. Wohl auch vor dem Hintergrund einer erhöhten Verfügbarkeit, etwa durch die Rufbereitschaft, soll die Zeitsouveränität der Pflegekräfte erhöht werden. Gefordert wurden daher auch folgende Punkte zur Arbeitszeit: 

  • Drei zusätzliche freie Tage zur Entlastung. 
  • Ein weiterer freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder. 
  • Einführung eines „Mehr-Zeit-für-mich-Kontos“ zur flexiblen Handhabung von Überstunden. 

Eine weiterer Ansporn hinter den Tarifverhandlungen hängt mittelbar mit der Personalknappheit zusammen. Es geht um die Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität, also auch um das, was man über Employer-Branding-Maßnahmen an strategischen Vorteilen im Wettbewerb um gute Mitarbeiter erringen kann. 

Gehaltserhöhung für Pflegekräfte – wer profitiert?

Verhandelt wurde für rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst, einschließlich Pflegekräfte und Auszubildende aus dem Pflegebereich. Profitieren sollten Pflegefachkräfte, die in öffentlichen Einrichtungen des Bundes oder der Kommunen angestellt sind und entsprechend unter den TVöD Pflege fallen. Zu nennen sind Universitätskliniken, öffentliche Krankenhäuser, Psychiatrien sowie soziale Dienste. Sind die Pflegekräfte noch in der Ausbildung, so gilt außerdem der TVAöD Pflege. 

Die Gehaltserhöhung ab 2025

Anfang April 2025 kam es schließlich zu einer Einigung zwischen Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite. Wie das Bundesinnenministerium verlautbarte, konnten sich beide Parteien auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einigen. Von den ursprünglich arbeitnehmerseitig geforderten 8 % mehr Gehalt sind schlussendlich 5,8 % geblieben. Die Erhöhung gilt für Beschäftigte von Bund und Kommunen und erfolgt dabei in zwei Etappen: 

  • Erhöhung ab 1. April 2025: Gehaltserhöhung um 3 %, mindestens jedoch 110 Euro. 
  • Erhöhung ab 1. Mai 2026: Weitere Erhöhung um 2,8 %. 

Auch Auszubildende profitieren von einer Gehaltserhöhung, die nicht prozentual, sondern als fester Betrag erfolgt: Ihr Gehalt steigt jeweils um 75 Euro am 1. April 2025 und am 1. Mai 2026.

Bei den Auszubildenden wurde keine prozentuale Erhöhung vereinbart, dafür ein fixer Betrag in Höhe von 75 Euro. Die Gehaltserhöhung für Azubis erfolgt ebenfalls in zwei Schritten: Am 1. April 2025 und am 1. Mai 2026 wird das Azubigehalt um jeweils 75 Euro erhöht. 

Ab Juli 2025 höhere Mindestlöhne in der Pflege<h2> 

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Stundenlöhne für Pflegekräfte angehoben: 

  • Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro pro Stunde (Erhöhung um 60 Cent) 
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,20 Euro pro Stunde (Erhöhung um 70 Cent) 
  • Pflegefachkräfte: 20,50 Euro pro Stunde (Erhöhung um 1 Euro) 

Die Erhöhung des Mindestlohnes um bis zu 1 Euro nimmt sich sehr bescheiden aus, doch in Summe profitieren die Pflegekräfte durchaus, da am Monatsende je nach Anzahl der geleisteten Stunden ein monatliches Brutto-Plus von rund 100 Euro steht. Um ganz genau zu sein:  

Geht man von 173 monatlichen Stunden einer Pflegehilfskraft aus, so führt der Gehaltssprung von 0,60 Euro pro Stunde zu einem monatlichen Gehalt von 2.785,30 Euro brutto (16,10 Euro x 173 Stunden) und damit einem monatlichen Gehaltsplus in Höhe von 103,80 Euro (Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder, ohne Kirchensteuer und gesetzlich versichert). 

Steuern und Abgaben

Aufgrund der Abgaben (Steuern und Sozialabgaben) bleibt von dem monatlichen Bruttoplus von 103,80 Euro nach Abzug von Steuern und Abgaben ein Netto-Gehalt in Höhe von 1.930,31 Euro. Verglichen mit dem Salär vor der Gehaltserhöhung (nämlich 1.870,97 Euro) bleibt ein Netto-Gehaltsplus von 59,34 Euro. Das Netto-Gehalt ist also nur um 3,17 % gestiegen. 

Monatsgehalt für qualifizierte Pflegehilfskräfte: 

  • 2.854,50 Euro (1.969,68 € netto) 
  • 2.975,60 Euro (2.038,27 € netto) 
  • Brutto-Gehaltsplus: 121.1 Euro 
  • Bruttogehaltsplus in Prozent: 4,24 %  
  • Netto-Gehaltsplus: 68,59 Euro

Das Netto-Gehalt ist also um etwa 3,48 % gestiegen. 

Monatsgehalt für Pflegefachkräfte:

  • 3.373,50 Euro (2.260,76 €) 
  • 3.546,50 Euro (2.356,22 €) 
  • Brutto-Gehaltsplus: +173,00 Euro 
  • Bruttogehaltsplus in Prozent: 5,14 % 
  • Netto-Gehaltsplus: 95,46 Euro

Das Netto-Gehalt ist also um etwa 4,22 % gestiegen 

Inflation und Kaufkraftverlust 

Neben Steuern und Sozialabgaben schmälert auch die Inflationsrate von gegenwärtig +2,2 % im April 2025 die Kaufkraft der Beschäftigten in der Pflege laut Statistischem Bundesamt nicht unerheblich. Zwar sind die Energiepreise um 2,8 % gesunken, allerdings sind die Verbraucherpreise für Nahrungsmittel um 3,0 % gestiegen 

Steuerfreier Sachbezug als Entgeltoptimierung

Gerade Geringverdiener müssen also oftmals jeden Euro zweimal umdrehen, um über die Runden zu kommen. Aber auch besser bezahlte Fach- und Führungskräfte in der Pflege spüren die Folgen der Inflation sehr deutlich.  

Eine bewährte Möglichkeit, auch in der Pflegebranche, stellt der steuerfreie Sachbezug dar. Er wird zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt und bietet Pflegekräften die Möglichkeit, bis zu 50 Euro monatlich mehr zur Verfügung zu haben. Einsetzbar sind Sachbezugskarten bei allen Akzeptanzpartnern in einem definierten Postleitzahlgebiet. Weitere Vorteile auf einen Blick: 

  • Rechtskonforme Einführung und Umsetzung
  • Ohne Verwaltungsaufwand
  • Große Auswahl an Akzeptanzpartnern
  • Bezahlen mit Apple Pay und Google Pay

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Dies führt dazu, dass die realen Einkommensgewinne der Pflegekräfte durch die steigenden Lebenshaltungskosten teilweise aufgezehrt werden. Es ist daher entscheidend, dass zukünftige Gehaltserhöhungen nicht nur die Inflation berücksichtigen, sondern auch die steigenden Lebenshaltungskosten, um die finanzielle Stabilität der Beschäftigten in der Pflege langfristig zu sichern.

Die Gehaltserhöhung ab 2025 in der Pflege – die Entgelttabelle

Definiert ist das Gehalt von Pflegekräften in Entgeltgruppen und Stufen. In welche Gruppe eine Pflegekraft oder ein leitender Angestellter eingestuft wird, hängt von der Berufserfahrung und der Ausbildung ab.

Wie viel mehr an Gehalt Pflegekräfte nun erwarten können, hat die Dienstleistungsgesellschaft Verdi mit vorläufigen Entgelttabellen publik gemacht.

Erhöht wurde das Gehalt im ersten Schritt zum April 2025 um 3 %, mindestens jedoch um 110 Euro. (In Klammern das Gehalt vor der Gehaltserhöhung)

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
P 16   5097,32 € (4948,85 €) 5268,39 € (5114,94 €) 5820,78 € (5651,24 €) 6464,70 € (6276,41 €) 6748,74 € (6552,17 €)
P 15   4992,50 € (4847,09 €) 5149,06 € (4999,09 €) 5540,47 € (5379,10 €) 6008,91 € (5833,89 €) 6187,80 € (6007,57 €)
P 14   4876,97 € (4734,92 €) 5029,76 € (4883,26 €) 5411,69 € (5254,07 €) 5930,62 € (5757,88 €) 6025,31 € (5849,82 €)
P 13   4761,46 € (4622,78 €) 4910,45 € (4767,43 €) 5282,90 € (5129,03 €) 5551,83 € (5390,13 €) 5621,28 € (5457,55 €)
P 12   4530,37 € (4398,42 €) 4671,80 € (4535,73 €) 5025,33 € (4878,96 €) 5242,50 € (5089,81 €) 5343,51 € (5187,87 €)
P 11   4299,33 € (4174,11 €) 4433,17 € (4304,05 €) 4767,77 € (4628,90 €) 4989,97 € (4844,63 €) 5090,99 € (4942,71 €)
P 10   4070,43 € (3951,87 €) 4194,92 € (4072,74 €) 4548,07 € (4415,60 €) 4718,51 € (4581,08 €) 4825,84 € (4685,28 €)
P 9   3883,65 € (3770,53 €) 4070,43 € (3951,87 €) 4194,92 € (4072,74 €) 4434,43 € (4305,27 €) 4535,43 € (4403,33 €)
P 8   3600,40 € (3490,40 €) 3757,59 € (3647,59 €) 3964,57 € (3849,10 €) 4132,22 € (4011,86 €) 4366,71 € (4239,52 €)
P 7   3414,69 € (3304,69 €) 3600,40 € (3490,40 €) 3889,43 € (3776,15 €) 4036,57 € (3919,00 €) 4188,13 € (4066,15 €)
P 6 2930,44 € (2820,44 €) 3100,59 € (2990,59 €) 3271,86 € (3161,86 €) 3636,14 € (3526,14 €) 3729,00 € (3619,00 €) 3904,10 € (3790,39 €)
P 5 2828,00 € (2718,00 €) 3060,63 € (2950,63 €) 3129,01 € (3019,01 €) 3243,28 € (3133,28 €) 3329,01 € (3219,01 €) 3530,40 € (3420,40 €)

Ab dem 1. Mai 2025 steigt das Gehalt für Pflegekräfte um 2,8 Prozent:

 

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
P 16   5210,04 € 5415,90 € 5983,76 € 6645,71 €
6937,70 €
P 15   5132,29 € 5293,23 € 5695,60 € 6177,16 € 6361,06 €
P 14   5013,53 € 5170,59 € 5563,22 € 6096,68 € 6194,02 €
P 13   4894,78 € 5047,94 € 5430,82 € 5707,28 € 5778,68 €
P 12   4657,22 € 4802,61 € 5166,04 € 5389,29 € 5493,13 €
P 11   4419,71 € 4557,30 € 4901,27 € 5129,69 € 5233,54 €
P 10   4184,40 € 4312,38 € 4675,42 € 4850,63 € 4960,96 €
P 9   3992,39 € 4184,40 € 4312,38 € 4558,59 € 4662,42 €
P 8   3701,21 € 3862,80 € 4075,58 € 4247,92 € 4488,98 €
P 7   3510,30 € 3701,21 € 3998,33 € 4149,59 € 4305,40 €
P 6 3012,49 € 3187,41 € 3363,47 € 3737,95 € 3833,41 € 4013,41 €
P 5 2907,18 € 3146,33 € 3216,62 € 3334,09 € 3422,22 €  3629,25 €

Weitere Gehaltsverbesserungen in der Pflege 

Schichtzulagen mehr als verdoppelt 

Ab 1. Juli 2025 profitieren Pflegekräfte, die häufig im Schichtdienst arbeiten: Die Zulagen für den Nachtdienst steigen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums (BMI) von 40 auf 100 Euro. Noch einmal besser wird die Bereitschaft zur Wechselschichtarbeit honoriert. Hier erhöhen sich die Zulagen von 105 auf 200 Euro. 

Edenred, Ihr Marktführer für den steuerfreien Sachbezug

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Sonderzahlungen steigen ab 2026 

Befinden sich Beschäftigte des Bundes in den Entgeltgruppen 1 bis 8, so winken 5 Prozent mehr des sogenannten 13. Monatsgehalts: Anstatt 90 Prozent wie vor Jahresfrist erhöht sich die Jahressonderzahlung auf 95 Prozent des regulären Monatsgehalts.  

Beschäftigte des Bundes in den Entgeltgruppen 9a bis 12 profitieren von einer Erhöhung von 80 auf 90 Prozent; arbeiten Angestellte in den Entgeltgruppen 13 bis 15, so erhöht sich die Jahressonderzahlung von 60 auf 75 Prozent.  

Kommunale Beschäftigte können sich einheitlich auf eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 85 Prozent eines Monatsgehalts freuen.

Die andere Gehaltserhöhung: das Entgeltanreizsystem nach § 18a TVöD

Wie gezeigt, sind steuerfreie Sachbezüge wie etwa die Edenred City Card eine bewährte Möglichkeit, Mitarbeitern in der Pflege ein Gehaltsplus und damit noch einmal mehr Kaufkraft zu gewähren. Pflegedienstleiter und Geschäftsführer von Pflegeeinrichtungen können durch die Anwendung des im § 18a TVöD geregelten Leistungsentgeltsystems teilweise oder ganz für Incentives verwenden. Möglich sind dann neben Sachbezugskarten auch beispielsweise Verpflegungszuschüsse. 

Anders als beim Leistungsentgelt nach § 18 TVöD VKA, das auf Grundlage einer vorab definierten Zielvereinbarung und einer abschließenden Leistungsbeurteilung ausgezahlt wird, handelt es sich bei dem Entgeltanreizsystem nach § 18a TVöD um eine leistungsunabhängige Incentivierung, die jedem Angestellten zugutekommen kann.

 

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Fazit zur Gehaltserhöhung in der Pflege

Zuletzt haben Pflegekräfte am 1. März 2024 von einer Gehaltserhöhung profitiert. Nach knapp über einem Jahr folgen nun in zwei Etappen Erhöhungen um 5,8 Prozent des Bruttogehalts. Angesichts nach wie vor hoher Teuerungsraten und realer Kaufkraftverluste waren die im Frühjahr 2025 beschlossenen Gehaltserhöhungen in der Pflege wichtig und ein Schritt in die richtige Richtung, zeigten aber gerade im Niedriglohnbereich auch die Grenzen von Gehaltserhöhungen auf, da sich die verbesserte Kaufkraft in Form eines Netto-Gehalts-Plus eher überschaubar ausnahm.  

Wie gezeigt, haben Entscheidungsträger in Pflegeeinrichtungen noch die Möglichkeit, Pflegekräften ganz ohne Tarifverhandlungen mehr Gehalt zu gewähren, nämlich über steuerfreie Sachbezüge durch die Anwendung des § 18 TVöD. Möglich ist dann ein Gehaltsplus für Pflegekräfte von bis zu 600 Euro pro Jahr. 

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