Sachbezugswerte: Infos & aktuelle Übersichten
- 02.01.2026
- 5 Min. Lesezeit
Verfasst von: E.Blog Team
Was sind Sachbezugswerte? Definition
Bei Sachbezugswerten handelt es sich um Pauschalwerte, welche vom jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für geldwerte Vorteile festgesetzt werden. Man spricht daher auch von amtlichen Sachbezugswerten.
Als geldwerte Vorteile werden diese Zuschüsse also nicht in bar als Geldleistung ausgezahlt, sondern als Sachleistung gewährt. Dadurch erhöhen diese das Bruttoentgelt und unterliegen gemeinhin der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
So stellen die Sachbezugswerte sicher, dass Mitarbeiter auch bei Sachleistungen einen angemessenen Sozialversicherungsschutz haben.
Wichtige Beispiele für Sachbezüge mit amtlichen Werten:
- Freie Verpflegung (z. B. Kantinenmahlzeiten, Essensgutscheine)
- Freie Unterkunft (z. B. bei Saisonarbeitern oder im Haushalt des Arbeitgebers)
Aktuelle Sachbezugswerte für 2026
Die Basis zur Beitragsberechnung legt §17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV fest und der Sachbezugswert für die Verpflegung wird in §2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berät für jedes Kalenderjahr im Voraus über eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und Anpassung der Sachbezugswerte. Dieser Änderungs- und Anpassungsvorschlag bedarf dann der Zustimmung des Bundesrats.
Grund für die Änderungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung und des Sachbezugswerts ist die jährliche Anpassung an die Verbrauchpreisentwicklung.
Für Sachbezüge gelten pro Monat und Mitarbeiter folgende Werte:
| 2026 | 2025 | |
| Verpflegung insgesamt | 345€ | 333€ |
| Frühstück | 71€ | 69€ |
| Mittag- und Abendessen jeweils | 137€ | 132€ |
| nur Unterkunft (belegt mit einem Beschäftigten) | 285€ | 282€ |
| Verpflegung und Unterkunft gesamt | 630€ | 615€ |
Sachbezugswert für Verpflegung
Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende gleichwertige Beträge anzusetzen:
Volljährige Beschäftigte. Jugendliche und Auszubildende, volljährige Familienangehörige
|
Zeitabschnitt |
Frühstück | Mittag-Essen | Abend-Essen | Gesamt |
| je Monat | 71€ | 137€ | 137€ | 345€ |
| je Kalendertag | 2,37€ | 4,57€ | 4,57€ | 11,50€ |
Mehr als eine Mahlzeit bezuschussen?
Der klassische steueroptimierte Essenszuschuss (z. B. über digitale Essensmarken oder Gutscheine) ist auf eine Hauptmahlzeit pro Arbeitstag beschränkt, typischerweise das Mittagessen. Für 2026 beträgt der maximale Zuschuss 7,67 € pro Arbeitstag. Eine Subventionierung sowohl für Mittag- als auch Abendessen über diesen Mechanismus würde die Grenze überschreiten und den zusätzlichen Betrag voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig machen. Ausnahmen gibt es natürlich trotzdem: Bei Schichtarbeit (z. B. Spät- oder Nachtschicht) kann das Abendessen anstelle des Mittagessens als die eine Hauptmahlzeit gelten und entsprechend subventioniert werden.
Bezuschusst ein Arbeitgeber also nicht nur den Arbeitnehmer bei der Verpflegung, sondern auch Familienmitglieder – beispielsweise die Haushaltshilfe und ihre Tochter – sp ergeben sich folgende Werte.
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres
| Zeitabschnitt | Frühstück | Mittag-Essen | Abend-Essen | Gesamt |
| je Monat | 56,80€ | 109,60€ | 109,60€ | 276€ |
| je Kalendertag | 1,90€ | 3,66€ | 3,66€ | 9,20€ |
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres
| Zeitabschnitt | Frühstück | Mittag-Essen | Abend-Essen | Gesamt |
| je Monat | 28,40€ | 54,80€ | 54,80€ | 138€ |
| je Kalendertag | 0,95€ | 1,83€ | 1,83€ | 4,60€ |
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres
| Zeitabschnitt | Frühstück | Mittag-Essen | Abend-Essen | Gesamt |
| je Monat | 28,40€ | 54,80€ | 54,80€ | 138€ |
| je Kalendertag | 0,95€ | 1,83€ | 1,83€ | 4,60€ |
Der Arbeitgeberzuschuss zum Sachbezugswert
Über den amtlichen Sachbezugswert hinaus haben Arbeitgeber bei der Ausgabe von Essensmarken oder Essensgutscheinen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern an Arbeitstagen einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 Euro zu gewähren. Dieser ist sogar steuer- und abgabenbefreit und kann dazu gegeben werden, wenn der „Pflichtanteil“ des Sachbezugswertes erreicht ist.
Wenn man sich die Zusammensetzung des Maximalbetrages für die Verpflegung veranschaulicht, so setzt sich der gesamte Wert des Essensgutscheines im Jahr 2026 aus dem 4,57 Euro Sachbezugswert plus 3,10 Euro steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zusammen.
Für Volljährige Beschäftigte, Jugendliche und Auszubildende, volljährige Familienangehörige gelten dann folgende Werte:
| Zeitabschnitt | Frühstück | Mittag-Essen | Abend-Essen | Gesamt |
| je Kalendertag | 5,47€ | 7,67€ | 7,67€ | 21,81€ |
- Wie Sie sehen, beträgt hier Betrag für den Essensgutschein 7,67 Euro. Von diesen sind 3,10 Euro – wie gezeigt – steuerfrei.
- Der amtliche Sachbezugswert in Höhe von 4,57 Euro wird pauschal mit 25 Prozent versteuert.
- Der Verpflegungszuschuss eignet sich insofern als steuerbegünstigtes Mitarbeiterbenefit.
- Es entlastet Mitarbeiter gerade in Zeiten von Inflation und Kaufkraftverlusten spürbar.
- Da nicht nur Supermärkte zu den Akzeptanzpartnern gehören, sondern auch Restaurant, können Essensgutscheine Kollegen dazu anregen, gemeinsam Teamessen abzuhalten. Dies fördert gemeinhin den Gruppenprozess.
Steuerfreie Verpflegungszuschüsse?
Gibt der Arbeitgeber Essenmarken für arbeitstägliche Mahlzeiten aus, kommt eine Erfassung als Sachbezug und die Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert nur dann in Betracht, wenn der Verrechnungswert der Essenmarke den amtlichen Sachbezugswert einer Mittagsmahlzeit um nicht mehr als 3,10 € übersteigt (R 8.1 Abs. 7 LStR).
Der amtliche Sachbezugswert kann entweder vom Arbeitgeber pauschal versteuert oder aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers getragen werden. Über eine digitale Lösung und, wenn der Arbeitnehmer einen bestimmten Eigenanteil hinzuzahlt, kann die Versteuerungspflicht sogar entfallen. Detaillierte Infos dazu finden Sie auf unserer Seite des Verpflegungszuschusses.
Sachbezugswerte Unterkunft
Auch für Unterkünften setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Sachbezugswerte fest.
1. Unterkunft allgemein
Der Basiswert (Grundwert) für eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft orientiert sich typischerweise an vergleichbaren Kosten wie bei einem Untermietverhältnis (z. B. Einzelzimmer mit Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche oder Wohngemeinschaft mit mehreren Arbeitnehmern).
Für 2026 gelten folgende Werte:
| je Kalendertag | je Monat | |
| Unterkunft belegt mit einem volljährigen Beschäftigten | 9,50€ | 285€ |
2. Aufnahme in einen Arbeitgeberhaushalt
Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitnehmer nicht nur wohnlich, sondern auch in die Verpflegungsgemeinschaft des privaten Haushalts des Arbeitgebers aufgenommen wird (z. B. wie ein Familienmitglied mitessen und -wohnen). In diesem Fall vermindert sich der Basiswert der Unterkunft um 15 Prozent.
3. Gemeinschaftsunterkunft
Hierbei handelt es sich um betriebliche oder kollektive Unterkünfte, z. B. Lehrlingsheime, Schwesternwohnheime, Kasernen oder ähnliche Einrichtungen mit gemeinschaftlich genutzten Räumen (wie Duschen, Toiletten, Küche oder Kantine).
Auch hier vermindert sich der Basiswert der Unterkunft um 15 Prozent. Wichtig: Eine bloße Mehrfachbelegung eines Zimmers (z. B. in einer WG) führt nicht automatisch zur Qualifikation als Gemeinschaftsunterkunft – dafür sind die gemeinschaftlichen Einrichtungen entscheidend.
Für beide Fälle – Aufnahme in einen Arbeitgeberhaushalt und Gemeinschaftsunterkunft – gelten folgende Werte:
| je Kalendertag | je Monat | |
| Unterkunft belegt mit einem volljährigen Beschäftigten | 8,07€ | 242,25€ |
Fazit zu den Sachbezugswerten
Sachbezugswerte bestimmen die Höhe bestimmter Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung. Als geldwerte Vorteile bieten diese strategische Perspektiven durch die Steuerbegünstigung. Gerade im Bereich Verpflegung eröffnen die angepassten Sachbezugswerte 2026 (z. B. bis zu 7,67 € steueroptimierter Essenszuschuss pro Arbeitstag) zusätzlichen Spielraum für motivierende Benefits wie Essensgutscheine.
So stärken Unternehmen die Mitarbeiterbindung, fördern Zufriedenheit und profitieren selbst von kosteneffizienten, steuerlich begünstigten Anreizen – eine Win-win-Situation in Zeiten knapper Talente. Nutzen Sie diese Regelungen strategisch, um Ihre Belegschaft nachhaltig zu incentivieren!
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