Pflegebonus nach Corona

- 28.04.2025
- 20 Min. Lesezeit
Verfasst von: E.Blog Team
Der Pflegebonus in der Pflegebranche: Wer zunächst an ein leistungsabhängiges Vergütungsmodell denkt, das über Zielvereinbarungen anteilig oder zu 100 Prozent für einen bestimmten Zeitraum ausgezahlt wird, irrt.
Vielmehr handelte es sich beim Pflegebonus um ein Gehaltsplus, das steuerfrei an Angestellte während der Corona-Pandemie in der Pflegebranche ausgezahlt wurde.
Corona ist Geschichte. Doch die besonderen Herausforderungen, vor denen Pflegefachkräfte stehen, sind geblieben. Dabei bieten steuerfreie Sachbezugslösungen weiterhin Möglichkeiten, Mitarbeitern Wertschätzung zu vermitteln und sogar die Präsenz zu erhöhen.
Edenred zeigt die Möglichkeiten auf, Sachbezugskarten gewinnbringend als Pflegeboni in Pflegeeinrichtungen einzuführen.
Was ist der Pflegebonus?
Der Pflegebonus wurde als finanzielle Anerkennung für die außergewöhnlichen Leistungen von Pflegekräften während der COVID-19-Pandemie eingeführt. Er sollte die Belastungen und Herausforderungen würdigen, die Pflegekräfte in dieser Krisensituation bewältigen mussten.
Der Bonus konnte bis zum 31. Mai 2023 ausgezahlt werden und umfasste bis zu 4.500 Euro, wobei Zahlungen zwischen 1 Euro und 4.500 Euro möglich waren. Um die finanzielle Wirkung der Prämie zu verstärken, wurde der Pflegebonus steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 11b EStG). Dies sollte nicht nur die Wertschätzung für die Arbeit im Gesundheitswesen erhöhen, sondern auch die Motivation der Pflegekräfte stärken.
Quick Facts zum Pflegebonus
- Ab dem 18. November 2022 wurde der Pflegebonus ausgezahlt, für den das Gesundheitsministerium insgesamt eine Milliarde Euro bereitgestellt hatte. Diese Summe war gleichmäßig aufgeteilt: 500 Millionen Euro für Krankenhäuser und 500 Millionen Euro für Pflegeeinrichtungen.
- In den Krankenhäusern erhielten ihn nur die Einrichtungen, die im Jahr 2021 mehr als zehn COVID-19-Patienten behandelt hatten, die länger als 48 Stunden beatmet worden waren. Dies betraf 837 Kliniken in Deutschland. Als Voraussetzung galt, dass die Pflegekräfte dort mindestens 185 Tage im Jahr 2021 beschäftigt gewesen waren.
- Für die Alten- und Langzeitpflege erhielten alle Mitarbeitenden, die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung gearbeitet haben, den Pflegebonus.
Für welche Angestellten galt der Pflegebonus?
Profitieren konnten neben Pflegefachkräften:
- Auszubildende & Freiwilligendienstleistende
- Helfer im freiwilligen sozialen Jahr
- Leiharbeitnehmer in Pflegeeinrichtungen: Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen über Leiharbeit.
Die Vorzüge eines steuerfreien Pflegebonus konnten außerdem Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten genießen.
Jetzt neu: Pflegebonus – Möglichkeiten über Sachbezugskarten
Der steuerfreie Corona-Pflegebonus gehört der Vergangenheit an. Obwohl eine einfache und unkomplizierte Handhabung angestrebt wurde, war eine Nachweispflicht obligatorisch. Zudem wichen die Vorgaben und Regularien rund um den Pflegebonus von Bundesland zu Bundesland ab.
Einfacher und übersichtlicher sind die Möglichkeiten eines steuerfreien Sachbezugs über Anwendung des § 18a TVöD. Neben Verpflegungszuschüssen sind insbesondere in der Pflegebranche Sachbezugskarten eine beliebte Lösung.
Steuerfreier Bonus über die Edenred City Card
Mitarbeiter binden, motivieren und ein Mehr an Gehalt bieten – das alles bringt die Edenred City Card mit sich. Sie bietet Ihnen als Geschäftsführer und Entscheider eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung die Möglichkeit, Mitarbeiter einen steuerfreien Pflegebonus zu gewähren. Um im steuerfreien Rahmen zu bleiben, gestattet der Gesetzgeber einen Freibetrag von bis zu 50 € pro Monat.
Die Pflegefachkräfte erhalten den Bonus also brutto wie netto. Und sie profitieren durch Vielseitigkeit und Flexibilität. In einem definierten Gebiet können die Mitarbeiter in Supermärkten oder Drogerien einkaufen oder in bestimmten Restaurants essen gehen. Eine Übersicht zu den Akzeptanzpartner finden Sie auf unserer Website.
Umgekehrt profitieren Arbeitgeber durch eine unkomplizierte und eben steueroptimierte Einführung und Verwaltung. Zugriff haben Arbeitgeber und Nutzer von Sachbezugslösungen wie der Edenred City Card über das Benefit Portal.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Bis zu 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei monatlich
- Rechtskonforme Einführung und Umsetzung
- Ohne Verwaltungsaufwand
- Große Auswahl an Akzeptanzpartnern
- Bezahlen mit Apple Pay und Google Pay
Wenn Sie einen steuerfreien Pflegebonus für Pflegekräfte auch nach der Corona-Pandemie gewähren möchten, führt also kein Weg am § 18 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorbei. Wegweisend ist hierbei der § 18a, eine Erweiterung aus dem Oktober 2020. Dieser gestattet es, leistungsabhängige Boni – sogenannte Leistungsentgelte – in leistungsunabhängige Incentivierungen über eine Umwidmungsvereinbarung umzuwandeln.
TVöD ist hier nicht gleich TVöD, weshalb man darauf hinweisen sollte, wo u.a. der § 18a TVöD wirksam ist.
- TVöD-K: Krankenhäuser
- TVöD-B: Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- TVöD-F: Flughäfen
- TVöD-E: Entsorgung
- TVöD-V: Verwaltung
In der Praxis bietet der § 18a TVöD u.a. folgende Möglichkeiten:
Pflegebonus als Incentive
Wie schon gezeigt, garantiert der steuerfreie Sachbezug in der Pflegebranche – insbesondere durch Sachbezugskarten mit einem Freibetrag von bis zu 50 Euro – eine bewährte Möglichkeit zur Wertschätzung und Incentivierung von Mitarbeitern.
Diese Karten ermöglichen Pflegekräften, steuerfreie Gutscheine zu erhalten. Verpflegungszuschüsse tragen zusätzlich zur finanziellen Entlastung bei. Der Pflegebonus zeigt die Anerkennung der wichtigen Arbeit in der Pflege und stärkt die Bindung der Fachkräfte an ihre Arbeitgeber.
Anwesenheitsprämie – Beispiel
Um die Möglichkeiten steuerfreier Sachbezüge jenseits einfacher Incentivierungen aufzuzeigen, hier ein Beispiel von einem Edenred-Kunden:
Das Problem, dem sich die Pflegeeinrichtung gegenübersah, war der hohe Krankenstand. Zwar wurden in dieser Pflegeeinrichtung bereits in der Vergangenheit kleine Extras wie Geschenke oder Prämien über die Edenred City Card angeboten. Neu war die Einführung einer monatlichen Anwesenheitsprämie von bis zu 50 Euro, die steuer- und sozialabgabenfrei war.
Diese Prämie wurde über die wiederaufladbare Edenred City Card bereitgestellt, sodass Mitarbeiter sowohl besondere Anschaffungen als auch alltägliche Ausgaben tätigen konnten.
Die Geschäftsführung belohnte besonders engagierte Mitarbeiter, die im vergangenen Jahr wenig krank waren. Die Anwesenheitsprämie wurde gestaffelt. Mitarbeiter erhielten
- mit 0 Krankheitstagen 50 Euro monatlich
- bis zu 3 Krankheitstage 35 Euro monatlich
- bis zu 5 Krankheitstage 20 Euro monatlich
Auch wurde kundenseitig in das Employer Branding investiert. Jeder Mitarbeiter erhielt eine individuelle Edenred City Card mit dem entsprechenden Logo der Pflegeeinrichtung.
Rufbereitschaft erhöhen – Beispiel
Engpässe bei der Verpflegung vermeiden und gleichzeitig den Pflegekräften Planbarkeit und Sicherheit bieten: Diesen Spagat wollte ein städtisches Krankenhaus meistern. Daher entschied es sich, den Weg über den steuerfreien Sachbezug zu gehen, um den Mitarbeitern die Bereitschaft zur Rufbereitschaft schmackhaft zu machen.
Was wurde also gemacht? Im neuen Konzept wurde festgelegt, dass alle Pflegekräfte einmal pro Monat für einen „Stand-by-Dienst“ eingeplant werden. Sie stehen dann als erster Kontakt für ausfallende Kollegen zur Verfügung. Bei einem Einsatz erhalten sie ihre reguläre Vergütung inklusive Überstundenzuschlag. Wenn kein Einsatz erfolgt, wird ihre Bereithaltung über einen monatlichen Sachbezug belohnt.
Dieser Sachbezug, geregelt in § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommenssteuergesetzes, ermöglicht Arbeitgebern, zusätzlich zum Arbeitslohn 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei auszuzahlen. Das städtische Krankenhaus nutzte dafür die Edenred City Card, die von den Klinikangestellten ähnlich wie eine EC-Karte in Supermärkten, Restaurants und Tankstellen eingesetzt werden kann.
Die hohe Akzeptanz und die einfache Handhabung der Karte waren entscheidend für die Wahl. Zudem kann die Karte individuell aufgeladen werden, was den flexiblen Einsatz erleichtert. Am Ende jedes Monats lädt die Pflegedirektion nur die Karten der Mitarbeitenden auf, die für den Bereitschaftsdienst zur Verfügung standen, aber nicht gerufen wurden.
Leistungsentgelt und steuerfreie Pflegeboni kombinieren
Wie erwähnt, bietet der § 18 TVöD die Möglichkeit, leistungsabhängiges Leistungsentgelt zu gewähren. Vorgesetzte im öffentlichen Dienst können diese Art der Prämierung über Zielvereinbarungen umsetzen.
Zusätzlich können seit Oktober 2020 Dienstherrn von der Erweiterung § 18a TVöD Gebrauch machen und das verfügbare Geld – rund 2 Prozent aller Monatsentgelte des Vorjahres – für Incentivierungsmaßnahmen einsetzen. Möglich und auch beliebt sind hierbei neben steuerfreien Sachbezügen auch folgende Maßnahmen:
- Zuschüsse für Fitnessstudios
- Mobilitätszuschüsse
- Wertgutscheine
- Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge
- Zuschüsse zur Kita und Kinderbetreuung
Das Gute ist, dass sowohl die Möglichkeiten des leistungsorientierten Leistungsentgeltes nach § 18 als auch die Option der Incentivierungen nach § 18a TVöD nicht nur nebeneinander bestehen, sondern auch kombiniert werden können. Mögliche Ansätze sind:
- Das aktuelle Leistungsentgeltsystem, das auf § 18 des TVöD für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) basiert, bleibt in seiner bestehenden Form unverändert. Es werden keine neuen Betriebs- oder Dienstvereinbarungen eingeführt, sodass die bisherigen Regelungen weiterhin gelten.
- Das Gesamtbudget wird in zwei Hauptkategorien aufgeteilt, zum Beispiel: 70 Prozent des Budgets werden für Anreize gemäß § 18a TVöD VKA reserviert, während die verbleibenden 30 Prozent dem leistungsorientierten Budget (LOB) gemäß § 18 TVöD VKA zugewiesen werden. Diese Aufteilung ermöglicht eine gezielte Förderung von Leistungen und Anreizen, die sowohl die Mitarbeitermotivation als auch die Qualität der Arbeit steigern sollen.
- Das gesamte Budget wird gezielt für verschiedene Incentives eingesetzt, darunter auch Sachbezugslösungen, die im Rahmen von § 18a TVöD VKA angeboten werden. Diese Sachbezüge können den Mitarbeitenden in Form von Gutscheinen oder anderen geldwerten Vorteilen zur Verfügung gestellt werden, um ihre Leistungen zu honorieren und ihre Zufriedenheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Bindung der Mitarbeitenden an die Einrichtung gestärkt, sondern auch ein Anreiz geschaffen, die individuellen und kollektiven Leistungen kontinuierlich zu verbessern.
Fazit zum Pflegebonus – Chancen steuerfrei nutzen
Corona ist Geschichte, und mit der Pandemie auch der Pflegebonus. Dennoch bietet der TVöD die Möglichkeit, Angestellten in der Pflegebranche steuerfreie Boni zukommen zu lassen. Bis zu 50 Euro sind abgabenfrei im Monat möglich. Im Sinne eines Entgeltanreizsystems eröffnet dies die Perspektive einer allgemeinen Incentivierung: Jede Pflegefachkraft erhält einen Bonus über den steuerfreien Sachbezug.
Darüber hinaus können als steuerfreie Boni eingesetzte Sachbezugskarten gezielte Anreize setzen, beispielsweise als Anwesenheitsprämie oder um die Rufbereitschaft der Pflegekräfte zu erhöhen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Motivation und Bindung der Mitarbeitenden zu stärken und die Qualität der Pflege zu fördern.
Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Edenred – der Marktführer für steuerfreie Sachbezugslösungen.