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Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ein Leitfaden

Der Markt für das Dienstrad-Leasing wächst weiter. Dennoch lassen viele Arbeitgeber die zahlreichen Chancen, die diese Form des Mitarbeiterbenefits bieten, links liegen. Immerhin 41 Prozent der Angestellten und Arbeiter können ein Leasing-Angebot über ihren Arbeitgeber wahrnehmen, wie eine Studie von Deloitte und Zukunft Fahrrad zeigte. Tatsächlich in Anspruch nehmen es gerade einmal 14 Prozent der Erwerbstätigen. Dies ist verwunderlich, da gerade das Leasing von Dienstfahrrädern für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber als klassische Win-Win-Situation gelten kann, zumal das Steuerrecht steuerbegünstigte wie auch steuerfreie Perspektiven bietet.

Definition – was ist ein Dienstfahrrad?

Ein „Dienstfahrrad“ (oder „Dienstrad“) ist ein Fahrrad oder E-Bike, das einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sowohl zur beruflichen als auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dabei steht also nicht die rein dienstliche Nutzung, sondern eine Kombination aus Mobilität, Nachhaltigkeit und Mitarbeiter-Benefit im Mittelpunkt.  

Konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber schließt mit einem Leasinganbieter einen Vertrag und überlässt das Fahrrad dem Mitarbeiter, der das Rad für den Arbeitsweg, Dienstfahrten und privat nutzen darf. Das Fahrrad bleibt während der Laufzeit Eigentum des Arbeitgebers oder des Leasinggebers. Anschließend kann der Mitarbeiter oft wählen, ob er das Dienstrad übernehmen oder zurückgeben möchte, um eventuell auf ein neueres Modell umzusteigen.

Bedeutung von Diensträdern als Mitarbeiterbenefit

In letzter Zeit rückt das Thema sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern verstärkt in den Fokus. Für Arbeitnehmer ist das Dienstrad Leasing eine praktische Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden attraktive Mobilitäts- und Benefits-Lösungen zu bieten. Arbeitnehmer profitieren von der Option, ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike zu günstigen Konditionen zu fahren. In Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels können Sie sich als Arbeitgeber auf diese Weise einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter verschaffen.

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Im folgenden Blogartikel wollen wir sowohl Arbeitgeber als auch interessierte Arbeitnehmer genau informieren:  

  • Wie funktioniert das Modell? 
  • Worauf ist steuerlich und organisatorisch zu achten? 
  • Wo liegen Vor- und Nachteile? 

Dienstfahrrad leasen – so funktioniert’s

Das Leasing eines Dienstfahrrads funktioniert in folgenden Schritten: 

1. Der Arbeitgeber schließt mit einem Leasinganbieter (oft mit Full-Service-Paketen inkl. Versicherung, Wartung, Diebstahlschutz) einen Rahmenvertrag ab.  

2. Mitarbeiter wählen ein Fahrrad oder E-Bike aus, das den Rahmenbedingungen entspricht (z. B. Hersteller, Preisrange, Modell).

3. Das Unternehmen least das Fahrrad für den Mitarbeiter bzw. übernimmt die Rolle als Leasingnehmer oder stellt sicher, dass die Gehaltsumwandlung zulässig ist.

4. Der Mitarbeiter erhält das Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung. Der Arbeitgeber regelt die Überlassung z. B. durch einen Überlassungsvertrag oder einen Zusatz im Arbeitsvertrag.

5. Die monatliche Leasingrate wird entweder vollständig vom Arbeitgeber getragen, häufiger jedoch per Gehaltsumwandlung („Bruttolohnumwandlung“) oder kombiniert von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. In diesem Fall wird z. B. ein Teil des Bruttogehalts in einen Sachlohn („Dienstfahrrad“) umgewandelt. 

6. Während der Vertragslaufzeit kann der Mitarbeiter das Fahrrad beruflich und privat nutzen. Versicherung und Services sind meistens inkludiert. Nach Ablauf der Laufzeit (häufig drei Jahre) besteht die Möglichkeit zur Rückgabe, Verlängerung oder Übernahme/Erwerb des Fahrrads durch den Mitarbeitenden. 

Die Besteuerung geleaster Fahrräder und E-Bikes

Ein wesentlicher Aspekt beim Thema Dienstfahrrad Leasing ist die steuerliche Behandlung. Dabei gelten folgende Grundsätze: 
 
1.Das Fahrrad darf privat und dienstlich genutzt werden: Diese Nutzung wird steuerlich als geldwerter Vorteil bewertet. 

2. In diesem Fall beträgt der geldwerte Vorteil bei Überlassung eines Fahrrads bzw. E-Bikes 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat (Bemessungsgrundlage).

3. Der Arbeitgeber bzw. Leasingnehmer muss sicherstellen, dass das Fahrrad korrekt überlassen wurde und die privaten Nutzungsmöglichkeiten eindeutig geregelt sind.

4. Durch Gehaltsumwandlung werden finanzielle Vorteile realisiert: Da Teile des Bruttogehalts als Sachbezug gelten, sinkt das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt. Arbeitnehmer sparen somit Steuern und Beiträge und auch der Arbeitgeber kann seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen senken.

5. Wird das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen (also ohne Gehaltsumwandlung als Gehaltsextra), ist die private Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG).  
Beachten Sie dabei: Für S-Pedelecs gelten andere Regelungen, da diese Fahrräder wie Dienstwagen behandelt werden.

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Bemessungsgrundlage für das Dienstfahrrad

Die Bemessungsgrundlage ist die unverbindliche Preisempfehlung bzw. der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der ersten Nutzung. Das gilt auch, wenn ein gebrauchtes Fahrrad geleast wird.

Dienstrad als Gehaltsextra

Dabei wird das Dienstfahrradleasing zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt – also nicht durch Gehaltsumwandlung, sondern als zusätzliche Sachleistung. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber alle anfallenden Kosten (Leasingrate, Versicherung, Wartung). Die private Nutzung ist steuer- und abgabenfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. keine Gehaltsumwandlung, das Fahrrad wird zusätzlich zum Arbeitslohn überlassen). Als Gehaltsextra eignet sich das Leasing eines Dienstrades als hervorragende Alternative zur Gehaltserhöhung. 
 
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Ihnen steht das Fahrrad quasi „kostenfrei“ zur Verfügung und ist damit ein sehr attraktives Mitarbeiterbenefit. Für Arbeitgeber fungiert dieses Gehaltsextra als wertvoller Anreiz zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung, der zudem steuerliche Vorteile bietet. 

Dienstfahrrad über eine Gehaltsumwandlung

In der Praxis wird häufiger die Variante der Gehaltsumwandlung („Entgeltumwandlung“) gewählt. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts und erhält im Gegenzug die Nutzung eines Dienstrads. Dadurch sinkt das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt, denn die Leasingrate wird vom Brutto abgezogen. Es fallen also weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Weil der geldwerte Vorteil vergleichsweise gering ausfällt, erhält der Arbeitnehmer das Fahrrad zu wesentlich günstigeren Konditionen als beim privaten Leasing.

Leasing und Finanzierung – Wo liegt der Unterschied? 

Leasing

  • Der Arbeitgeber (oder Leasingnehmer) schließt einen Dienstfahrrad-Leasingvertrag mit einem Anbieter ab. 
  • Der Mitarbeiter bekommt das Fahrrad zur Nutzung. 
  • Am Ende der Laufzeit stehen drei Optionen zur Wahl: Rückgabe, Verlängerung oder Übernahmeoption. 
  • Die Kosten sind klar definiert (Leasingrate, Versicherung/Wartung). 
  • Vorteil: oft geringere monatliche Belastung, steuerliche Vorteile, hoher Serviceanteil. 

Finanzierung/Kauf

  • Der Arbeitgeber oder Mitarbeiter kauft das Fahrrad (Barzahlung oder Finanzierung). 
  • Eigentümer ist der Käufer. 
  • Der Mitarbeiter nutzt das Fahrrad, aber steuerlich gelten andere Regeln. 
  • Vorteil: Bildung von Eigentum, nach Ablauf der Finanzierung fallen keine Leasingraten an. 
  • Nachteil: Höhere Anfangskosten, weniger Flexibilität, oft weniger Service inkludiert. 
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Dienstrad Leasing – Beispielrechnung

Die folgende konkrete Beispielrechnung verdeutlicht, warum sich das Dienstfahrrad Leasing lohnt. Unsere Annahmen: 

  • Bruttolistenpreis des Fahrrads 2.500 € 
  • Laufzeit 36 Monate (3 Jahre) 
  • Leasingrate ca. 80 €/Monat 
  • Arbeitgeber übernimmt z. B. 25 €/Monat 

Geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer: 0,25 % von 2.500 € = abgerundet 6 € pro Monat  
Daraus ergeben sich folgende finanzielle Belastungen: 

  • Monatliche Bruttobelastung: Leasingrate 80 € – Arbeitgeberzuschuss 25 € = 55 € über Gehaltsumwandlung 
  • Geldwerter Vorteil: +6 € → Bemessungsgrundlage für Steuer/Sozialabgaben steigt entsprechend zusätzlich zu den 55€ (also auf insgesamt 61€).  
  • Nettobelastung: Beispiel bei 3.500 € Brutto → ca. 33 € Netto/Monat (je nach Steuerklasse und Sozialabgaben von 61€ Brutto/Monat).  

Über drei Jahre betrachtet:

33 € × 36 = 1.188 € inkl. Versicherung 
Dazu ggf. Übernahme per Kauf am Ende der Laufzeit, z. B. 18 % von 2.500 € = 450 €. Insgesamt also ca. 1.638 € Kosten (gegenüber Direktkauf zum Preis von 2.500 €). Das entspricht einer Ersparnis von rund 35 %. 

Diese Beispielrechnung zeigt: Je höher der Arbeitgeberzuschuss und je günstiger das Leasingangebot, desto attraktiver wird das Modell für den Arbeitnehmer. Gleichzeitig profitieren Sie als Arbeitgeber von geringeren Sozialabgaben und können mit einem attraktiven Benefit bei Ihren Mitarbeitern punkten.

Dienstfahrrad – welche Kosten entstehen Arbeitgebern?

Für Arbeitgeber fallen beim Modell Dienstfahrrad Leasing zwar gewisse Kosten an (Leasingrate, Versicherung, Wartung). Doch im Zusammenspiel mit reduzierten Steuern und Sozialabgaben sowie dem Mitarbeiter-Benefit ist dieses Incentive für Unternehmen, insbesondere vor dem Hintergrund der Rekrutierung von Fachkräften, eine sehr gute Möglichkeit, sich von der Konkurrenz abzuheben.

Der Arbeitgeber-Sozialversicherungsanteil, der ungefähr 20 % beträgt, sinkt durch die Bruttolohnumwandlung und dadurch reduzieren sich die Lohnnebenkosten. 

Leasingraten und Servicekosten als Betriebsausgaben

Darüber hinaus sind Leasingraten und Servicekosten als Betriebsausgaben absetzbar, sodass außerdem Steuervorteile realisiert werden. Zudem profitieren Arbeitgeber von einem modernen Mobilitätskonzept, einer steigenden Mitarbeitermotivation, einem Beitrag zur Gesundheitsförderung und nicht zuletzt einem Imagegewinn. 

Viele Firmen nutzen das Dienstrad Leasing als Teil des betrieblichen Mobilitätskonzepts und bieten diese Option als Alternative oder Ergänzung zum Dienstwagen an. Studien haben ergeben, dass das Dienstfahrrad Leasing von den Mitarbeitern als Mobility Benefit bewertet wird, der die Mitarbeiterbindung bei gleichzeitig sinkenden Krankheitstagen verbessert. 

Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, lohnt es sich für Arbeitgeber, das Dienstfahrrad Leasing über einen professionellen Dienstleister abzuwickeln. Als zuverlässiger Partner für Unternehmen unterstützen wir Sie auch im Hinblick auf die Versicherung und den Wartungsservice und bieten damit einen vollumfänglichen Service aus einer Hand. 

Dienstrad und Sachbezug?

Sie haben Fragen zur unserem Angebot? Dann haben wir auch die passenden Antworten. Sachzuwendungen bieten vielseitige Perspektiven in der Nettolohnoptimierung. Und machen dabei auch Arbeitnehmer glücklich.

Dienstfahrrad als geldwerter Vorteil – Wie versteuern Sie die private Nutzung? 

Durch die Dienstradnutzung entsteht beim Arbeitnehmer ein sogenannter „geldwerter Vorteil“ – also ein steuer- und beitragspflichtiger Wert, der dem Arbeitslohn hinzugerechnet wird. 

Bemessung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil bei Fahrrädern/E-Bikes beträgt 0,25 % des Brutto-Listenpreises bzw. der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) pro Monat. 

Beispiel: Listenpreis 2.500 € → 0,25 % = 6,25 € → abgerundet 6 € pro Monat 

Versteuerung des geldwerten Vorteils 

Die Versteuerung erfolgt automatisch über die Gehaltsabrechnung. Sie zahlen als Arbeitnehmer auf den geldwerten Vorteil (in unserem Beispiel 6 €) Einkommenssteuer und bei bestehender Beitragspflicht Sozialabgaben. Da die monatlichen Beträge meist sehr niedrig sind (im einstelligen Euro-Bereich), ist die zusätzliche Belastung gering. 

Der Arbeitnehmer zahlt also nur einen geringen Betrag und kann das Fahrrad auch privat nutzen. Für den Arbeitgeber ist der Aufwand ebenfalls überschaubar – meist genügt die Meldung des geldwerten Vorteils über die Lohnabrechnung.  

Dienstrad in der Steuererklärung 

Zunächst muss die Bedingung erfüllt sein, dass der Arbeitnehmer das Fahrrad ausdrücklich auch privat nutzen darf. Für ausschließlich beruflich genutzte Fahrräder gelten andere steuerliche Vorschriften. Das trifft ebenso auf S-Pedelecs zu, die steuerlich als Dienstwagen betrachtet werden. 

Arbeitnehmer können die Fahrtkosten zur Arbeit mit dem Dienstfahrrad als Werbungskosten geltend machen und dafür in der Steuererklärung die Entfernungspauschale (derzeit 30 Cent/km, ab 21. Entfernungskilometer 38 Cent) ansetzen. 

Diese Möglichkeit besteht auch bei geleasten Fahrrädern. Denken Sie daran, dass alle relevanten Daten wie das Kalenderjahr, die Kosten, Versicherungen etc. korrekt dokumentiert werden, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

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Was müssen Selbständige beachten?

Auch Selbständige oder Freiberufler können vom Dienstradmodell profitieren – allerdings gelten dabei andere Rahmenbedingungen: 

Bei Überlassung an den Unternehmer (Eigennutzung) kann das Fahrrad als Betriebsmittel angesetzt werden. Wenn Selbstständige das Dienstrad privat nutzen, entspricht das einer Privatentnahme, die versteuert werden muss. In einigen Fällen wird Steuerfreiheit für die private Nutzung gewährt. Ihr Steuerberater wird prüfen, ob das auf Ihren konkreten Fall zutrifft. 

Vorteile von Diensträdern

Wie Arbeitnehmer profitieren

Als Arbeitnehmer erhalten Sie ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike mit Top-Ausstattung zu überaus günstigen Konditionen. Sie profitieren durch die Gehaltsumwandlung von Vorteilen bei der Steuer und Sozialversicherung. 

Das Fahrrad steht Ihnen auch nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub zur Verfügung. Des Weiteren sind positive Effekte auf die Gesundheit und Fitness wahrscheinlich und nicht zuletzt bietet das Dienstrad vielfältige Optionen der Freizeitgestaltung und der nachhaltigen Mobilität. 

Die Laufzeiten lassen sich flexibel vereinbaren (meist drei oder vier Jahre). Danach können Sie das Fahrrad privat übernehmen oder zurückgeben und auf ein neueres Modell umsteigen.

Wie Arbeitgeber profitieren

  • Arbeitgeber nutzen das Dienstfahrrad Leasing als attraktives Mitarbeiterbenefit, das sich positiv auf die Motivation und die Bindung der Angestellten zum Unternehmen auswirkt. Das Dienstfahrrad Leasing ist eine Möglichkeit, sich als moderner Arbeitgeber zu positionieren und trägt dazu bei, das Image des Unternehmens zu verbessern.
  • Darüber hinaus sprechen wirtschaftliche Vorteile wie sinkende Sozialabgaben und Steuern aufgrund der geringeren Bemessungsgrundlagen bei Gehaltsumwandlung für die Einführung des Leasings von Dienstfahrrädern. 
  • Diese Option der Firmen-Mobilitätsstrategie hat außerdem positive Effekte für die betriebliche Gesundheitsförderung (mehr Bewegung, weniger Krankheitstage) bei gleichzeitiger CO₂-Reduktion.
  • Diensträder sind ein effektiver Beitrag zur Mobilitätswende und unterstützen daher die Ausrichtung des Unternehmens in Richtung Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit. Deswegen wird es in Zeiten des demografischen Wandels und des damit einhergehenden Wettbewerbs um die besten Bewerber zum wichtigen Element beim Aufbau eines Employer-Brandings.
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Nachteile von Diensträdern

  • Neben den vielfältigen Vorteilen sind einige Aspekte zu beachten, die Arbeitnehmer vor Abschluss eines Leasing-Vertrags beachten sollten. 
  • Die Bindung an einen Leasingvertrag kann bei einem Jobwechsel oder Kurzarbeit problematisch sein, denn es stellt sich die Frage, was dann mit dem Fahrrad passiert. 
  • Zudem sinkt durch die Gehaltsumwandlung das sozialversicherungspflichtige Brutto, sodass geringfügige Auswirkungen auf Rentenansprüche, Arbeitslosen- oder Krankengeld unvermeidbar sind. 
  • Obwohl die Kosten für Versicherung, Wartung und Service oft enthalten sind, können Zusatzkosten entstehen (z. B. Selbstbeteiligung bei Diebstahl, bei Nutzung durch Familienmitglieder oder bei Schadensfällen). 
  • Nach Ablauf der Laufzeit ist nicht automatisch die Kaufoption sinnvoll. Prüfen Sie vorher genau, wie sich die Übernahme steuerlich auswirkt. 
  • Abschließend bleibt einzuwenden, dass nicht jeder Mitarbeiter die Gehaltsumwandlung nutzen kann oder darf (z. B. Auszubildende, Praktikanten oder tarifliche Regelungen).  

Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit?

Die übliche Laufzeit beträgt drei Jahre (36 Monate) und nach der Beendigung des Leasingvertrags gibt es folgende Optionen: 

  • Rückgabe des Fahrrads an den Leasinggeber bzw. Händler 
  • Verlängerung des Leasingvertrags mit neuem Fahrrad oder Weiterführung 
  • Übernahme/Kauf des Fahrrads durch den Mitarbeiter zu einem Übernahmepreis (meist zwischen 13 bis 18 % des Neupreises bzw. des Bruttolistenpreises)  

Übernahmepreis und Restwert

In der Vergangenheit wurde oft ein Übernahmepreis von 10 % angegeben – aktuell liegt der Übernahmepreis allerdings bei diversen Anbietern höher, damit steuerliche Risiken vermieden werden. Wenn der Übernahmepreis deutlich unter dem Restwert liegt, entsteht ein weiterer geldwerter Vorteil – dieser muss versteuert werden. Einige Anbieter übernehmen pauschal die Steuerabwicklung (§ 37b EStG), wodurch keine zusätzliche Belastung für den Arbeitnehmer entsteht.

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Nach dem Leasingzeitraum: Lohnt ein Kauf für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer sollten kurz vor Ablauf des Vertrags prüfen, ob sich die Übernahme lohnt und dabei folgende Faktoren berücksichtigen: Zustand des Fahrrads, Marktwert, mögliche Nutzung.

Fazit zum Dienstrad Leasing

Das Leasing-Modell bietet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer äußerst attraktive Möglichkeiten: klimaneutrale Mobilität, Aspekte der Gesundheitsförderung Nachhaltigkeit und Mitarbeitermotivation sowie Einsparpotenziale bei der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen werden kombiniert.  

Als Arbeitgeber profitieren Sie von niedrigen Einstiegshürden, klarer Kostenstruktur und einem hohen Benefit-Faktor – insbesondere wenn Sie das Modell über einen Dienstleister einführen. Arbeitnehmer erhalten ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike zu vergleichsweise geringen Nettokosten und freuen sich über die private Nutzung und die Steuervorteile.  

Es ist jedoch wichtig, dass die Rahmenbedingungen (Gehaltsumwandlung, Überlassungsvertrag, steuerliche Behandlung, Übernahmeoptionen) sauber gestaltet sind. Wenn Sie diese Aspekte berücksichtigen, machen Sie mit dem Dienstfahrrad Leasing vieles richtig. 

So unterschiedlich Sachbezüge auch sein können, besonders beliebt sind sie vor allem als steuerfreies Benefit. Interessiert?  Dann kontaktieren Sie uns gerne. Edenred – der Marktführer für steuerfreie Sachbezugslösungen. 

Häufige Fragen zum Dienstrad Leasing

  • Beim Dienstrad-Leasing stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung – ähnlich wie beim Dienstwagen. Der Arbeitgeber schließt dazu einen Leasingvertrag mit einem Anbieter ab. Der Arbeitnehmer nutzt das Rad beruflich und privat. Die Leasingrate wird meist über eine sogenannte Gehaltsumwandlung bezahlt: Ein Teil des Bruttogehalts wird monatlich für die Leasingrate verwendet. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, was zu einer deutlichen Steuer- und Sozialversicherungsersparnis führt. Üblicherweise läuft der Leasingvertrag 36 Monate. Danach kann der Arbeitnehmer das Rad zurückgeben, ein neues leasen oder es zu einem festgelegten Restwert übernehmen.

  • Das Dienstrad Leasing ist an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt, da der Arbeitgeber den Vertrag abschließt. Wenn Sie kein Fahrrad über Ihren Arbeitgeber beziehen können, bleibt die Möglichkeit des Privatleasings für Selbstständige oder Privatpersonen. Dann entfallen allerdings die steuerlichen Vorteile der Gehaltsumwandlung, da das Leasing privat bezahlt wird. Trotzdem kann sich das Modell lohnen, wenn man Wert auf planbare monatliche Raten und Serviceleistungen wie Versicherung und Wartung legt.

  • Nach Ablauf des Leasingzeitraums besteht häufig die Möglichkeit, das Fahrrad zu einem Restwert zu übernehmen. Dieser liegt meist bei etwa 15 bis 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Ob sich der Kauf lohnt, hängt vom Zustand und vom Marktwert des Fahrrads ab. Bei hochwertigen E-Bikes, die zudem gut gepflegt wurden, kann eine Übernahme finanziell attraktiv sein. Wer lieber regelmäßig auf ein neues Modell umsteigt, gibt das Fahrrad einfach zurück und startet einen neuen Leasingvertrag.

  • Während der Leasinglaufzeit gehört das Fahrrad nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Leasinggeber. Der Arbeitgeber ist in der Regel der Leasingnehmer, und der Arbeitnehmer nutzt das Rad als geldwerten Vorteil. Erst wenn der Mitarbeiter das Fahrrad nach Vertragsende kauft, geht es in seinen Besitz über. Wird es nicht übernommen, erfolgt die Rückgabe an den Leasinganbieter.

  • Die Ersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Bruttogehalt, der Steuerklasse, dem Fahrradpreis und den Konditionen des Leasingvertrags. Im Durchschnitt sparen Arbeitnehmer 20 bis 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf. Durch die steuerliche Begünstigung (§ 3 Nr. 37 EStG) wird die private Nutzung des Dienstrads nur mit 0,25 Prozent des Listenpreises monatlich versteuert – ein klarer Vorteil gegenüber einem klassischen Kauf.