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Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Die clevere Lösung für steuerliche Vorteile

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen gewinnen für Unternehmen und deren Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind attraktive Zusatzleistungen ein entscheidendes Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Besonders für Steuerberater und Personalverantwortliche lohnt sich ein Blick auf die Möglichkeiten, die das Steuerrecht hier bietet.

Was sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen?

Unter steuerfreien Arbeitgeberleistungen versteht man Zuwendungen, die Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt gewähren, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen – zumindest bis zu bestimmten Freigrenzen. Diese Leistungen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen attraktiv: 

  • Mitarbeiter profitieren von einem höheren Nettowert.  
  • Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten.
     

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Zu den bekanntesten steuerfreien Leistungen zählen: 

  • Sachbezüge (z. B. Gutscheine oder Prepaid-Karten) 
  • Essenszuschüsse 
  • Fahrtkostenzuschüsse 
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen 
  • Kinderbetreuungszuschüsse

 

Warum sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen so interessant?

Steuerfreie Zusatzleistungen bieten einen klaren Mehrwert für beide Seiten. Für Arbeitgeber entsteht ein doppelter Effekt: 

  1. Kostenersparnis: Im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung fallen keine oder deutlich geringere Lohnnebenkosten an. 
  1. Mitarbeiterzufriedenheit: Die Angebote steigern die Motivation und Bindung der Belegschaft – ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte. 

Für Steuerberater und Personalverantwortliche bedeutet das: Sie können ihren Mandanten bzw. Unternehmen konkrete Sparpotenziale aufzeigen und gleichzeitig helfen, die Arbeitgeberattraktivität gezielt zu steigern.

Edenred – Ihr starker Partner für steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Wenn es um die einfache, flexible und rechtssichere Umsetzung von steuerfreien Arbeitgeberleistungen geht, ist Edenred die erste Wahl für Unternehmen in Deutschland. Als Marktführer für innovative Mitarbeiter-Benefits unterstützt Edenred über 55.000 Firmen dabei, ihre Belegschaft zu motivieren, zu binden und gleichzeitig Steuervorteile optimal zu nutzen. 

Warum Edenred? 

  • Rechtssicherheit: Die Lösungen von Edenred sind immer gesetzeskonform – ideal für Steuerberater und Unternehmen, die auf Nummer sicher gehen wollen. 
  • Vielfältige Produkte: Ob Sachbezüge mit der Edenred City Card, Essenszuschüsse oder weitere steuerfreie Benefits – Edenred bietet alles aus einer Hand. 
  • Digitale Verwaltung: Die Abwicklung erfolgt unkompliziert über das digitale Arbeitgeber-Portal – zeitsparend, effizient und transparent. 
  • Individuelle Beratung: Persönliche Ansprechpartner begleiten Unternehmen bei der Einführung und im laufenden Betrieb. 
  • Hohe Akzeptanz: Die Edenred-Lösungen werden deutschlandweit von zahlreichen Akzeptanzpartnern unterstützt – Mitarbeiter profitieren von maximaler Flexibilität. 
Noch Fragen? Las sen Sie sich unverbindlich beraten! Zur individuellen Beratung

Die beliebtesten steuerfreien Arbeitgeberleistungen im Überblick

1. Sachbezüge – z. B. die Edenred City Card 

Der Klassiker unter den steuerfreien Leistungen: Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat bleiben für Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Eine beliebte Lösung dafür ist die Sachbezugskarte Edenred City Card, eine flexibel einsetzbare Prepaid-Karte für Einkäufe im Einzelhandel, Tankstellen oder Onlineshops. 

Vorteile für Unternehmen: 

  • Einfach in der Verwaltung 
  • Hohe Akzeptanz bei Mitarbeitern 
  • Attraktives Incentive ohne Lohnnebenkosten 

2. Essenszuschuss

Auch ein Essenszuschuss ist steuerlich begünstigt. Arbeitgeber können pro Arbeitstag bis zu 7,23 € als Essenszuschuss gewähren – entweder in Form von Restaurant-Schecks, digitalen Essensgutscheinen oder über die Gehaltsabrechnung.

 

3. Fahrtkostenzuschuss

Zuschüsse für den Arbeitsweg – z. B. für öffentliche Verkehrsmittel oder das Dienstfahrrad – können ebenfalls steuerfrei sein. Gerade im Kontext nachhaltiger Mobilität erfreut sich das Jobbike-Leasing wachsender Beliebtheit. 

4. Gesundheitsförderung

Pro Mitarbeiter und Jahr können bis zu 600 € steuerfrei in Maßnahmen zur Gesundheitsförderung investiert werden. Dazu zählen etwa Kurse zur Stressbewältigung, Fitnessprogramme oder Rückenschulungen.

Art des Leistung  Bedingung und Voraussetzung  Umfang der Steuerfreiheit 
Arbeitgeberdarlehen  Darlehen beträgt am Ende eines Lohnabrechnungszeitraums höchstens 2.600 Euro  steuerfreier Zinsvorteil
Bei über 2.600 Euro 

Berechnung des Vorteiles anhand des gängigen Zinssatzes 

Berücksichtigung der 50-Euro-Bagatellgrenze bei Sachbezügen 

Sparzulage für Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen  steuerfrei 
Arbeitsessen  Im Rahmen der Arbeit (Projekte, Arbeitseinsätze) gewährt  bis 60 Euro steuerfrei nach R 19.6 Absatz 1 LStR 
Betriebsveranstaltungen  Sachzuwendung für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr (üblicherweise Sommer- und Weihnachtsfest)  Freibetrag pro Mitarbeiter beläuft sich auf 110 Euro pro Person (§ 19 Absatz 1 EStG) 
Ehrenamtpauschale  Ein Arbeitnehmer generiert Einnahmen für steuerbegünstigte Körperschaften tätig (also für gemeinnützige, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke)  Steuerfrei sind bis zu 840 Euro gemäß § 3 Nummer 26a EStG 
Erholungsbeihilfe  Pauschale Versteuerung in Höhe von 25 Prozent der Erholungsbeihilfe an Arbeitnehmer, Ehepartner und Kinder 

Folgende Freigrenzen gelten pro Jahr: 

  • Arbeitnehmer: 156 Euro 
  • Ehepartner: 104 Euro 
  • Je Kind: 52 Euro 
Getränke und Genussmittel (z.B. Kaffee) Gelten als Aufmerksamkeiten  Steuerfrei, gilt nicht als Arbeitslohn R 19.6 Absatz 2 LStR 
Strom aus E-Ladevorrichtungen (Wallboxen & Ladesäulen)  Vorteile für private Elektro- bzw. Hybrid-Autos im Betrieb des Arbeitgebers  Bis Ende 2029 steuerfrei gemäß § 3 Nummer 46 EStG 
Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)  Mutterschaftsgeld und etwaige Zuschüsse  steuerfrei nach § 3 Nummer 1d EStG 
Vermögensbeteiligungen Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers  Jährlich bis zu 2000 Euro steuerfrei gemäß § 3 Nummer 39 EStG 

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen clever kombinieren

Viele Unternehmen nutzen heute eine Kombination verschiedener steuerfreier Leistungen, um die Benefits individuell auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter zuzuschneiden. Steuerberater sind hier gefragte Ansprechpartner, wenn es um die optimale Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten geht.

Vorteile auf einen Blick

Für Mitarbeiter Für Arbeitgeber
  • Höherer Nettobetrag 
  • Mehr Motivation & Bindung 
  • Flexible Einsatzmöglichkeiten 
  • Einsparung von Lohnnebenkosten 
  • Stärkung der Arbeitgebermarke 
  • Wettbewerbsvorteil bei Fachkräftesuche

Fazit: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen lohnen sich

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind ein effektives Instrument, um Mitarbeiter zu motivieren, langfristig ans Unternehmen zu binden und gleichzeitig die Lohnkosten im Griff zu behalten. Gerade Steuerberater können hier durch kompetente Beratung echten Mehrwert bieten – für ihre Mandanten und deren Belegschaft.

Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Edenred – der Marktführer für steuerfreie Arbeitgeberleistungen.

Häufige Fragen zu steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen

  • Arbeitgeber können verschiedene steuerfreie Zuschüsse nutzen, um Mitarbeitende zu motivieren. Dazu gehören Sachbezüge bis 50 € pro Monat (z. B. Gutscheine), Verpflegungszuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse (z. B. Deutschlandticket) und bis zu 600 € jährlich für Gesundheitsförderung. Auch betriebliche Altersvorsorge und Weiterbildungszuschüsse sind möglich.

  • Steuerfreie Einmalzahlungen sind z. B. Jubiläumszahlungen bis 1.500 €, Prämien oder Geschenke bis 60 € bei besonderen Anlässen sowie Zuschüsse für Arbeitsmittel oder Umzugskosten – sofern gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

  • Nein, die Inflationsausgleichsprämie war bis 31. Dezember 2024 möglich. Alternativ bieten sich weiterhin steuerfreie Sachbezugskarten oder Verpflegungszuschüsse an, um Mitarbeitende finanziell zu entlasten.

 

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