Weihnachtsgeschenke im Rahmen einer Betriebsfeier
Für eine Betriebsfeier gilt steuerrechtlich ein Freibetrag in Höhe von 110 Euro pro Mitarbeiter. Profitieren können Sie als Arbeitgeber von diesem Freibetrag bei höchstens zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr (neben der Weihnachtsfeier üblicherweise dem Sommerfest). Voraussetzung dafür ist, dass alle Mitarbeiter eingeladen sind.
Doch Vorsicht: Dieser Betrag gilt lediglich pro Mitarbeiter. Sollten auch Familienmitglieder eingeladen sein, wird der Freibetrag des Mitarbeiters auf diese aufgeteilt. Überschreiten die Kosten diesen Freibetrag, kann der Arbeitgeber den darüber liegenden Betrag mit 25 Prozent Lohnsteuer pauschal versteuern.
In die Kosten einzuberechnen sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers, inkl. Umsatzsteuer. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Kosten einzelnen Mitarbeitern zugerechnet werden können oder ob es sich um allgemeine Aufwendungen handelt.
Dazu zählen u.a. Speisen und Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten, Musik, Ausgaben für den äußeren Rahmen wie etwa für Räume oder Beleuchtung, Eintrittskarten und eben auch Geschenke. Übernachtungs- und Beförderungskosten sind ebenfalls einzuberechnen, wenn es sich nicht um Reisekosten handelt.