Anwesenheitsprämie – So profitieren Mitarbeiter

- 17.03.2022
- 13 Min. Lesezeit
Verfasst von: E.Blog Team
Die Anwesenheitsprämie ist ein beliebtes Instrument, um Fehlzeiten im Unternehmen zu reduzieren und das Engagement der Mitarbeitenden zu belohnen. Richtig eingesetzt, lässt sich die Prämie steuerfrei als Sachbezug umsetzen – mit Edenred als starkem Partner an Ihrer Seite.
Tipp: Setzen Sie auf steuerfreie Benefits und sparen Sie Lohnnebenkosten. Jetzt unverbindlich beraten lassen.
Was ist eine Anwesenheitsprämie?
Die Anwesenheitsprämie (auch Krankenprämie oder Gesundheitsbonus) belohnt Mitarbeiter für wenige oder keine krankheitsbedingten Fehltage. Ziel ist es, die Anwesenheit im Unternehmen zu fördern – durch finanzielle Anreize oder steuerfreie Sachbezüge.
Praxisbeispiel:
Keine Krankheitstage | volle Prämie |
Wenige Fehltage | anteilige Auszahlung |
Viele Fehltage | keine Prämie |
Die Anwesenheitsprämie im Arbeitsrecht – § 4a EFZG
Eine spezifische Regelung zur Anwesenheitsprämie existiert nicht. Der rechtliche Rahmen wird durch betriebliche Übung, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bestimmt. Bei der Berechnung des Anwesenheitsbonus, insbesondere bei krankheitsbedingten Fehltagen, ist § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) relevant. Dieser besagt, dass die Anwesenheitsprämie bei Fehlzeiten höchstens um ein Viertel des durchschnittlichen Tagesgehalts gekürzt werden darf.
Kürzung der Anwesenheitsprämie nach § 4a EFZG – Beispiel
Angenommen, ein Arbeitnehmer hat ein Jahresgehalt von 54.000 Euro, 214 Arbeitstage und 3 Krankheitstage. Die Gesundheitsprämie beträgt insgesamt 600 Euro. Der durchschnittliche tägliche Arbeitslohn beträgt somit 84,11 Euro. Die maximale Kürzung pro Krankheitstag liegt bei 252,34 Euro (84,11 Euro * 3 = 252,34 Euro), was die Prämie auf 347,66 Euro reduziert (600 Euro - 252,34 Euro).
Unentschuldigte Fehlzeiten führen zu einem kompletten Abzug eines Arbeitstags. Während des gesetzlichen Mindesturlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Prämie, bei unbezahltem Sonderurlaub entfällt dieser Anspruch. Zudem dürfen Fehlzeiten aufgrund von Mutterschutz Sondervergütungen nicht mindern; dies entschied der EuGH. Auch das BAG stellte fest, dass Mitarbeiter über geplante Kürzungen bei Fehlzeiten informiert werden müssen.
Steuerliche Behandlung & Sozialversicherung
Bar ausgezahlte Anwesenheitsprämien gelten als steuer- und sozialabgabenpflichtiger Arbeitslohn (§ 19 EStG). Das schmälert den Nettovorteil für Mitarbeiter und verursacht Lohnnebenkosten.
Das Gehaltsplus fließt in die Berechnung des Nettogehalts ein, sodass der Mitarbeiter nur einen Teil der Prämie netto erhält. Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen hängen von individuellen Faktoren wie Steuerklasse und Freibeträgen ab und sind im § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) geregelt.
Aber: Zuschüsse für Feiertags-, Sonntags- oder Nachtarbeit sind hingegen lohnsteuer- und sozialabgabenfrei (§ 3b EStG, R 3b LStR, H 3b LStH).
Anwesenheitsbonus als steuerfreier Sachbezug
In Deutschland können Anwesenheitsprämien als steuerfreie Sachbezüge gewährt werden, was für Arbeitgeber attraktiv ist, da diese bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.
Alternative: Der steuerfreie Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) – z. B. über Sachbezugskarten wie Edenred City.
Vorteile:
- Bis zu 50 € pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei
- Zusätzlich zum Arbeitslohn
- Hohe Mitarbeitermotivation durch sofort einlösbare Gutscheine
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Vorteile & Herausforderungen im Überblick
Vorteile:
- Motivation zur Anwesenheit: Sie fördert die Mitarbeitermotivation, regelmäßig zur Arbeit zu erscheinen.
- Reduzierung von Fehlzeiten: Ein Anwesenheitsbonus kann dazu beitragen, die Fehlzeiten im Unternehmen zu verringern.
- Wertschätzung der Mitarbeiter: Sie signalisiert den Mitarbeitern, dass ihre Anwesenheit und ihr Engagement geschätzt werden.
- Stärkung des Teamgeists: Eine Prämie kann den Zusammenhalt im Team fördern, da alle Mitarbeiter auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten.
- Verbesserung der Produktivität: Höhere Anwesenheit kann zu einer gesteigerten Produktivität und Effizienz im Unternehmen führen.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die solche Prämien anbieten, können attraktiver für potenzielle Mitarbeiter sein.
- Flexibilität in der Gestaltung: Die Prämie kann an verschiedene Unternehmensziele und -strategien angepasst werden.

Nachteile:
- Falsche Anreize: Mitarbeiter könnten aus Angst vor Prämienverlust krank zur Arbeit kommen, was die Gesundheit gefährden kann.
- Ungerechtigkeit: Mitarbeiter, die aus legitimen Gründen (z.B. Krankheit) fehlen, könnten sich benachteiligt fühlen.
- Verwaltungskosten: Die Implementierung und Verwaltung eines Anwesenheitsbonus kann zusätzlichen Aufwand und Kosten verursachen.
- Kurzfristige Denkweise: Die Prämie könnte dazu führen, dass Mitarbeiter kurzfristig denken und langfristige Gesundheits- oder Arbeitsbelastungen ignorieren.
- Mangelnde Flexibilität: In Branchen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oder saisonalen Schwankungen kann die Prämie schwer umsetzbar sein.
- Negative Auswirkungen auf die Unternehmenskultur: Eine zu starke Fokussierung auf Anwesenheit kann die Teamdynamik und das Vertrauen unter den Mitarbeitern beeinträchtigen.
- Unklare Kriterien: Wenn die Kriterien für die Prämie nicht transparent sind, kann dies zu Verwirrung und Unzufriedenheit führen.
Erfolgsbeispiele aus der Praxis
PS Union Group
Das Autohaus PS Union belohnt Anwesenheit über die Sachbezugskarte Edenred City – inklusive Kulanztagen. Ergebnis: Deutlich geringere Krankentage als der Bundesdurchschnitt. Die Maßnahme wird von Mitarbeitenden als fair und wertschätzend empfunden.
Zusätzliche Maßnahmen wie Gesundheitsmanagement und Team-Sportevents begleiteten die Einführung – ein ganzheitlicher Ansatz.
Pflegewohnzentrum (öffentlicher Dienst)
Ein Pflegeheim führte eine gestaffelte Sachbezugslösung für die Anwesenheitsprämie ein:
0 Krankheitstage | 44 €/Monat |
Bis 3 Krankheitstage | 33 €/Monat |
Bis 5 Krankheitstage | 19 €/Monat |
Ergebnis: Hohe Akzeptanz – dank breiter Einsetzbarkeit der Sachbezugskarte (z. B. bei REWE, Rossmann, dm). Gleichzeitig: Einsparung von Lohnnebenkosten.
Best Practice: So gelingt die Einführung
1. Ziele definieren: Weniger Fehlzeiten, höhere Motivation?2. Kommunikation planen: Prämie ≠ Strafe!
3. Klarheit schaffen: Kriterien & Kulanztage transparent regeln
4. Sachbezug statt Barzahlung: Mit Edenred steuerfrei motivieren
6. Begleitmaßnahmen einführen: z. B. Gesundheitsförderung, flexible Arbeitsmodelle
Fazit: Mit Edenred steuerfrei motivieren & Fachkräfte binden
Die Anwesenheitsprämie ist ein wirkungsvolles Incentive – besonders in Kombination mit einem steuerfreien Sachbezug. Mit Edenred setzen Sie auf einen erfahrenen Partner, der Sie bei der Umsetzung rechtssicher und effizient unterstützt.
Jetzt kostenlos beraten lassen und steuerfreie Benefits einfach umsetzen!
Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Edenred – der Marktführer für steuerfreie Sachbezugslösungen.
Häufige Fragen zur Anwesenheitsprämie
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Eine prinzipielle Obergrenze existiert nicht. Da die Anwesenheitsprämie Bestandteil des Arbeitsentgelts ist, fallen Steuern und Abgaben an. Daher bevorzugen Arbeitgeber Sachbezugslösungen, die es ermöglichen, bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei zu gewähren. Dies muss – wie die Bezeichnung schon andeutet – in Form einer Sachzuwendung (z.B. einer Sachbezugskarte) erfolgen und darf daher nicht bar oder als zusätzliches Gehalt ausgezahlt werden.
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Da Anwesenheitsprämien zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden, unterliegen auch sie der Besteuerung. Eine Möglichkeit, Mitarbeitern die Anwesenheitsprämie steuerfrei zukommen zu lassen, besteht in Sachbezugslösungen. Das Steuerrecht erlaubt es, bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei und ohne Sozialabgaben in Form von Sachbezügen zusätzlich zum Gehalt zu gewähren. Üblich und verbreitet sind Sachbezugskarten oder Gutscheinkarten.
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Um die Auszahlung der Prämie nicht zu verringern, können sich Mitarbeiter trotz Krankheit auch zur Arbeit schleppen. Bleiben Mitarbeiter krankheitsbedingt daheim, könnte sich ein Gefühl der Benachteiligung oder gar Diskriminierung einstellen. Zudem ist jede neue Benefit-Lösung mit einem gewissen kommunikativen und verwaltungstechnischen Aufwand verbunden.