Steuerfreier Sachbezug
Wertschätzung zeigen mit dem 50-Euro-Sachbezug (vormals 44-Euro-Sachbezug)
Sie wollen Mitarbeiter binden, ohne das Budget zu belasten? Der steuerfreie Sachbezug ist die clevere Alternative zur Gehaltserhöhung: Bis zu 600 Euro jährlich zusätzlich zum Gehalt – komplett abgabenfrei. Mit Edenred setzen Ihre Mitarbeiter den Sachbezug flexibel ein: beim Einkaufen, Tanken oder im Restaurant – deutschlandweit bei zahlreichen Partnern vor Ort oder online.
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bis zu 600 Euro/Jahr steuerfrei ausgeben
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erhöht Ihre Arbeitgeber-Attraktivität
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bis zu 55% Lohnnebenkosten sparen*
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Edenred nutzt Ihre Angaben nur zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Sachbezüge als steuerfreies Gehaltsextra
Warum Sachbezüge über Edenred?
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50 Jahre
Erfahrung
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54.000 +
Kunden
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1,8 Mio +
Nutzer
Steuerfreie Sachbezüge als Motivationsinstrument
Für Arbeitgeber
- Günstiger als eine Gehaltserhöhung
- Erprobte Praxis der Nettolohnoptimierung
- Investment in die Mitarbeiterzufriedenheit und-bindung
- Als Arbeitgebermarke sichtbarer

Berechnungsgrundlage: 2026 | 54.000 € brutto | StKl. I | ohne Kinder | ZB 2,9 % | KiSt 9% | gesetzl. versichert
Für Arbeitnehmer
- Netto-Gehaltsplus von bis zu 600 Euro/Jahr
- Wertschätzung und erhöhte Motivation
- Unterstützung in Zeiten von erhöhten Lebenshaltungskosten
- Digitale Verfügbarkeit und Zugriffsmöglichkeit über App
Ihr Weg zu steuerfreien Vorteilen
Erfahren Sie, wie Sie von unseren Lösungen für steuerfreie Sachbezüge profitieren können. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zu sprechen.
Unsere beliebtesten Partner
Jetzt Sparpotenziale entdecken
Das Steuersystem ist kompliziert. Und bietet gerade deshalb interessante Perspektiven. Mit Kenntnis der richtigen Steuerkonzepte wie dem § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG winken Sparpotenziale bei Steuern und Abgaben. Sachbezüge wie auch Geschenke erweisen sich dann als strategisch wichtige Hebel, um Mitarbeitern unkompliziert ein steuerfreies Gehaltsextra zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt zu gewähren.. Und diese sollten Sie nutzen, gerade bei mehreren Mitarbeitern!
Passen Sie die Werte mit den Schiebereglern an oder geben Sie sie direkt in die Eingabefelder ein:
Ihre jährliche Gesamtersparnis
Entspricht einer Ersparnis von
0 % im Vergleich zur Gehaltserhöhung.
Gehaltsplus netto für Mitarbeiter
Jährliche Kosten Sachbezug inkl. Edenred Gebühren
Jährliche Kosten Gehaltserhöhung
Gehaltsplus netto für Mitarbeiter
Jährliche Kosten Sachbezug inkl. Edenred Gebühren
Jährliche Kosten Gehaltserhöhung
Der Sachbezugsrechner ist ein kostenloser Service zur Orientierung über mögliche Steuerersparnisse mit dem Edenred Sachbezug. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Berechnungen basieren auf vereinfachten Modellen und allgemeinen Annahmen (54.000 € Brutto Jahreseinkommen, Steuerklasse 1, keine Kinder, 9% Kirchensteuer, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9%). Faktoren wie Familienstand, Steuerklasse oder Bundesland können die Ergebnisse beeinflussen. Bitte holen Sie vor einer Entscheidung den Rat Ihres Steuer- oder Rechtsberaters ein.
Für alle im Team die passenden Sachbezüge
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Sachbezüge auszugeben. Doch wie findet man heraus, was den Geschmack der Mitarbeiter wirklich trifft? Bei uns ist das ganz einfach: Ihre Mitarbeiter können selbst entscheiden, wie sie ihr Guthaben verwenden möchten. So wird Ihr Goodie zu einem echten Benefit, der begeistert! Folgende Optionen stehen Ihren Mitarbeitern zur Verfügung:
(Online-)Shoppen mit Partner-Gutscheinen
- Einlösung: Online, vor Ort oder beides – je nach Partner
- Händlerauswahl: fester Händler pro Gutschein – Festlegung vor Aufladung
- Region: Deutschlandweit
- Format: E-Code oder PDF
- Hinweis: Partner bestimmt maximale Gutscheinanzahl pro Einlösung
- Rechtsgrundlage: Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG1

Regional einkaufen mit Edenred City
- Einlösung: vor Ort (z. B. Einzelhandel, Tankstellen, Gastronomie)
- Händlerauswahl: Viele verschiedene Händler – spontan flexibel entscheiden
- Region: vorab festgelegte PLZ-Region
- Format: virtuelle Karte, physisch optional
- Hinweis: Ausgaben sind auf 250 € pro Monat beschränkt
- Rechtsgrundlage: Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG bzw. Nr. 10b ZAG2
Eine Sachbezugslösung – zwei Modelle
Standard
Sachbezug | Automatische Aufladung

- Jährliche Abrechnung der Lizenzgebühr
- Automatisierte monatliche Aufladung über 12 Monate (bis zu 50 € im Monat steuerfrei)
- Optional: Sonderaufladungen zu persönl. Anlässen (je bis zu 60 € steuerfrei) – Geburtstag ohne Zusatzgebühr, weitere je 2,95 €
- ohne monatlichen Verwaltungsaufwand
- Virtuelle Karte und digitale Gutscheine
- Optional: Physische Karte ohne Logo/ eigenes Design – nur nachträglich durch Mitarbeiter beantragbar
- Neu: Ihre Mitarbeiter wählen selbst zwischen Vor-Ort¹- und Online-Shopping²
Preis pro Mitarbeiter/Monat zzgl. MwSt.
jährliche Zahlungsweise
Enterprise
Sachbezug | Flexible Aufladung

- Abrechnung pro Bestellung
- Einzelaufladungen mit frei wählbarem Zeitpunkt (bis zu 50 € im Monat steuerfrei)
- Optional: Sonderaufladungen zu persönl. Anlässen mehrmals pro Jahr (je bis zu 60 € steuerfrei); Abrechnung pro Aufladung
- ohne monatliche Verpflichtung
- Virtuelle Karte und digitale Gutscheine
- Optional: Physische Karte mit Logo/ eigenem Design – initial durch Sie oder nachträglich durch Mitarbeiter bestellbar
- Neu: Ihre Mitarbeiter wählen selbst zwischen Vor-Ort¹- und Online-Shopping²
Preis pro Mitarbeiter/Aufladung zzgl. MwSt.
Für dieses Modell fallen zusätzl. Einrichtungsgebühren an.
¹Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG: Beschränkung auf begrenztes Netzwerk durch Einkauf im Akzeptanzpartner-Netzwerk des festgelegten PLZ-Gebiets.
²Steuerkonform nach §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG bzw. §2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG: Beschränkung auf begrenztes Netzwerk durch Einkauf bei spezifischem Partner oder begrenzte Produktpalette.
Sachbezüge sind kompliziert?
Finden wir nicht. Unsere Benefit-Experten zeigen Ihnen, wie es einfach und rechtskonform funktioniert. Interessiert? Wir beraten Sie gerne!
Steuerfreier Sachbezug mit Edenred – Ihre Vorteile
Rechtskonforme Produkte: Durch genaue Umsetzung der Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen sowie Verträgen mit allen Partnern stellen wir die Einhaltung der Sachbezugsrichtlinien sicher.
Komfortable Zahlungsmethode: Wir bieten Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit ihre Karte bei Apple Pay und Google Pay hinzuzufügen (nur Edenred City).
Vielfältige Einlösemöglichkeiten: Ihren Mitarbeitern stehen bei Edenred City zahlreiche Akzeptanzstellen in den Bereichen Einkaufen, Tanken, Shoppen und Essengehen zur Verfügung und/oder zahlreiche Online-Partner.
Was sagen Studien zum steuerfreien Sachbezug?
Deutschland im Jahr 2026: Wirtschaftliche Belastungen drücken das Nettoeinkommen. Die Bundesregierung wollte infolge des Iran-Kriegs ein Entlastungspaket auf den Weg bringen, verabschiedet wurde es jedoch nicht. Allerdings steht Arbeitgebern der steuerfreie 50‑Euro‑Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG als planbares Instrument zur Verfügung. Wie eine Eedenred-Studie aus dem Jahr 2022 zeigt, ist vielen Arbeitgebern diese Chance nicht bewusst:
- 54% der befragten Unternehmen zahlen den Sachbezug monatlich aus
- 29% zahlen 1–5-mal pro Jahr.
- 11% zahlen 6–11-mal pro Jahr.
Grundsätzlich kann der Sachbezug allen Mitarbeitenden gewährt werden (Minijob, Teilzeit, Vollzeit), allerdings üben sich Arbeitgeber auch hier noch in Zurückhaltung:
- 61% der Unternehmen stellen ihn allen Mitarbeitern zur Verfügung.
- 38% gewähren ihn nur einer definierten Teilgruppe.
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Steuerfreier Sachbezug und Aufmerksamkeiten
Aufgrund der Freigrenze ist der steuerfreie Sachbezug einer der gängigsten Mitarbeitervorteile in Deutschland. Die steuerlichen Spielräume erschöpfen sich nicht in der Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 50 Euro pro Monat. Was viele Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) nicht wissen: Zusätzlich zum Sachbezug können Mitarbeiter mit steuerfreien Sachgeschenken bedacht werden.
Strenggenommen ist die Bezeichnung "Geschenk" aus Sicht des Einkommensteuerrechts unzutreffend: Bewegt sich das Geschenk, das Sie Ihrem Angestellten überreichen, innerhalb der steuerfreien Freigrenze von 60 Euro, so spricht man im Steuerrecht nicht von einem "Geschenk", sondern von einer "Aufmerksamkeit".
Typische Anlässe für Aufmerksamkeiten sind unter anderem das Dienstjubiläum, Beförderungen, Geburtstage oder die Geburt eines Kindes. Pro Anlass darf die Freigrenze in Höhe von 60 Euro nicht überschritten werden und darf nicht in bar überreicht werden.
Da es möglich ist, dass mehrere Anlässe in einen Monat fallen, also z.B. das Dienstjubiläum und der Geburtstag einer Mitarbeiters, dass dem Angestellten auch zwei Geschenke innerhalb der 60-Euro-Freigrenze überreicht werden, und das zusätzlich zum monatlichen 50-Euro-Sachbezug, unterm Strich ist es also Prinzipiell möglich, dass dem Mitarbeiter geldwerte Vorteile in Höhe von bis zu 170 Euro in einem Monat steuerfrei zukommen können!
Wir lassen Kunden gerne für uns sprechen:
"Wir nutzen den steuerfreien Sachbezug seit langem als Teil des Benefit-Blumenstraußes für unsere Mitarbeitenden. Wichtig dabei ist uns die rechtliche Sicherheit, Effizienz und dass sich Mitarbeitenden ein echter Mehrwert bietet. Edenred ist der ideale Partner dafür.“
Lena Schütte, Leiterin Human Relations Management invenio GmbH Engineering ServiceAktuelles zum steuerfreien Sachbezug 2026
Wichtige Zusatzregelungen seit 2022
Seit dem 01.01.2022 müssen Gutscheine und Geldkarten verpflichtend auch die Kriterien von §2 Absatz 1 Nummer 10 a) oder b) des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen.
Somit sind zwei verschiedene Kategorien von Gutscheinkarten für den Sachbezug erlaubt:
- §2 Abs. 1 Nr. 10a: Begrenztes Netzwerk (wie Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards)
- §2 Abs. 1 Nr. 10b: Begrenzte Produktpalette (Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie wie z.B. nur Fashion, nur Kosmetik etc.)
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Sachbezüge stehen allen Beschäftigten zur Verfügung – ob in Praktikum, Teilzeit oder Vollzeit.
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Weitere Goodies, die nicht unter den 50-Euro-Sachbezug fallen (z. B. Obstkorb und Getränke), bleiben nach wie vor steuerfrei.
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Zusätzlich zum monatlichen Sachbezug dürfen Sie zu persönlichen Anlässen ein steuerfreies Geschenk in Höhe von max. 60 Euro machen.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zu sprechen!
Sie möchten den steuerfreien Sachbezug für Ihr Unternehmen nutzen? Dann lassen Sie sich gern von uns beraten, wie wir Sie mit unseren Lösungen unterstützen können. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Die wichtigsten Fragen zum steuerfreien Sachbezug
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Ein Sachbezug ist eine Zuwendung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt wird, sondern in Form einer Sachleistung.
Für Mitarbeitende gibt es sowohl steuerbegünstigte (z.B. Firmenwagen) als auch komplett steuerfreie Sachbezüge (z.B. Gutscheine). Für letztere gelten spezielle rechtliche Rahmenbedingungen nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG.
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Sachzuwendungen, die sich nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG richten, also einen monatlichen Wert von derzeit 50 Euro nicht übersteigen, sind steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus können Arbeitgebern ihren Mitarbeitenden zu persönlichen Anlässen bis zu einer Freigrenze von 60 Euro Geschenke machen. Mehr dazu erfahren Sie auf dieser Seite zum Thema steuerfreie Mitarbeitergeschenke.
Beispiele für steuerfreie Sachbezüge sind Zeitungsabonnements, Sachgeschenke, Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder andere Dienstleistungen, von denen Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt profitieren. Die in Deutschland meistgenutzte Form des steuerfreien Sachbezugs sind jedoch Warengutscheine und flexible Sachbezugskarten. Letztere sind sowohl bei Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern besonders beliebt, da der Mitarbeiter selbst entscheiden kann, was er kaufen möchte. Sogar das Ansparen der Beträge ist für den Mitarbeiter möglich, sodass er sich irgendwann einen größeren Wunsch erfüllen kann.
Mit dem Edenred Sachbezug bieten wir Ihnen eine einfache Lösung für die Einführung und Umsetzung von Sachbezügen – rechtskonform und ohne Verwaltungsaufwand.
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Bei einem Freibetrag ist nur der Teil zu versteuern, um den der Freibetrag überschritten wird. Bei einer Freigrenze hingegen wird damit der gesamte Betrag steuerpflichtig. Daher ist es wichtig, dass beim steuerfreien Sachbezug die 50-Euro Freigrenze nicht überschritten wird, zumal wenn Sachbezüge kombiniert werden.
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Neben der Sachbezugs-Freigrenze von monatlich 50 Euro gibt es noch weitere Zusatzleistungen, die Firmen steuer- und sozialversicherungsfrei als Plus zum Gehalt ausgeben können, beispielsweise ein Obstkorb für Mitarbeiter. Eine Aufstellung finden Sie auf dieser Seite zum Thema Mitarbeitervorteile.
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Viele Mitarbeitervorteile wie z.B. das Jobticket, Geschenke zu persönlichen Anlässen oder die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug lassen sich kombinieren. Unternehmen sollten die Rechtslage jedoch regelmäßig überprüfen, denn das deutsche Steuerrecht unterliegt bekanntlich regelmäßigen Änderungen.
Zuwendungen, wie z.B. der Obstkorb, Kaffee, Tee, Mineralwasser, Kekse oder Snacks für Mitarbeiter sind Genussmittel und fallen nicht unter den 50-Euro-Sachbezug. Sie gehören gem. R. 19.6 Abs. 2 S. 1 LStR zu den Aufmerksamkeiten und sind steuerfrei- und sozialabgabenfrei, auch wenn sie mit dem Sachbezug kombiniert werden.
Wichtig: Dies trifft nur zu, wenn die Getränke und Snacks am Arbeitsplatz verzehrt werden, wobei die Kantine NICHT als Teil des Arbeitsplatzes zu verstehen ist. Mitarbeiter im Außendienst können vom Arbeitgeber gestellte Genussmittel auch unterwegs genießen. Komplette Mahlzeiten, wie z.B. die Mittagsverpflegung, unterliegen nicht der Steuerfreiheit. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit seine Mitarbeiter mit dem Verpflegungszuschuss steuerbegünstigt zu unterstützen. -
Bei Gutscheinen von Onlinehändlern ist Vorsicht geboten, denn für den Sachbezug dürfen Gutscheine nicht bei dessen Marketplace einsetzbar sein. Sogenannte „Umtauschgutscheine“, bei denen der Mitarbeiter einen Initial-Gutschein erhält, den er später in eine Auswahl von Händlergutscheinen umtauschen kann, sind laut Finanzverwaltung kein Sachbezug mehr. Eine rechtskonforme Lösung bieten wir mit dem Edenred Sachbezug.
Infomaterial zum kostenfreien Download
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Den Sachbezug regelkonform nutzen – mit Checkliste
- 10 Fakten, die Sie für die Auszahlung und Dokumentation kennen sollten.
- Praxisbeispiele zur Veranschaulichung
- Checkliste zur erfolgreichen Einführung: Haben Sie an alles gedacht?
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Tankgutscheine steuerfrei -

Mittagessen sponsern
Machen Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude und unterstützen Sie das Mittagessen im Jahr 2026 täglich mit bis zu 7,67 Euro.
Verpflegungszuschuss
*Die 55% weniger Lohnnebenkosten beziehen sich auf eine vergleichbare Gehaltserhöhung, durch die jährlich 600 EUR mehr Nettogehalt für den Mitarbeiter erreicht werden. Die Höhe der Steuern und Sozialabgaben ist individuell und abhängig von Gehalt, Steuerklasse, eventuellen Frei-/Zusatzbeträgen, Konfession, Bundesland etc. Berechnungsgrundlage für das genannte Beispiel: 2026 | 54.000 EUR brutto p. Jahr| Steuerklasse I | ohne Kinder | Zusatzbeitrag 2,9 % | KiSt 9% | gesetzlich versichert. Die zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Steuerberatung.
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