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Der Verpflegungs­zuschuss für Arbeitnehmer

Vorteile:

Mitarbeiter steuerbegünstigt motivieren
bis zu 558 Euro pro Jahr steuerfrei
steigert Ihre Arbeitgeber-Attraktivität

Carmen, Edenred Ansprechpartnerin für den Verpflegungszuschuss

Mitarbeiter steuerbegünstigt verpflegen

Sie möchten das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter finanziell unterstützen? Dabei unterstützen wir Unternehmen seit 1974 mit unseren Lösungen. Profitieren Sie von dieser langjährigen Erfahrung und nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir beraten Sie gerne!

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Vorteile des Verpflegungszuschusses

Es gibt gleich mehrere Gründe, warum man als Arbeitgeber das Mittagessen seiner Mitarbeiter bezuschussen sollte. Zum einen können Sie dadurch zeigen, dass Sie Wert auf eine gesunde und erholsame Mittagspause legen und so Ihr Arbeitgeberimage stärken. Zum anderen verbessern regelmäßige gemeinsame Mahlzeiten nachweislich den Zusammenhalt im Team und die Produktivität steigt.

Darüber hinaus profitieren Sie von Steuervorteilen und erhöhen gleichzeitig die Kaufkraft der Mitarbeiter. Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer also eine Win-Win-Situation! Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Infos rund um den Verpflegungszuschuss zusammengestellt.

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Was ist ein Verpflegungszuschuss?

Mithilfe des Verpflegungszuschusses kann ein Arbeitgeber die Mahlzeiten seines Arbeitnehmers bezuschussen. Es gibt zum einen die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten und zum anderen den Sachbezug für Mahlzeiten. Letzterer wird auf dieser Seite näher erläutert und beschränkt sich nicht nur auf Mitarbeiter, die beruflich unterwegs sind. Somit können all Ihre Teammitglieder in den Genuss eines Zuschusses z. B. zum Mittagessen kommen.

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Der Verpflegungs­zuschuss: Team stärken, Erfolg steigern und Steuervorteile auskosten

Das Essen Ihrer Mitarbeiter bezuschussen – so geht's.

  • Warum regelmäßige Mittagspausen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtig sind
  • Berechnung und Steuervorteile des Verpflegungszuschusses – so setzt er sich zusammen
  • Verpflegungszuschuss in der Praxis – Papiergutschein oder digitale Lösung?

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Wie kann der Arbeitgeber den Verpflegungszuschuss ausgeben?

Eine einfache Möglichkeit den Sachbezug für die Verpflegung an Ihre Mitarbeiter auszugeben sind Essensgutscheine – auch Restaurantschecks genannt. Damit kommen Ihre Mitarbeiter auch ohne eine hauseigene Kantine in den Genuss eines vom Arbeitgeber finanzierten Mittagsessen.

Unsere Lösung für den Verpflegungszuschuss: Ticket Restaurant® . Diese Essensgutscheine in Papierform sind wegen Ihrer einfachen Handhabung seit vielen Jahren bei Mitarbeitern beliebt. Dank mehr als 30.000 Akzeptanzstellen deutschlandweit ist für jeden Geschmack etwas dabei und Abwechslung garantiert.

Vorteile für Arbeitgeber: Belegkontrolle, nachträgliche Kostenerstattung und Nachweispflicht über Urlaub und Krankheit entfallen*.Das reduziert die Verwaltung auf ein Minimum.

Vorteile für Arbeitnehmer: Dank der Essensgutscheine müssen Ihre Mitarbeiter nichts vorstrecken. Da das Einreichen von Belegen entfällt, ist Ticket Restaurant® die beste Alternative für Mitarbeiter ohne Smartphone.

*die Nachweispflicht über die arbeitstägliche Nutzung entfällt, wenn max. 15 Gutscheine pro Mitarbeiter/Monat bestellt werden.

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Rechtliche Rahmenbedingungen

§ 8 Abs. 2 EStG

Wie hoch ist der Verpflegungszuschuss?

Die Sachbezugswerte für Verpflegung werden jährlich angepasst und orientieren sich an den Verbraucherpreisen. Es gibt unterschiedliche Werte für Frühstück, Mittag- und Abendessen. Im Jahr 2025 können Sie das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter mit maximal 7,50 € bezuschussen.

Die Höchstwerte des Verpflegungszuschusses setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

Mit Edenred den Sachbezug für die Mitarbeiterverpflegung sicher auszahlen!
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Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss als Sahnehäubchen

4,40 € die Zuschussbasis
Der amtliche Sachbezugswert von 4,40 € ist die Basis – wie der Muffin. Es handelt sich dabei um einen Pflichtanteil, dessen Höhe gesetzlich vorgeschrieben ist und pauschal mit 25% versteuert werden muss.

3,10 € die Sahnehaube
Als Sahnehäubchen on top, können Sie Ihren Mitarbeitern jetzt noch den steuerfreien Arbeitgeber­zuschuss schenken – aber erst, wenn der Muffin schon fertig gebacken ist. Sie entscheiden, wie hoch dieser ausfällt (bis maximal 3,10 €).

 

Zwei Varianten zur Auszahlung des Pflichtanteils

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Achtung: Aufzeichnungs- bzw. Nachweispflicht beachten!

Der Verpflegungszuschuss darf nur an Arbeitstagen ausgegeben werden, an denen der Mitarbeiter tatsächlich anwesend ist. Krankheits- und Urlaubstage müssen ausgenommen und protokolliert werden. 

Edenred-Tipp:
Bei Ausgabe von maximal 15 Essensgutscheinen pro Monat und Mitarbeiter entfällt die Nachweispflicht über Krankheit, Urlaub und Anwesenheit für den Arbeitgeber.

Der Verpflegungszuschuss lohnt sich!

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Sie sparen Lohnnebenkosten

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Erhöhen gleichzeitig die Kaufkraft Ihres Mitarbeiters

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Tragen zu einer bewussten Mittagspause bei

 
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Teambuilding mit dem Verpflegungszuschuss

Mittagessen mit Kollegen - das Erfolgsrezept für ein starkes Team

Liebe geht durch den Magen – Teamerfolg auch. Haben Sie bisher kein besonderes Augenmerk auf die Mittagsessenskultur in Ihrem Unternehmen gerichtet, sollten Sie sich unbedingt näher mit dem Thema befassen.
Denn: Die Art und Weise wie Teammitglieder ihre Mittagspause verbringen wirkt sich unmittelbar auf ihre Leistungen aus. 

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