Sparkassensonderzahlung – Anspruch, Berechnung und Chancen

- 15.05.2025
- 6 Min. Lesezeit
Verfasst von: E.Blog Team
Bei der Sparkassensonderzahlung geht es – wie der Name schon andeutet – um ein außerordentliches Zusatzentgelt, das Mitarbeitern zusteht, die nach § 18.4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Sparkassen (TVöD-S) Anspruch haben.
Es handelt sich um keinen pauschalen Betrag; vielmehr besteht die Sparkassensonderzahlung (SSZ) aus einem fixen und einem variablen, leistungsorientierten Bestandteil.
Sparkassensonderzahlung (SSZ) – wer hat Anspruch?
§ 18.4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Sparkassen (TVöD-S) spricht von "bankspezifisch Beschäftigten". Etwas allgemeiner und greifbarer formuliert umfasst dieser Begriff alle Mitarbeiter der Sparkassen, die wertschöpfend entlang der Produkte und Dienstleistungen eines Finanz- und Kreditinstituts arbeiten und über Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die speziell auf die Bankbranche zugeschnitten sind.
Ihre Tätigkeiten sind oft von den spezifischen Anforderungen und Regularien des Bankensektors geprägt.
Zu nennen sind:
- Kundenservice: Mitarbeiter, die direkt mit Kunden interagieren, um Konten zu eröffnen, Kredite zu bearbeiten oder allgemeine Anfragen zu beantworten.
- Finanzberatung: Berater, die Kunden bei der Planung ihrer Finanzen, Investitionen oder Altersvorsorge unterstützen.
- Risikomanagement: Fachleute, die Risiken analysieren und Strategien entwickeln, um finanzielle Verluste zu minimieren.
- Compliance und Regulierung: Mitarbeiter, die sicherstellen, dass die Bank alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt.
- IT und Datenmanagement: Fachkräfte, die für die technischen Systeme und Datenanalysen verantwortlich sind, die für den Betrieb der Bank erforderlich sind.
- Vertrieb und Marketing: Mitarbeiter, die für die Vermarktung von Bankprodukten und -dienstleistungen verantwortlich sind.
Berechnung der Sparkassensonderzahlung
Garantierter Anteil der SSZ
Wie angedeutet, besteht Anspruch auf einen fixen und einen variablen Anteil. Bis zum Jahr 2016 bestand der garantierte Anteil aus einem vollen Monatsentgelt; ab dem Jahr 2017 beträgt dieser garantierte Betrag 96 Prozent eines Monatstabellenentgelts.
Variabler Anteil der SSZ
Hinzu kommt der variable Anteil. Dieser setzt sich aus einem individuell leistungsorientierten und einem unternehmenserfolgsbezogenen Anteil zusammen. Die Höhe beider variablen Anteile belief sich zunächst jeweils auf ein halbes Monatstabellenentgelt.
Fallen die Sparkassenangestellten in die Kategorie der bankspezifisch Beschäftigten, so erhalten sie im Gegenzug keine Sonderzahlung. Ebenso wurden für die Bankangestellten die Bestimmungen zum Leistungsentgelt aus dem Allgemeinen Teil des TVöD gestrichen.

Es blieb jedoch nicht bei dieser Fifty-Fifty-Regelung im Bereich der variablen Vergütungen. Den Hintergrund für eine großzügigere Bemessung des leistungsorientierten Anteils bildeten die Veränderungen im Tarifabschluss 2010. Beschlossen wurde von den Tarifparteien, den individuell leistungsorientierten Anteil sukzessive von 50 auf 64 Prozent, also um 14 Prozent, zu erhöhen.
Für diese Gehaltsvariable stellt die Sparkasse ein Leistungsbudget zur Verfügung. Ausgezahlt wird dieses dann einmal jährlich in Form von Leistungszulagen und/oder Leistungsprämien. Grundlage für die Zulagen ist die systematische Leistungsbewertung, und für die Leistungsprämien die Zielvereinbarung.
Je nachdem, was in den Zielvereinbarungen an Zielen definiert wurde, kann es auch nur zu einer anteiligen Auszahlung kommen.
Der variable Anteil, der vom geschäftlichen Erfolg der Sparkasse abhängt und bis zu 50 Prozent eines Monatsentgeltes beträgt, wird in einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung geregelt. Diese Extra-Vergütung wird über ein Unternehmenserfolgsbudget bereitgestellt.
Liegt diese Vereinbarung (noch) nicht vor, hat der Sparkassenangestellte zunächst nur einen Anspruch auf 25 Prozent. Werden die unternehmerischen Ziele verfehlt, besteht somit auch kein Anspruch auf diese Prämie seitens des Bankmitarbeiters.
Eingefroren wurde indes der garantierte Anteil. Seit 2018 beträgt dieser 88,77 Prozent.
Zusammenfassung zur SSZ-Berechnung
Zusammenfassend ergibt sich für die Berechnung der Sparkassensonderzahlung ein Gesamtvolumen in Höhe von 202,77 Prozent eines Monatseinkommens:
- ein garantierter Anteil in Höhe von 88,77 Prozent
- ein variabler Anteil in Höhe von 114 Prozent
- leistungsabhängig von der individuellen Leistung bis 64 Prozent
- leistungsabhängig vom geschäftlichen Erfolg der einzelnen Sparkasse bis zu 50 Prozent
Die Sparkassenangestellten können sich auf den garantierten Anteil mit der Gehaltsabrechnung für November freuen; die variablen Gehaltsbestandteile werden spätestens bis zum April des folgenden Kalenderjahres ausgezahlt.
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Wie kann die Sparkassensonderzahlung optimiert werden?
Wie bei jedem Gehaltsplus bedeutet ein Mehr an Brutto nicht unbedingt die erhoffte Gehaltserhöhung. Durch Steuern und Abgaben bleibt vom Brutto-Plus netto deutlich weniger übrig. Zudem muss man gerade in diesen Zeiten die Kaufkraftverluste durch die Inflation berücksichtigen.
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