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Alternativen zur Gehaltserhöhung – Diese steuerfreien Optionen gibt es

Projektübernahme oder Beförderung? Mehr Verantwortung oder die erfolgreich bestandene Probezeit? Gehaltserhöhungen sind ein zentraler Bestandteil jeder Karriere, bringen jedoch oft unerwartete Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich.  

Vom brutto in Aussicht gestellten Gehaltsplus bleibt netto oftmals deutlich weniger übrig als erhofft. In Zeiten von Inflation frisst die kalte Progression zudem bei einer Lohnerhöhung reale Kaufkraft. Dabei lassen viele Arbeitgeber lukrativere Alternativen zur Gehaltserhöhung links liegen – gerade steuerfreie Sachbezüge!

 

Wie viel mehr Netto bringt eine Gehaltserhöhung?

Zunächst einige Beispielberechnungen: Ein Mitarbeiter mit einem monatlichen Fixgehalt von 4.000 Euro erhält eine Lohnerhöhung von 94 Euro - pro Jahr also 1.128 Euro. Vor der Lohnerhöhung stellen sich Steuern und Abgaben wie folgt dar:

Vor der Lohnerhöhung

Bruttolohn des Arbeitnehmers (Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer)

Monat Jahr
4.000,00€ 48.000,00€

Lohnsteuer

 
-524,50€ -6.294,00€

Sozialabgaben Arbeitnehmer:

-870,00€ -10.440,00€

Nettoeinkommen Arbeitnehmer:

2.605,50€ 31.266,00€

Sozialabgaben Arbeitgeber

836,00€ 10.152,00 €

Gesamtbelastung Arbeitgeber

4.846,00€ 58.152,00€

Nach der Gehaltserhöhung

Nach der Gehaltserhöhung um 94 Euro pro Monat (1.128 Euro pro Jahr) erhöht sich die Belastung bei Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie folgt:

Brutto-Lohn des Arbeitnehmers:

Jahr

Mehrbelastung

 pro Jahr

49.128,00€ + 1.128€

Lohnsteuer:

6.570,96 € + 276,96

Sozialabgaben Arbeitnehmer:

10.685,34€ + 245,34€

Netto-Einkommen Arbeitnehmer pro Jahr

31.871,70€ + 605,70€

Netto-Einkommen Arbeitnehmer pro Monat

2.655,98€ +50,48€

Sozialabgaben Arbeitgeber

10.390,57€ + 238,57

Gesamtbelastung Arbeitgeber:

59.518,57€ +1.366,57€

Nach der Gehaltserhöhung um 94 Euro erhöht sich das monatliche Netto des Arbeitgebers also um rund 50 Euro. Auf Seiten des Arbeitgebers vermehrt sich die monatliche Belastung um 113,88 Euro, pro Jahr also um 1.366,57 Euro. 

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Wie viel können Sie über Sachbezüge sparen?

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Lohnerhöhung und kalte Progression

Hinzu kommt: Eine Lohnerhöhung kann in Zeiten von Inflation oft weniger wert sein, als sie zunächst erscheint. Grundlage hierfür ist die sogenannte kalte Progression: Wird das Gehalt inflationsbedingt erhöht, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen, steigt der Steuersatz durch den progressiven Einkommensteuertarif schrittweise an.  

Dadurch wird ein größerer Teil des zusätzlichen Gehalts durch Steuern aufgezehrt. Obwohl das Bruttoeinkommen steigt, wächst das verfügbare Nettoeinkommen oft nicht im gleichen Maße, sodass die reale Kaufkraft sinken kann. Angestellte können sich trotz Gehaltserhöhung also weniger leisten, da die Inflation gleichzeitig die Preise steigen lässt.

 

Sachbezugslösungen als steuerfreie Gehaltserhöhung

Sachbezugskarten wie die der Edenred-Sachbezug bieten gegenüber Sachbezügen wie Jobtickets oder Jobrädern den Vorteil der Flexibilität. Treten Sie als Arbeitgeber bzw. Vorgesetzter in eine Gehaltsverhandlung mit Ihrem Mitarbeiter, so bieten Sachbezüge gute Argumente, um als Alternative für eine Gehaltserhöhung zu dienen: Sie funktionieren ähnlich einer Prepaid-Karte und können bei allen Akzeptanzpartnern des Anbieters als bargeldloses Zahlungsmittel verwendet werden. 

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Sachbezug ausgeben oder ansparen

Als steuerfreie Alternative zu einer Lohnerhöhung bieten Sachbezugslösungen den Mitarbeitern, dank der Vielzahl an Akzeptanzstellen, ein hohes Maß an Flexibilität.

Zudem können die monatlich überwiesenen Guthaben auf der Sachbezugskarte auch angespart werden. Angesichts der Freigrenze sind somit – wie erwähnt – steuerfreie Gehaltszuwächse von bis zu 600 Euro pro Jahr möglich. 

Steuerfreier Sachbezug als alternative Lohnerhöhung – Beispielrechnung

Das obige Beispiel mit dem monatlichen Netto-Plus in Höhe von 50 Euro haben wir nicht von Ungefähr gewählt. Denn erfolgt eine Gehaltserhöhung über steuerfreie Sachbezüge, reduziert die 50-Euro-Freigrenze die finanzielle Belastung sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers wie folgt.

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Die Grafik zeigt an einem Beispiel die Gesamtkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn das Netto-Gehalt eines Mitarbeiters um 600 Euro jährlich steigen soll. Um dies zu erreichen, müsste der Arbeitgeber 1.414 Euro brutto mehr zahlen. Durch einen steuerfreien Sachbezug können zudem 600 Euro (also 50 Euro pro Monat entsprechend Freigrenze) steuer- und beitragsfrei gewährt werden. Zusätzlich fallen 36 Euro Lizenzgebühren pro Jahr an. Im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung können Arbeitgeber 814 Euro pro Jahr und Mitarbeiter an Lohnnebenkosten sparen (1.414 Euro - 636 Euro). 

Die Mehrbelastung beträgt bei der Gewährung eines steuerfreien Sachbezugs lediglich 600€ pro Jahr. Gegenüber einer Bruttogehaltserhöhung spart der Arbeitgeber 778 Euro pro Jahr. Wie viel Sie genau sparen können, zeigt Ihnen unser Vorteilsrechner:

 

Prämien und Boni als Alternative zur Gehaltserhöhung

Eine weitere gängige Alternative zu Gehaltserhöhungen sind steuerfreie Prämien und Boni. Im Gegensatz zu einer fix vereinbarten Gehaltssteigerung durch eine Erhöhung des Grundgehalts handelt es sich hierbei um variable Gehaltsbestandteile.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Auszahlung des Bonus ist an die erbrachte Leistung gekoppelt. Die Messbarkeit wird durch entsprechende Führungsmodelle wie Management by Objectives (MbO) oder Management by Results (MbR) sichergestellt. 

Auch hier besteht die Möglichkeit, Teile der Prämien oder Boni in Form eines steuerfreien Sachbezugs auszuzahlen. Wie bereits erläutert, können Sie Mitarbeitern Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei zukommen lassen. 

Das steuerfreie Gehaltsplus mit dem Marktführer

Steuerfreie Sachbezüge eignen sich als beliebte Mitarbeiterbenefits. Zugleich sind sie eine bewährte Option, um steuerfrei Gehaltserhöhungen zu gewähren. Edenred ist als Provider für steuerfreie Benefitlösungen Marktführer und unterstützt bereits weit über 50.000 Firmen bei der Incentivierung der Mitarbeiter. Diese profitieren durch die Steuervorteile ebenso wie Sie als Arbeitgeber. 

Warum Edenred?  

  • Rechtssicherheit: Die Lösungen von Edenred sind immer gesetzeskonform – ideal für Steuerberater und Unternehmen, die auf Nummer sicher gehen wollen.  
  • Vielfältige Produkte: Ob Sachbezüge mit der Edenred City Card, Essenszuschüsse oder weitere steuerfreie Benefits – Edenred bietet alles aus einer Hand.  
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Dienstrad-Leasing

Eine noch wenig beachtete Möglichkeit, Mitarbeitern eine steuerfreie Gehaltserhöhung zukommen zu lassen, ist das Dienstrad-Leasing. Das Prinzip ist denkbar einfach:

  1. Als Arbeitgeber schließen Sie zunächst einen Leasingvertrag mit einem Dienstradanbieter ab.
  2. Ihre Mitarbeiter wählen ein E-Bike oder ein konventionelles Fahrrad aus.
    Sie als Leasingnehmer überlassen Ihrem Arbeitnehmer das Wunschfahrrad.
  3. Der Mitarbeiter kann das Dienstfahrrad privat und beruflich nutzen. Sie als Arbeitgeber kümmern sich um einen Überlassungsbetrag und einen arbeitsvertraglichen Zusatz.

Beim Dienstrad-Leasing bieten sich prinzipiell zwei Möglichkeiten an: Zum einen die Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts mit Beginn des Leasingvertrags für die Leasingrate verwendet wird. In diesem Fall trägt also der Arbeitnehmer die Kosten. Zum anderen gibt es die Option eines steuerfreien Gehaltsextras, die sich als Alternative zur Gehaltserhöhung ohne Steuerabzug anbietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Ratgeber-Seite zum Dienstrad-Leasing.

Verpflegungszuschüsse

Als Alternative zu einer Gehaltserhöhung können Arbeitgeber Verpflegungszuschüsse anbieten, um die Kaufkraft ihrer Angestellten zu erhöhen. Im Gegensatz zu Sachbezügen handelt es sich bei Essensgutscheinen jedoch nicht um steuerfreie, sondern um steuerbegünstigte Gehaltsextras. 

Derzeit (Stand: 2026) können Arbeitgeber das Mittagessen ihrer Angestellten mit bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag bezuschussen. Dieser Verpflegungszuschuss setzt sich aus einem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 Euro und einem verpflichtenden Eigenanteil der Angestellten als Sachbezugswert zusammen, der aktuell bei 4,57 Euro für ein Mittagessen liegt.

Die Werte je Mahlzeit werden für jedes Jahr angepasst. Die Erhöhung des Pflichtanteils für 2026 sieht im Jahresvergleich so aus:

Mahlzeit  2025 2026
Frühstück: 2,30 € 2,37€
Mittagessen: 4,40 € 4,57€
Abendessen: 4,40 € 4,57€

Zu beachten ist, dass nur der Zuschuss steuerfrei bleibt. Dieser darf jedoch nur gewährt werden, wenn der vorgeschriebene Eigenanteil tatsächlich vom Arbeitnehmer getragen wurde.

 

Steuerfreie Tankgutscheine statt Lohnerhöhung 

Zu den steuerfreien Sachbezügen zählen auch steuerfreie Tankgutscheine, die sich insbesondere als Alternative zu einer Gehaltserhöhung für Pendler anbieten. In Zeiten von Inflation und steigenden Spritkosten haben Unternehmen damit ein wirksames Werkzeug, um ihren Mitarbeitern ein steuerfreies Gehaltsextra ohne reguläre Lohnerhöhung zukommen zu lassen. 

Umgekehrt profitieren Arbeitnehmer von einer spürbaren finanziellen Entlastung an der Zapfsäule. Auch hier sind bis zu 50 Euro pro Monat möglich, die zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden müssen. Der steuerrechtliche Rahmen wird auch in diesem Fall durch § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG vorgegeben. 

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Weitere Alternativen zur Gehaltserhöhung

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die betriebliche Gesundheitsförderung bietet Unternehmen die Möglichkeit, bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei in deren Gesundheit zu investieren. Dies kann beispielsweise durch Fitnesskurse, Gesundheitschecks oder Maßnahmen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung umgesetzt werden. 

Der Vorteil liegt nicht nur in der steuerlichen Entlastung, sondern auch in der Förderung des Wohlbefindens und der Produktivität der Mitarbeiter. Ein gesunder Mitarbeiter ist motivierter, belastbarer und weniger anfällig für krankheitsbedingte Ausfälle.

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Betriebliche Krankenversicherung

Eine beliebte Alternative zur Gehaltserhöhung bieten Arbeitgeber durch die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Wie bei Sachbezugskarten oder Gutscheinkarten können Arbeitgeber die monatlichen Beiträge innerhalb der 50-Euro-Freigrenze übernehmen und so als steuerfreies Mitarbeiterbenefit gewähren.

Zu beachten ist hierbei: Wenn Sie bereits andere steuerfreie Sachbezüge anbieten, kann es schwierig sein, die Freigrenze einzuhalten. Sollten Sie die Freigrenze überschreiten, bietet das Steuerrecht die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG oder nach § 37b EStG.

Ein wesentlicher Vorteil der bKV für den Arbeitgeber liegt in der Mitarbeiterbindung. Arbeitnehmer, die die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung genießen, möchten diese auch langfristig in Anspruch nehmen und nicht bei einem Jobwechsel verlieren, was zu einer Verringerung der Fluktuation führt.

Eine betriebliche Krankenversicherung bietet aber auch Arbeitnehmern einen Mehrwert, insbesondere im Hinblick auf die eingeschränkten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Häufig müssen gesetzlich Versicherte Kosten für Zahnbehandlungen, Osteopathie oder heilpraktische Behandlungen selbst tragen. Die bKV entlastet die Mitarbeiter erfahrungsgemäß spürbar und bietet im Gegenzug eine unkomplizierte Abwicklung der in Anspruch genommenen Leistungen (z.B. über eine App).

Private Internetgebühren & technische Geräte

Die Übernahme von privaten Internetkosten und die Bereitstellung technischer Geräte wie Laptops oder Smartphones sind attraktive Alternativen zu klassischen Gehaltserhöhungen. Diese Leistungen können steuerlich begünstigt werden und erhöhen die Flexibilität der Mitarbeiter, besonders im Homeoffice. Dadurch verbessern sich die Work-Life-Balance und die Arbeitszufriedenheit, da Mitarbeiter ohne zusätzliche Kosten mit den notwendigen Tools ausgestattet werden, um effizient arbeiten zu können. 

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wertvolle Möglichkeit, die finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter im Alter zu fördern. Arbeitgeber können Beiträge zur bAV leisten, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind.  

Dies schafft nicht nur einen Anreiz für Mitarbeiter, langfristig im Unternehmen zu bleiben, sondern stärkt auch die Arbeitgebermarke. Gleichzeitig profitieren Arbeitnehmer von einer zusätzlichen Altersvorsorge, die häufig bessere Renditen bietet als private Lösungen. 

Aktienbeteiligungen

Aktienbeteiligungen ermöglichen es Mitarbeitern, direkt am Unternehmenserfolg teilzuhaben und sich stärker zu identifizieren. Diese Vergütungsform kann steuerlich begünstigt sein und lässt Mitarbeiter von der Wertsteigerung des Unternehmens profitieren.

Zudem fördern Aktienbeteiligungen Motivation und Engagement: Mitarbeiter entwickeln ein persönliches Interesse am Unternehmenserfolg. 

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter finanziell zu unterstützen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Arbeitgeber können monatliche Beiträge in bestimmte Spar- oder Anlageformen einzahlen, die Mitarbeiter nach einer festgelegten Laufzeit nutzen können. Dies fördert den Vermögensaufbau, was die Mitarbeiterbindung und Zufriedenheit steigert. Zudem können VL durch staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage ergänzt werden. 

Fachliche Weiterbildung

Fachliche Weiterbildung ist als Personalentwicklungsmaßnahme, geldwerter Vorteil und Benefit eine wertvolle Investition in die Zukunft der Mitarbeiter und des Unternehmens. Arbeitgeber können Schulungen, Seminare oder Studiengänge finanzieren, die sowohl die Fähigkeiten der Mitarbeiter erweitern als auch deren Karrierechancen verbessern.

Dies steigert die Fachkompetenz und die Innovationskraft des Unternehmens. Gleichzeitig zeigt die Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen, dass das Unternehmen an der beruflichen und persönlichen Entwicklung seiner Mitarbeiter interessiert ist – ein entscheidender Faktor für die Mitarbeiterbindung.

Mobilitätszuschüsse

Wie bei den genannten Sachzuwendungen an Mitarbeiter müssen auch Mobilitätszuschüsse als Benefit zusätzlich zum vertraglichen Lohn gewährt und in der Gehaltsabrechnung separat ausgewiesen werden.

Mit der Einführung des Deutschlandtickets können Arbeitgeber die Mobilität ihrer Mitarbeiter anstelle einer Gehaltserhöhung teilweise oder ganz finanzieren. Das Deutschlandticket kostet aktuell 58 Euro pro Monat. Wenn Arbeitgeber mindestens 25 Prozent beitragen, reduziert sich der Preis um 2,90 Euro.

Urlaub statt Gehaltserhöhung

Zusätzliche Urlaubstage sind eine beliebte Alternative zur Gehaltserhöhung, die den Mitarbeitern mehr Zeit zur Erholung und für persönliche Interessen bietet. Arbeitgeber können durch die Gewährung von mehr Urlaub die Work-Life-Balance ihrer Mitarbeiter verbessern und deren Zufriedenheit steigern.

Der Vorteil liegt in der Erhöhung der Motivation und Produktivität, da ausgeruhte Mitarbeiter oft kreativer und leistungsfähiger sind. Zudem kann mehr Urlaub als Zeichen der Wertschätzung wahrgenommen werden, was die Loyalität gegenüber dem Unternehmen stärkt.

Spot-Bonus

Eine gewisse Relevanz kommt auch spontanen, anlassbezogenen Einmalprämien zu. Mit Spot-Boni können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter unerwartet – monetär oder in Form von Sachzuwendungen – belohnen. Aus Arbeitgebersicht ist zu beachten, dass eine regelmäßige Gewährung als betriebliche Übung interpretiert werden kann. Zudem verliert der Spot-Bonus bei regelmäßiger Gewährung das Element der überraschend kommunizierten Wertschätzung.

 

Fazit: Alternativen zur Gehaltserhöhung? Am besten steuerfrei!

Alternativen zur Gehaltserhöhung gibt es viele. Besonders beliebt sind steuerfreie Sachbezüge. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Durch diese alternativen Maßnahmen zur Lohnerhöhung können Unternehmen sowohl steuerliche als auch sozialversicherungsrechtliche Entlastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erzielen. Sonderleistungen lassen sich als Betriebskosten absetzen, und es entsteht kein zusätzlicher Buchhaltungsaufwand. Diese Alternativen verursachen keine Mehrkosten und fördern beide Seiten: 

  • Erhöhung der Mitarbeitermotivation 
  • Größere Wertschätzung seitens der Arbeitnehmer 
  • Höhere Attraktivität für Bewerber 
  • Stärkung der Unternehmensbindung & des Employer Branding 

 

Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Edenred – der Marktführer für steuerfreie Sachbezugslösungen. 

Häufige Fragen zu den Alternativen zur Lohnerhöhung

  • Steuerliche Aspekte sowie persönliche Belange des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen. Ein beliebter Baustein im Rahmen steuerfreier Lohnerhöhungen sind steuerfreie Sachbezüge. Hier sollten Sie beispielsweise die Freigrenze in Höhe von 50 Euro pro Monat und pro Person beachten.

    Außerdem sollten Sie den Mitarbeiter als Individuum mit persönlichen Vorlieben und einer für ihn einmaligen Lebenssituation betrachten. Handelt es sich beim Arbeitnehmer um einen Sportmuffel, so bietet sich beispielsweise ein Dienstrad-Leasing weniger an. 

  • Eine Gehaltserhöhung lohnt sich nicht in jeder Situation. Oft führt sie zu einer höheren Steuer- und Sozialversicherungsbelastung, wodurch nur ein geringer Netto-Betrag beim Mitarbeiter ankommt, während die Kosten für den Arbeitgeber deutlich steigen. Zudem wirken Gehaltserhöhungen häufig nur kurzfristig motivierend, während andere Maßnahmen wie Weiterbildung, flexible Arbeitszeiten oder zusätzliche Mitarbeiterbenefits langfristig wertvoller sein können.  

    In angespannten wirtschaftlichen Situationen des Unternehmens erhöhen sie zudem die Fixkosten und können finanzielle Risiken mit sich bringen. Auch passt eine Gehaltserhöhung nicht immer zu den Bedürfnissen der Mitarbeiter, die oft mehr Wert auf Work-Life-Balance, Homeoffice, zusätzliche Urlaubstage oder Gesundheitsleistungen legen. In solchen Fällen können steuerliche Vorteile durch Sachbezüge, Boni oder flexible Vergütungsmodelle die bessere Alternative sein, da sie sowohl Mitarbeiterzufriedenheit als auch Arbeitgeberbindung stärker fördern.

  • Ja, anstelle einer Gehaltserhöhung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzliche Urlaubstage gewähren. Diese Alternative verbessert die Work-Life-Balance, steigert die Zufriedenheit und ermöglicht den Mitarbeitern mehr Erholung, was ihre Leistungsfähigkeit und Motivation fördert.  

    Da zusätzliche Urlaubstage steuerfrei sind, bieten sie den Beschäftigten oft mehr Vorteile als eine Gehaltserhöhung, die mit höheren Abzügen verbunden ist. Auch für Arbeitgeber ist diese Lösung kosteneffizienter und stärkt die Bindung ans Unternehmen. Wichtig ist, die zusätzlichen Tage vertraglich zu regeln und sicherzustellen, dass die Arbeitsabläufe weiterhin funktionieren. Mehr Urlaub ist damit eine attraktive und wertschätzende Maßnahme für beide Seiten.

  • Steuerfreie Sachbezüge sind eine hervorragende Alternative zu einer Lohnerhöhung und bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile. Ein Hauptargument für Sachbezüge ist ihre Steuerfreiheit.

    Die Freigrenze beträgt derzeit 50 Euro. Innerhalb dieser Freigrenze kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter bis zu 50 Euro abgabenfrei pro Monat gewähren. Besonders beliebt sind Sachbezugskarten oder Gutscheine, da Sachbezüge nicht in bar ausgezahlt werden dürfen.

  • (1) Verhandeln Sie mit Ihrem Mitarbeiter über Alternativen zur Gehaltserhöhung, bietet dies für beide Seiten Vorteile. Der Mitarbeiter profitiert von individuellen Vorteilen, sei es in Form von mehr Urlaub, der Gewährung eines Firmenwagens oder durch die Bezuschussung oder vollständige Bezahlung von Deutschlandtickets.

    Ihr Mitarbeiter erhält einen geldwerten Vorteil, der zugleich eine individuelle Lösung darstellt, die finanziell entlastet und den Alltag erleichtert. Gerade Sachbezüge bieten innerhalb der monatlichen Freigrenze in Höhe von 50 Euro die Möglichkeit, eine Gehaltserhöhung steuerfrei zu gewähren.

    (2)  Auch Arbeitgeber können profitieren: Da es sich bei vielen Alternativen zur Lohnerhöhung um steuerfreie oder zumindest steuerbegünstigte geldwerte Vorteile handelt, bietet deren Umsetzung Perspektiven für eine kostenbewusste Strategie der Nettolohnoptimierung. Solche Entgeltoptimierungsmaßnahmen bieten wiederum die Chance, das Thema Benefits und Rewards systematisch zu reflektieren und so in die Bereiche Employer Branding oder Mitarbeiterbindung zu investieren. 

Die genannten Regelungen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Es gelten stets die Voraussetzungen nach EStG und LStR.