Sachbezugswerte: Infos & aktuelle Übersichten
- 14.01.2026
- 5 Min. Lesezeit
Verfasst von: E.Blog Team
Was sind Sachbezugswerte? Definition
Bei Sachbezugswerten handelt es sich um Pauschalwerte, die jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für geldwerte Vorteile festgesetzt werden. Man spricht daher auch von amtlichen Sachbezugswerten.
Als geldwerte Vorteile werden diese Leistungen nicht in bar ausgezahlt, sondern als Sachleistung gewährt. Dadurch erhöhen sie das Bruttoentgelt und unterliegen grundsätzlich der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
So stellen die Sachbezugswerte sicher, dass Mitarbeiter auch bei Sachleistungen einen angemessenen Sozialversicherungsschutz erhalten.
Wichtige Beispiele für Sachbezüge mit amtlichen Werten:
- Freie Verpflegung (z. B. Kantinenmahlzeiten, Essensgutscheine)
- Freie Unterkunft (z. B. bei Saisonarbeitern oder im Haushalt des Arbeitgebers)
Aktuelle Sachbezugswerte für 2026
Die Basis zur Beitragsberechnung legt § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV fest; der Sachbezugswert für die Verpflegung wird in § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) passt die Sozialversicherungsentgeltverordnung und die darin enthaltenen Sachbezugswerte jährlich an. Dieser Änderungsvorschlag bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
Grund für die jährliche Anpassung der Werte ist die Entwicklung der Verbraucherpreise.
Für Sachbezüge gelten seit dem 1. Januar 2026 pro Monat und Mitarbeiter folgende Werte:
| 2026 | 2025 | |
| Verpflegung insgesamt | 345€ | 333€ |
| Frühstück | 71€ | 69€ |
| Mittag- und Abendessen jeweils | 137€ | 132€ |
| nur Unterkunft (belegt mit einem Beschäftigten) | 285€ | 282€ |
| Verpflegung und Unterkunft gesamt | 630€ | 615€ |
Sachbezugswert für Verpflegung
Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende gleichwertige Beträge anzusetzen:
Volljährige Beschäftigte. Jugendliche und Auszubildende und volljährige Familienangehörige:
|
Zeitabschnitt |
Frühstück | Mittag-Essen | Abend-Essen | Gesamt |
| je Monat | 71€ | 137€ | 137€ | 345€ |
| je Kalendertag | 2,37€ | 4,57€ | 4,57€ | 11,50€ |
Mehr als eine Mahlzeit bezuschussen?
Der klassische steueroptimierte Essenszuschuss (z. B. über digitale Essensmarken oder Gutscheine) ist auf eine Hauptmahlzeit pro Arbeitstag beschränkt, typischerweise das Mittagessen. Für 2026 beträgt der maximale Zuschuss 7,67 € pro Arbeitstag. Eine Subventionierung sowohl für Mittag- als auch Abendessen über diesen Mechanismus würde die Grenze überschreiten und den zusätzlichen Betrag voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig machen. Ausnahmen gibt es natürlich trotzdem: Bei Schichtarbeit (z. B. Spät- oder Nachtschicht) kann das Abendessen anstelle des Mittagessens als die eine Hauptmahlzeit gelten und entsprechend subventioniert werden.
Bezuschusst ein Arbeitgeber also nicht nur den Arbeitnehmer bei der Verpflegung, sondern auch Familienmitglieder – beispielsweise die Haushaltshilfe und ihre Tochter – so ergeben sich folgende Werte.
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres
| Zeitabschnitt | Frühstück | Mittag-Essen | Abend-Essen | Gesamt |
| je Monat | 56,80€ | 109,60€ | 109,60€ | 276€ |
| je Kalendertag | 1,90€ | 3,66€ | 3,66€ | 9,20€ |
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres
| Zeitabschnitt | Frühstück | Mittag-Essen | Abend-Essen | Gesamt |
| je Monat | 28,40€ | 54,80€ | 54,80€ | 138€ |
| je Kalendertag | 0,95€ | 1,83€ | 1,83€ | 4,60€ |
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres
| Zeitabschnitt | Frühstück | Mittag-Essen | Abend-Essen | Gesamt |
| je Monat | 28,40€ | 54,80€ | 54,80€ | 138€ |
| je Kalendertag | 0,95€ | 1,83€ | 1,83€ | 4,60€ |
Der Arbeitgeberzuschuss zum Sachbezugswert
Über den amtlichen Sachbezugswert hinaus haben Arbeitgeber bei der Ausgabe von Essensmarken oder Essensgutscheinen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern an Arbeitstagen einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 Euro zu gewähren. Dieser ist sogar steuer- und abgabenbefreit und kann dazu gegeben werden, wenn der „Pflichtanteil“ des Sachbezugswertes erreicht ist.
Wenn man sich die Zusammensetzung des Maximalbetrages für die Verpflegung veranschaulicht, so setzt sich der gesamte Wert des Essensgutscheines im Jahr 2026 aus dem 4,57 Euro Sachbezugswert plus 3,10 Euro steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zusammen.
Für Volljährige Beschäftigte, Jugendliche und Auszubildende, volljährige Familienangehörige gelten dann folgende Werte:
| Zeitabschnitt | Frühstück | Mittag-Essen | Abend-Essen | Gesamt |
| je Kalendertag | 5,47€ | 7,67€ | 7,67€ | 21,81€ |
- Für das Jahr 2026 beträgt die maximale Höhe des Essensgutscheins 7,67 Euro. Von diesen sind 3,10 Euro – wie gezeigt – steuerfrei.
- Der amtliche Sachbezugswert in Höhe von 4,57 Euro wird pauschal mit 25 Prozent versteuert.
- Der Verpflegungszuschuss eignet sich insofern als steuerbegünstigtes Mitarbeiterbenefit.
- Es entlastet Mitarbeiter gerade in Zeiten von Inflation und Kaufkraftverlusten spürbar.
- Da nicht nur Supermärkte zu den Akzeptanzpartnern gehören, sondern auch Restaurant, können Essensgutscheine Kollegen dazu anregen, gemeinsam Teamessen abzuhalten. Dies fördert gemeinhin den Gruppenprozess.
Steuerfreie Verpflegungszuschüsse?
Gibt der Arbeitgeber Essenmarken für arbeitstägliche Mahlzeiten aus, kommt eine Erfassung als Sachbezug und die Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert nur dann in Betracht, wenn der Verrechnungswert der Essenmarke den amtlichen Sachbezugswert einer Mittagsmahlzeit um nicht mehr als 3,10 € übersteigt (R 8.1 Abs. 7 LStR).
Der amtliche Sachbezugswert kann entweder vom Arbeitgeber pauschal versteuert oder aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers getragen werden. Über eine digitale Lösung und, wenn der Arbeitnehmer einen bestimmten Eigenanteil hinzuzahlt, kann die Versteuerungspflicht sogar entfallen. Detaillierte Infos dazu finden Sie auf unserer Seite des Verpflegungszuschusses.
Sachbezugswerte Unterkunft
Auch für Unterkünfte setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Sachbezugswerte für 2026 fest.
1. Unterkunft allgemein
Der Basiswert (Grundwert) für eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft orientiert sich typischerweise an vergleichbaren Kosten wie bei einem Untermietverhältnis (z. B. Einzelzimmer mit Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche oder Wohngemeinschaft mit mehreren Arbeitnehmern).
Für 2026 gelten folgende Werte:
| je Kalendertag | je Monat | |
| Unterkunft belegt mit einem volljährigen Beschäftigten | 9,50€ | 285€ |
2. Aufnahme in einen Arbeitgeberhaushalt
Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitnehmer nicht nur wohnlich, sondern auch in die Verpflegungsgemeinschaft des privaten Haushalts des Arbeitgebers aufgenommen wird (z. B. wie ein Familienmitglied mitessen und -wohnen). In diesem Fall vermindert sich der Basiswert der Unterkunft um 15 Prozent.
3. Gemeinschaftsunterkunft
Hierbei handelt es sich um betriebliche oder kollektive Unterkünfte, z. B. Lehrlingsheime, Schwesternwohnheime, Kasernen oder ähnliche Einrichtungen mit gemeinschaftlich genutzten Räumen (wie Duschen, Toiletten, Küche oder Kantine).
Auch hier vermindert sich der Basiswert der Unterkunft um 15 Prozent. Wichtig: Eine bloße Mehrfachbelegung eines Zimmers (z. B. in einer WG) führt nicht automatisch zur Qualifikation als Gemeinschaftsunterkunft – dafür sind die gemeinschaftlichen Einrichtungen entscheidend.
Für beide Fälle – Aufnahme in einen Arbeitgeberhaushalt und Gemeinschaftsunterkunft – gelten folgende Werte:
| je Kalendertag | je Monat | |
| Unterkunft belegt mit einem volljährigen Beschäftigten | 8,07€ | 242,25€ |
| Mit zwei volljährigen Beschäftigten | 4,27€ | 128,25€ |
| Mit drei volljährigen Beschäftigten | 3,32€ | 99,75€ |
Fazit zu den Sachbezugswerten 2026
Sachbezugswerte bestimmen die Höhe bestimmter Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung. Als geldwerte Vorteile bieten diese strategische Perspektiven durch die Steuerbegünstigung. Gerade im Bereich Verpflegung eröffnen die angepassten Sachbezugswerte 2026 (z. B. bis zu 7,67 € steueroptimierter Essenszuschuss pro Arbeitstag) zusätzlichen Spielraum für motivierende Benefits wie Essensgutscheine.
So stärken Unternehmen die Mitarbeiterbindung, fördern Zufriedenheit und profitieren selbst von kosteneffizienten, steuerlich begünstigten Anreizen – eine Win-win-Situation in Zeiten knapper Talente. Nutzen Sie diese Regelungen strategisch, um Ihre Belegschaft nachhaltig zu incentivieren!
Häufige Fragen zu den Sachbezugswerten 2026
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Bei Sachbezugswerten handelt es sich um amtlich festgelegte Werte für Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- und Abendessen), die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt gewährt. Sie dienen der Vereinfachung und Vereinheitlichung, indem sie Arbeitgebern eine feste Bewertungsgrundlage in Form von Pauschalwerten liefern. Arbeitgeber versteuern diese Art von Sachleistung bundesweit nach denselben Maßstäben als geldwerten Vorteil.
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Gegenwärtig liegt liegen die Werte noch als Entwurf vor. Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird mitgeteilt, dass die 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung noch nicht in Kraft getreten ist. Mithin sind die Werte immer noch vorläufig. Eine übersichtliche Tabelle findet sich auf der Webpräsenz des BMAS nicht; lediglich einen ausformulierten Referentenentwurf als PDF.
Eine kurze tabellarische Übersicht zum Referentenentwurf liefern wir im Text weiter oben.
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Sachbezugswerte werden im Jahr 2026 je nach Art der Zuwendung und gewählter Besteuerungsform unterschiedlich behandelt. Grundsätzlich unterliegen sie als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Bei der Verpflegung (Mahlzeiten) gilt bei den Sachbezugswerten folgendes:
- Bei der Gewährung von Mahlzeiten (z. B. Kantinenessen oder Essenszuschüsse) ist für die Versteuerung der amtliche Sachbezugswert maßgeblich (z. B. 4,57 € für ein Mittagessen).
- Pauschalbesteuerung: Arbeitgeber können diese Mahlzeiten oft mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG). In diesem Fall fallen für den Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge an.
- Alternative: Erfolgt keine Pauschalierung, wird der Sachbezugswert individuell nach dem persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers versteuert, wobei auch Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – Wir beraten Sie gerne individuell und unverbindlich.

