Steuerfreier Fahrtkostenzuschuss zur Tätigkeitsstätte
Es gibt verschiedene Anlässe für Fahrtkostenzuschüsse:
Sammelbeförderung (z.B. bei einer Auswärtstätigkeit) oder bei einer beruflich notwendigen doppelten Haushaltsführung. Bei diesen Fällen bleibt der Fahrtkostenzuschuss sogar steuerfrei.
Freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers für die täglichen Fahrten zur Arbeitsstätte. Jedoch verweigern viele Arbeitgeber bereits im Vorfeld Fahrtkostenzuschüsse mit dem Hinweis auf die mögliche Abrechnung über die Werbungskosten. Allerdings werden Werbungskosten erst bei der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers rückwirkend berücksichtigt und so würde eine Abrechnung über die Werbungskosten im Vergleich zum Erhalt des Fahrtkostenzuschusses durch den Arbeitgeber zu einem geringeren Nettoeinkommen führen.
Formel zur Berechnung des Fahrtkostenzuschusses
Arbeitstage (tatsächliche Arbeitstage) x Kilometer (einfacher Weg) x 0,30 Euro
Hinweise, die bei der Berechnung zu beachten sind:
nur tatsächliche Arbeitstage dürfen berücksichtigt werden. Krankheits- oder Urlaubstage dürfen nicht berücksichtigt werden.
es gilt nur der einfache und kürzeste Weg zur Arbeitsstätte.
die zu entrichtende Lohnsteuer von 15% kann vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer „abgewälzt“ werden.
Beispielrechnung Fahrtkostenzuschuss
Herr Maier lebt in Freising (Bayern) und arbeitet an 200 Tagen im Jahr und pendelt jeden Tag nach München zu seiner Arbeitsstätte, was eine einfache Strecke von 50 Kilometern bedeutet. Der Fahrtkostenzuschuss bei Herrn Maier wird pauschal mit 15% Lohnsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und 8% Kirchensteuer versteuert und die Abgaben werden vom Arbeitgeber geleistet.
Dies ergibt folgende Rechnung:
200 Tage x 50 Kilometer x 0,30 Euro = 3.000,00 Euro
Zu entrichtende Abgaben auf den Betrag von 3.000,00 Euro
Lohnsteuer (15%) = 450,00 Euro
Solidaritätszuschlag (5,5% von 450,00 Euro) = 24,75 Euro
Kirchensteuer (8% von 450,00 Euro) = 36,00 EuroKirchensteuer liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 8% (in den anderen Bundesländern bei 9%).
Abgaben, die der Arbeitgeber entrichten muss = 510,75 Euro
Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende
So können Azubis neben der Ausbildungsvergütung noch zusätzlich unterstützt werden. Für Unternehmen, die Auszubildende suchen, kann solch ein Fahrgeld ein geeignetes Mittel zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber führen.
Fahrtkostenzuschuss für Geringverdiener (Minijob)
Das Gehalt für Minijobs darf maximal 450 Euro pro Monat betragen und wenn das Gehalt diese Freigrenze übersteigt, fallen Steuern und Sozialabgaben an. Der Fahrtkostenzuschuss kann in diesem Fall als, vorsichtig formuliert, versteckte Gehaltserhöhung dienen.
Vorteile für Arbeitgeber
Arbeitgeber können ihre Ausgaben durch die Bezuschussung zu den Fahrtkosten senken. So können die Fahrtkostenzuschüsse beispielsweise anstelle einer Lohnerhöhung ausgezahlt werden. Das Ergebnis sind geringere Ausgaben, da man keine Sozialabgaben wie Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt.
Vorteile für Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer hat unter dem Strich mehr netto vom Brutto. Wird der Zuschuss nämlich auf das Bruttoeinkommen addiert, unterliegt die Erhöhung der steuerlichen Progression und somit kommt dementsprechend weniger Geld beim Arbeitnehmer an, im Vergleich zu ankommen.
Mögliche negative Auswirkungen
Die Berücksichtigung des Fahrtkostenzuschusses hat neben den positiven Vorteilen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Geld sparen bzw. gewinnen, auch mögliche negative Auswirkungen. So kann der Fahrtkostenzuschuss bei einem Verlust des Arbeitsplatzes zu einem geringeren Arbeitslosengeld (für den Zuschuss werden keine Sozialversicherungs-Beiträge geleistet) oder im Krankheitsfall zu geringerem Krankengeld führen.
Alternativen zum Fahrtkostenzuschuss
Viele Unternehmen nutzen zusätzlich zum Fahrtkostenzuschuss oder sogar anstelle des Fahrtkostenzuschusses den monatlich steuerfreien Sachbezug in Form eines Tankgutscheins zur Unterstützung ihrer Arbeitnehmer. Der 44 Euro-Sachbezug unterliegt allerdings anderen steuerlichen Bestimmungen.
Für mehr Informationen über Tankgutscheine empfehlen wir Ihnen unser E.Paper „Tankgutschein statt Gehaltserhöhung“. Hier erklären wir ausführlich, wie Sie Tankgutscheine steuerfrei uns rechtssicher in Ihrem Unternehmen einsetzen können.
Fazit
Abschließend kann festgehalten werden, dass Fahrtkostenzuschüsse eine sinnvolle Unterstützung von Arbeitnehmern darstellen. Sie werden finanziell unterstützt und haben am Ende mehr Geld zur Verfügung. Arbeitgeber können im Vergleich zu einer möglichen Gehaltserhöhung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen und geben unter dem Strich weniger Geld aus.