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Obstkörbe für Mitarbeiter in Firmen clever kombinieren

Gesundheit und Nahrung sind ein wichtiges Thema in der Arbeitswelt. Eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu incentivieren und gleichzeitig die Gesundheit zu fördern, stellen Obstkörbe dar. Gerade im Zusammenspiel mit steuerfreien Sachbezügen, Verpflegungszuschüssen und der betrieblichen Gesundheitsförderung bietet der Obstkorb Entscheidern in Firmen interessante Perspektiven. Edenred über Steueraspekte, Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Benefits und gesundheitliche Vorteile von Obstkörben.

Welche steuerrechtliche Grundlagen gelten beim Obstkorb für Mitarbeiter?

Bei der Bereitstellung von Obstkörben handelt es sich im steuerrechtlichen Sinne um Aufmerksamkeiten. Sie bereichern die Mitarbeiter nicht wie eine Entlohnung, sondern stellen eine typische Begleiterscheinung im gesellschaftlichen Beisammensein dar. Solche Aufmerksamkeiten dienen mithin der Wertschätzung im zwischenmenschlichen Verkehr, wobei die Höchstgrenze 60 Euro brutto pro Mitarbeiter und Monat beträgt. Eine spezifische steuerrechtliche Regelung gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) existiert nicht; maßgeblich sind jedoch die Regelungen der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR), insbesondere R. 19.6, Abs. 1 LStR.

Weitere Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern über Aufmerksamkeiten die Bürozeiten zu versüßen, sind somit:

  • Kaffee
  • Tee
  • Wasser
  • Kekse

Grenzen der Steuerfreiheit bei Aufmerksamkeiten

Aufmerksamkeiten wie der monatliche oder wöchentliche Obstkorb oder die laufende Kaffeeversorgung sind als geldwerte Vorteile steuerfrei, sofern sie die Freigrenze von 60 Euro pro Mitarbeiter nicht überschreiten. Da Aufmerksamkeiten (oft einfach als steuerfreie Mitarbeitergeschenke bezeichnet, siehe unten) anlassbezogen und damit sogar mehrfach in einem Monat möglich sind – z.B. zu Geburtstagen und Beförderungen – können Sie als Arbeitgeber zusätzlich zum obligatorischen Obstkorb für die Abteilung auch steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter, jeweils in Höhe von maximal 60 Euro, überreichen!

Obstkörbe mit Verpflegungszuschüssen kombinieren?

Wollen Sie zusätzlich zum "Mitarbeiter-Obstkorb" Ihren Angestellten etwa Essensgutscheine gewähren, dann nehmen Sie einfach Kontakt auf!

Eine weitere steuerrechtliche Grenze liegt beim Umfang der zum Verzehr angebotenen Nahrung: Bei Obstkörben handelt es sich nicht um vollwertige Mahlzeiten. Diese dürfen entsprechend nur im Büro, jedoch nicht in der Kantine gewährt werden. Eine Grauzone stellen belegte Brötchen, Sandwiches, Gebäck oder Brezeln dar. Wird Ihren Mitarbeitern ein ganzes Frühstück bezahlt, kann das Finanzamt dies als Mahlzeit ansehen.

Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Sie können Mitarbeitern im Rahmen eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes jedoch eine Mahlzeit steuerfrei gewähren. Die Höchstgrenze beträgt hier 60 Euro pro Mitarbeiter. Als außergewöhnliche Arbeitseinsätze gelten beispielsweise eine Inventur, Projektarbeit oder die Organisation von Messen und Veranstaltungen.

 

Entgelt lohnsteuerpflichtig SV-pflichtig
Aufmerksamkeit in bar  ja ja
Aufmerksamkeit als Sachzuwendung ("Geschenk") nein nein
Arbeitsessen (außergewöhnlicher Arbeitseinsatz) nein nein
Getränke und Genussmittel im Betrieb frei frei
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Aufmerksamkeiten und Geschenke

Wollen Sie als Arbeitgeber Ihrem Mitarbeiter zur Geburt eines Kindes, zum Geburtstag oder zur Beförderung gratulieren, können Sie zu diesem Anlass natürlich auch ein Geschenk überreichen. Die Bezeichnung „Geschenk“ ist jedoch steuerrechtlich unpräzise, da Sachzuwendungen, die unterhalb der 60-Euro-Grenze liegen, als Aufmerksamkeiten gemäß R. 19.6, Abs. 1 LStR gelten.

Wie kann man steuerfreie Obstkörbe mit anderen Benefits kombinieren?

Obstkörbe und Verpflegungszuschüsse

Zusätzlich zum wöchentlichen Obstkorb können Arbeitgeber auch das tägliche Mittagessen durch einen Verpflegungszuschuss unterstützen. Man spricht auch von Essensgutscheinen oder Restaurantchecks. Diese Verpflegungszuschüsse setzen sich aus einem steuerpflichtigen Pflichtanteil und einem Arbeitgeberzuschuss zusammen.

Der Pflichtanteil beträgt für das Mittagessen derzeit 4,40 € und unterliegt einer pauschalen Besteuerung von 25 %. Den Pflichtanteil können Sie mit bis zu 3,10 € bezuschussen. Die Vorteile von Verpflegungszuschüssen für Mitarbeiter liegen auf der Hand:

  • Finanzielle Entlastung: Decken von Kosten für Mahlzeiten während der Arbeitszeit.
  • Flexibilität: Auswahl eigener Mahlzeiten und Snacks.
  • Steuerliche Vorteile: Teilweise steuerfreie Zuschüsse.
  • Mitarbeiterzufriedenheit: Erhöhtes Wohlbefinden und Motivation.
  • Gesundheit: Unterstützung einer gesunden Ernährung.

Für Sie als Arbeitgeber ergeben sich folgende Vorteile:

  • Mitarbeiterbindung: Anreiz zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern.
  • Produktivitätssteigerung: Bessere Konzentration durch nahrhafte Mahlzeiten.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
  • Verbesserte Unternehmenskultur: Förderung eines Gemeinschaftsgefühls.
  • Reduzierung von Fehlzeiten: Gesunde Ernährung kann Krankheitsausfälle verringern.

Sachbezugskarten

Sachbezugskarten funktionieren ähnlich wie Prepaidkarten. Sie werden einmal im Monat durch den Arbeitgeber aufgeladen, und der gutgeschriebene Betrag steht dem Arbeitnehmer dann entweder in einem definierten Postleitzahlgebiet (z.B. 80xxx oder 92xxx) als regionale Shoppingkarte oder für eine bestimmte Produktpalette in Form eines (Online-)Gutscheins zur Verfügung. So kann beispielsweise die Edenred City Card in Drogerien, Supermärkten und Restaurants eingelöst werden.

Steuerrechtlich gehören solche Benefit-Karten für Mitarbeiter gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 zu den steuerfreien Sachbezügen, sofern sie monatlich die 50-Euro-Freigrenze nicht überschreiten und zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt werden.

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Alle aktuellen Änderungen im Überblick: Mehr erfahren: Sachbezüge im öffentlichen Dienst Kostenlos downloaden

Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG

Auch über die betriebliche Gesundheitsförderung können Arbeitgeber einen bewussten Lebensstil unterstützen. Pro Person sind jährlich bis zu 600 Euro steuerfrei möglich. Gefördert werden zertifizierte Präventionskurse, um Mitarbeitern eine gesundheitsorientierte Lebensführung zu vermitteln.

Damit die Kurse steuerfrei sind, müssen sie die Anforderungen des Bundes der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erfüllen. Neben der verhaltensbezogenen Prävention bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit der betrieblichen Gesundheitsförderung im Sinne eines umfassenden Gesundheitsförderungsprozesses.

Typische Präventionsmaßnahmen sind:

  • Stressmanagement und Stressbewältigung
  • Bewegungsförderung beim Arbeiten am Schreibtisch
  • Gesunde Ernährung im Büroalltag
  • Suchtprävention

Anders als bei steuerfreien Geschenken (sprich: Aufmerksamkeiten) und steuerfreien Sachbezügen handelt es sich bei dem Betrag von 600 Euro um einen Freibetrag und keine Freigrenze. Das bedeutet, dass nur Beträge, die über der 600-Euro-Marke liegen, der Steuerpflicht unterliegen.

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Obstkörbe in Firmen als Gesundheitsförderung

Obstkörbe können in Firmen auch im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung gewährt werden. Wie gezeigt, müssen hierbei die Vorgaben hinsichtlich der Zertifizierung bei Gesundheitsprogrammen beachtet werden. Setzen Sie als Arbeitgeber diese Maßnahmen um, können problemlos auch Obstkörbe in der Firma bereitgestellt werden. Die rechtlichen Vorgaben finden sich in § 3 Nr. 34 EStG in Verbindung mit §§ 20 und 20b SGB V.

Welche gesundheitlichen Benefits bringen Bananen, Äpfel und Birnen?

Regelmäßiges Essen von Obst ist gesund, erhöht die Lebenserwartung und steigert das Wohlbefinden. Als Mitarbeiterbenefit bietet die Bereitstellung von Obstkörben Arbeitgebern die Möglichkeit, Mitarbeiter bei einem gesunden Lebensstil zu unterstützen. Zudem können Unternehmen über einen oder mehrere Obstkörbe wöchentlich Angestellten ein Gefühl der Wertschätzung vermitteln und v.a. das leibliche Wohlbefinden fördern.

  • Reich an Nährstoffen: Obst ist reich an Vitaminen, Mineralstoffen, Ballaststoffen und Antioxidantien, die wichtig für die Gesundheit sind.
  • Ballaststoffe: Der hohe Ballaststoffgehalt fördert die Verdauung, reguliert den Stuhlgang und kann das Risiko von Darmkrankheiten senken.
  • Antioxidative Eigenschaften: Viele Obstsorten enthalten Antioxidantien; diese helfen, freie Radikale zu neutralisieren und oxidativen Stress im Körper zu verringern.
  • Gewichtskontrolle: Obst hat oft eine geringe Kaloriendichte und kann dazu beitragen, ein gesundes Gewicht zu halten.
  • Herzgesundheit: Der Verzehr von Obst kann das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken, indem er den Blutdruck reguliert und die Cholesterinwerte verbessert.
  • Unterstützung des Immunsystems: Der hohe Gehalt an Vitaminen, insbesondere Vitamin C, stärkt das Immunsystem und schützt vor Infektionen.
  • Diabetes Management: Obst kann helfen, den Blutzuckerspiegel zu regulieren, insbesondere durch den hohen Ballaststoffgehalt.
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Täglich Obst essen – Was sagen Studien zum regelmäßigen Obstkonsum?

Wie viel Obst essen die Deutschen pro Tag?

In den Jahren 2005 bis 2006 wurde von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung die Nationale Verzehrstudie II (NVS II) durchgeführt. Dabei lag der Schwerpunkt der DGE auf dem Verzehr von Obst und Gemüse in Deutschland. Demnach verzehren Frauen durchschnittlich 270 g Obst pro Tag, Männer hingegen 222 g/Tag. Die DGE empfiehlt jedoch einen Obstverzehr von 250 g pro Tag; lediglich 41 % der 15.371 Teilnehmer erreichten einen Wert über dieser Empfehlung.

Welche gesundheitlichen Vorteile bringt der tägliche Verzehr von Obst?

Forscher der Universität Kuopio und des Gesundheitszentrums Suonenjoki in Finnland beobachteten 2.641 Männer über einen Zeitraum von rund 13 Jahren. Ein regelmäßiger und hoher Verzehr von Obst und Gemüse reduzierte das Todesrisiko um 34 %, so das Ergebnis der Studie. Im Hinblick auf kardiovaskuläre Erkrankungen konnte das Risiko in der betrachteten Gruppe um 41 % gesenkt werden.1

 

Verpflegungszuschüsse und Obstkörbe als Benefits?

Verpflegungszuschüsse entlasten Angestellte beim täglichen Kauf von Nahrungsmitteln. Gerade wenn Sie bereits einen Obstkorb anbieten oder dies in Erwägung ziehen, ergänzen Essensgutscheine hervorragend das Angebot an betrieblichen Benefits. Sie fördern gemeinsame Mittagessen und motivieren idealerweise zu einer gesünderen Ernährung. Interessiert? Wir beraten Sie gerne!

In einer spanischen Studie nahmen Forscher 41.358 Teilnehmer in den Blick. Die Sterblichkeit der Teilnehmer im Alter zwischen 30 und 69 Jahren sank bei reichlichem Verzehr von Obst um 21 %. Wies das Obst einen hohen Gehalt an Vitamin C auf, reduzierte sich das Sterblichkeitsrisiko sogar um 28 %. Dies impliziert insbesondere, dass Vitamin-C-reiche Früchte wie Orangen, Grapefruits, Kiwis oder Acerola-Kirschen einen besonders positiven Einfluss auf die Gesundheit haben. 2

Fazit zum Obstkorb für Firmen

Die Bereitstellung von steuerfreien Obstkörben an Mitarbeiter ist eine einfache und wirkungsvolle Maßnahme, um das Engagement, die Zufriedenheit und v.a. das Wohlbefinden der Belegschaft zu steigern. Aus unternehmerischer Perspektive ist besonders der Aspekt der Steuerfreiheit von Bedeutung, der Obstkörbe für Unternehmen attraktiv macht. Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Sachbezügen und geldwerten Vorteilen bieten Arbeitnehmern zusätzliche Anreize. Die wöchentliche Bereitstellung eines Obstkorbes in Verbindung mit Verpflegungszuschüssen und Sachbezugskarten entlastet Ihre Mitarbeiter spürbar bei der Beschaffung von Nahrungsmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs und erhöht zudem die Attraktivität des Arbeitsplatzes.

Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Edenred – der Marktführer für steuerfreie Sachbezugslösungen.

1Tiina H. Rissanen et al.:” Low Intake of Fruits, Berries and Vegetables Is Associated with Excell Mortality in Men: the Kuiopio Ischaemic Heart Disease Risk Factor (KIHD)Study”, J. Nutr. 133: 199-204, Januar 2003

2Aguda, Antonio et al: Fruit and vegetable intakes, dietary antioxidant nutrients, and total Mortality in Spanish adults: findings from the Spanish cohort of the European Prospective Investigation into Cancer and Nutrition (EPIC-Spain)“ American Journal of Clinical Nutrition, Vol 85, No. 6, 1634-1642, Juni 2007.