Incentives – Was leisten Anreize im Unternehmen?
- 02.12.2025
- 13 Min. Lesezeit
Verfasst von: E.Blog Team
Der Mitarbeiter lebt nicht vom Gehalt allein. Gerade in größeren Unternehmen haben sich über Jahre und Jahrzehnte teilweise komplexe Systeme zur Incentivierung etabliert. Edenred bietet Informationen über Möglichkeiten und Studien zu den beliebtesten Incentives sowie darüber, wo in Deutschland noch ein Mangel an bestimmten Incentives herrscht.
Definition und Bedeutung von Incentives
Zunächst die Frage: Was sind Incentives? Bei ‚Incentives‘ handelt es sich um einen Anglizismus, der übersetzt ‚Anreiz‘, ‚Antrieb‘ oder ‚Ansporn‘ bedeutet. Ganz konkret geht es um ein unternehmerisches Instrument, um Mitarbeiter zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen. Üblicherweise folgt die Verhaltenssteuerung dem Prinzip der extrinsischen Motivation.
Zunehmend relevant und in ihrer Bedeutung erkannt sind jedoch auch Aspekte der intrinsischen Motivation von Mitarbeitern: Hier sollen Mitarbeiter nicht über Anreizsysteme gesteuert werden. Vielmehr setzt man bei diesen auf eine von vornherein vorhandene Leistungsbereitschaft.
Was zeichnet ein Anreizsystem aus?
Unternehmen setzen selten auf einzelne Incentives, sondern auf ein Bündel von Anreizen, die Motivation und Zufriedenheit im Betrieb auf unterschiedlichen Ebenen sicherstellen sollen. Im Fokus steht dabei nicht nur die konkrete Leistungssteuerung und -steigerung über Prämien und Boni, sondern auch Aspekte wie verringerte Fehlzeiten, ein gutes Retention Management, allgemeine Zufriedenheit und das Investment in die Arbeitgebermarke. Moderne Incentive-Systeme bewegen sich auf einer breiten Skala von „harten“, über Ziele definierten Anreizen, bis hin zu „weichen“, nicht-monetären Anreizsystemen:
Prämien und Boni
- Prämierungen und Bonuszahlungen für vorab definierte und erreichte Ziele entsprechend Zielvereinbarungen oder Management by Objectives (MBO).
- Gewährt üblicherweise als zu versteuerndes Gehaltsplus.
Arbeitgeberleistungen und geldwerte Vorteile
Diese Incentivierungen erfolgen üblicherweise leistungsunabhängig und dienen im Rahmen des Employer-Brandings als Mittel, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Unter Mitarbeitern sollen diese Incentives die Zufriedenheit und die Bindung an das Unternehmen erhöhen und die Fluktuation verringern.
Beliebt und verbreitet sind Arbeitgeberleistungen und geldwerte Vorteile wie:
- betriebliche Altersvorsorge
- betriebliche Krankenversicherung
- Essen und Trinken
- Gesundheitsförderung
- Weiterbildungen
- Geschenke zu besonderen Anlässen
- Zuschüsse zur Kinderbetreuung
- usw.
Nicht-Monetäre Anreize
Bei den nicht-Monetären Anreizen handelt es sich um die „weichen“ Incentives. Sie bewegen sich auf einer zwischenmenschlichen Ebene und appellieren auch an die Eigenverantwortung von Mitarbeitern. Möglich sind beispielsweise:
- Projektverantwortlichkeit
- Planbare Karrierewege
- Mentoring oder Coaching-Programme
- Flexible Arbeitsmöglichkeiten (Homeoffice, Gleitzeit, Workation)
- Positive, zugewandte Mitarbeiterführung („Lob-Kultur“)
- ...
Die genannten Incentivierungen setzen ganzheitlich sowohl auf extrinsische wie auch intrinsische Momente:
- Mitarbeiter werden über Zielvereinbarungen zu überdurchschnittlichen Leistungen angeregt. Den Rahmen hierfür bietet eine Zielvereinbarung mit skalierbarem Leistungskatalog.
- Nicht-monetäre Anreize zielen oftmals auf die intrinsische Motivation von Mitarbeitern: Wichtig sind hier beispielsweise die Entwicklungs- und Gestaltungsbereitschaft der Angestellten und Arbeiter.
Studien zu Anreizsystemen
Dass die Verbindung monetärer und nicht-monetärer Anreize leistungsförderlich ist, hat eine Studie des Karlsruher Instituts für Technologie mit dem Titel „It Is Not Money Alone that Motivates Employees“ gezeigt: Mitarbeiter leisten bessere Arbeit und sind motivierter, wenn finanzielle Anreize von motivierenden Worten begleitet werden.
Einen weiteren Zusammenhang zwischen extrinsischen und intrinsischen Incentive-Instrumenten belegt auch die Studie "Motivationsbelohnung zahlt sich aus". Als wichtige leistungssteigernde Variablen gelten Transparenz, Steuerbarkeit und Ehrlichkeit bei der Einführung und Umsetzung von Anreizsystemen.
Steuerfreie Sachbezüge als Incentives
Als Mittel zur Motivation und Bindung von Mitarbeitern sind Incentives unverzichtbar. Gerade im War for Talents können vielfältige Incentivierungen den Ausschlag dafür geben, dass sich ein Bewerber für das Unternehmen mit dem besseren Anreizsystem entscheidet. Entscheider in Unternehmen sehen sich jedoch auch mit Kostenproblemen konfrontiert. Denn Bonuszahlungen und Prämien erhöhen das Bruttogehalt und damit die Lohnkosten.
Steuerfreie Sachbezüge gelten aufgrund ihrer Vielseitigkeit als ‚Allzweckwaffe‘ im Bereich der Incentivierung. Eine wichtige Voraussetzung für die Verbreitung von Sachzuwendungen schuf das Steuerrecht über den § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Dieser Paragraph regelt die monatliche Steuerfreiheit in Höhe von bis zu 50 Euro pro Monat und pro Mitarbeiter für Sachzuwendungen. Steuerfreie Sachbezüge sind daher ein wichtiger Hebel im Bereich der Nettolohnoptimierung, um Lohnnebenkosten zu sparen.
Über Sachbezüge zur Incentivierung
Anreizsysteme sind vielgestaltige Lösungen, um Mitarbeiter zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Ein wichtiger und bewährter Baustein innerhalb von modernen Anreizsystemen sind steuerfreie Sachbezüge. Lösungen bieten wir von Edenred über ein digitales Benefit-Management-System. Interessiert?
Welche Möglichkeiten bieten steuerfreie Sachbezüge als Incentives?
Die Flexibilität von steuerfreien Sachbezügen – beliebt und etabliert sind Gutschein- und Sachbezugskarten – bietet im Bereich der Incentivierung zahlreiche Einsatzmöglichkeiten:
Sachbezüge als Alternative zur Gehaltserhöhung
Auf das Jahr verteilt können Sie Mitarbeiter mit bis zu 600 Euro ohne zusätzliche Steuern und Sozialabgaben incentivieren. Da – wie gezeigt – eine Gehaltserhöhung eine beliebte Form des Incentives darstellt, eignen sich gerade steuerfreie Sachbezüge als Alternative zur Gehaltserhöhung. Wie stark Sie als Arbeitgeber durch diese Form der Nettolohnoptimierung profitieren, zeigt unsere Beispielgrafik:

Die Grafik zeigt an einem Beispiel die Gesamtkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn das Netto-Gehalt eines Mitarbeiters um 600 Euro jährlich steigen soll. Um dies zu erreichen, müsste der Arbeitgeber 1.380 Euro brutto mehr zahlen. Durch einen steuerfreien Sachbezug können zudem 600 Euro (also 50 Euro pro Monat entsprechend Freigrenze) steuer- und beitragsfrei gewährt werden. Zusätzlich fallen 36 Euro Lizenzgebühren pro Jahr an. Im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung können Arbeitgeber 744 Euro pro Jahr und Mitarbeiter an Lohnnebenkosten sparen (1.380 Euro - 636 Euro).
Regelmäßiges Gehaltsextra
Unternehmen können die (virtuelle) Sachbezugskarte monatlich mit dem steuerfreien Betrag aufladen. Dies dient als dauerhafter Anreiz und erhöht die Kaufkraft der Mitarbeiter, was in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten besonders attraktiv ist.
Steuerfreie Prämien bei außergewöhnlichen Leistungen
Bei guten Ergebnissen, erfolgreicher Projektarbeit oder herausragendem Engagement kann eine zusätzliche steuerfreie Aufladung der Karte in Höhe von höchsten 50 Euro als direkte steuerfreie Prämie dienen. So wird die Leistung des Einzelnen sichtbar gewürdigt.
Geschenke zu persönlichen Anlässen
Gutschein- und Sachbezugskarten lassen sich auch für besondere Anlässe einsetzen. Zusätzlich zu den 50 Euro pro Monat können bis zu 60 Euro als steuerfreies Geschenk an Mitarbeiter für ein Jubiläum, einen Geburtstag oder die Geburt eines Kindes gewährt werden.
Boni für Teamerfolge
Um den Teamgeist zu stärken, können alle Mitglieder eines Teams eine Aufladung erhalten, wenn ein gemeinsames Ziel erreicht wurde. Dies motiviert zur Zusammenarbeit und fördert den Zusammenhalt.
Anwesenheitsprämien
Bei geringen Krankenständen oder guter Pünktlichkeit kann die Karte als regelmäßige Anerkennung dienen. So wird das gewünschte Verhalten durch eine Anwesenheitsprämie belohnt und gefördert.
Welchen Einschränkungen unterliegt der steuerfreier Sachbezug?
Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und verlangt beim Thema Sachbezug gewisse Einschränkungen. Wie die Begriffe Sachzuwendungen oder Sachbezüge nahelegen, dürfen diese Zuwendungen nicht in Bar überreicht oder einfach als Gehaltsplus überwiesen werden. Wie angedeutet, muss der Sachbezug immer zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden. Die Freigrenze beträgt – wie erwähnt – 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter.
Seit 2022 gelten zusätzlich folgende Regelungen gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Setzen Sie bei dieser Form des Sachlohnes auf Sachbezugskarten und/oder Gutscheinkarten, müssen Sie zudem folgende Einschränkungen beachten:
- Als Sachbezugskarten (virtuell in Gestalt einer App oder als Prepaid-Karte) sind diese regional für ein bestimmtes Postleitzahl-Gebiet eingeschränkt (z.B. 81xxx oder 94xxx). Innerhalb dieses vorab definierten Gebietes sind Kartennutzer an bestimmte stationäre Supermarkt- und Restaurantketten oder Drogerien gebunden.
- Als Gutscheinkarten ausgegeben, können Mitarbeiter deutschlandweit den gutgeschriebenen Betrag bei einem vorab definierten Online-Händler einlösen.
Die Sachbezugskarte als Incentive
Wie gezeigt: zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt können Sie Mitarbeiter monatlich mit bis zu 50 Euro über steuerfreie Sachbezüge incentivieren. Für diese bietet Edenred nicht nur unterschiedliche Lösungen, sondern auch die erforderliche Benefit-Platform. Beliebt und verbreitet ist unsere Sachbezugskarte, als virtuelle Karte und/oder haptische Karte. Weitere Vorteile:
- Rechtskonforme Einführung und Umsetzung
- Ohne Verwaltungsaufwand
- Große Auswahl an Akzeptanzpartnern
- Bezahlen mit Apple Pay und Google Pay
Was sagen Studien zu steuerfreien Sachbezügen?
Eine von Edenred im Jahr 2023 in Auftrag gegebene IPSOS-Studie untersuchte das Thema steuerfreier Sachbezüge anhand von 501 Interviews und einem kurzen Fragenkatalog.
Folgende Ergebnisse wurden veröffentlicht:
- 19 Prozent schätzten die Umsetzung des Sachbezugs in ihrem Unternehmen als zu aufwändig ein.
- Die beiden größten Hürden, warum deutsche Arbeitgeber den 50-Euro-Sachbezug nicht nutzen: fehlende Informationen (27 Prozent) und fehlende Zeit (30 Prozent).
- 54 Prozent aller befragten Unternehmen zahlt den 50-Euro-Sachbezug monatlich.
- 29 Prozent gewähren den Sachbezug nur 1- bis 5-mal pro Jahr, 11 Prozent 6- bis 11-mal pro Jahr.
- 61 Prozent der befragten Unternehmen bieten den steuerfreien Sachbezug als Incentive allen Mitarbeitern.
- 38 Prozent der Unternehmen bieten Benefit-Karten und Co. Nur bestimmten Teilgruppen im Unternehmen.
Gerade die Ergebnisse der Edenred IPSOS-Studie zeigen, dass Arbeitgeber Potenziale im Bereich der Incentives noch nicht voll ausschöpfen. Benefit-Karten und Gutscheine bringen Arbeitgebern wie gezeigt zahlreiche Vorteile – sie senken u.a. die Lohnkosten, vermitteln den Angestellten und Arbeitern Wertschätzung, sind vielseitig und vor allem einfach einzuführen.
Benefit-Portal zur Verwaltung von Incentives
Eine bequeme Möglichkeit zur Verwaltung von Incentives bietet Edenred Benefits. Die Plattform ist intuitiv zu bedienen und gewährleistet eine rechtskonforme Einführung und Verwaltung von Mitarbeiterbenefits. Auch die Arbeitnehmer profitieren: Sie können das monatlich verfügbare Guthaben zur Aufladung einer Sachbezugskarte oder für Gutscheine nutzen.
Verpflegungszuschüsse als Incentive
Eine weitere steuerbegünstigte Form, Mitarbeiter zu incentivieren, sind Verpflegungszuschüsse. Auch solche Essensgutscheine bieten als Incentives zahlreiche Vorteile:
- sie stärken die Arbeitgebermarke
- sie erhöhen den Zusammenhalt im Team
- sie verbessern die Produktivität
- stärken die Kaufkraft der Mitarbeiter in Zeiten der Inflation
Aus welchen Komponenten setzt sich der Verpflegungszuschuss zusammen?
Anders als bei Gutscheinkarten oder Zuschüssen für ein Fitnessstudio handelt es sich bei einem Verpflegungszuschuss nicht einfach um einen pauschalen Betrag, der zusätzlich zum Gehalt steuerfrei gewährt wird.
Zu beachten ist, dass Essensgutscheine wie Ticket Restaurant immer aus zwei Werten bestehen:
- ein zu versteuernder Pflichtanteil
- ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 Euro
Für den Pflichtanteil gelten 2025 je nach Mahlzeit folgende Werte:
| Mahlzeit | 2025 | 2026 |
| Frühstück: | 2,30 € | 2,37€ |
| Mittagessen: | 4,40 € | 4,57€ |
| Abendessen: | 4,40 € | 4,57€ |
Besteuert wird der vom Arbeitgeber übernommene Pflichtanteil pauschal mit 25 Prozent. Naturgemäß entscheiden sich Arbeitgeber dafür, das Mittagessen für ihre Mitarbeiter zu bezuschussen. In Summe ergibt sich für diese Mahlzeit ein Verpflegungszuschuss in Höhe von bis zu 7,50 Euro pro Tag für das Jahr 2025.
Studien zur Mittagspause und zum Verpflegungszuschuss
Edenred befragte 1.000 Angestellte über das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Civey zum Tag der Arbeit 2025 zum Thema Mittagspause und Essenszuschuss.
Auf der Negativ-Seite ergab die Studie, dass sich 45,7 Prozent der Arbeitnehmer sich nicht genug Zeit für die Mittagspause nehmen. Auf der Wunschliste der befragten Angestellten fanden sich neben flexibleren Pausenzeiten (31 Prozent) auch Kantinenangebote (41 Prozent) und Essenszuschüsse (35 Prozent). So gesehen und gerade auch weil eine gute und erholsame Mittagspause die Produktivität um 20 Prozent steigern kann, sollten Arbeitgeber das Mittagessen in einer der genannten Form incentivieren.
Die Ergebnisse der Edenred-Studie im Detail:
Diensträder als Incentives
Gehaltsumwandlung als nicht-monetärer Anreiz
Als Arbeitgeber können Sie Diensträder (Fahrräder und E-Bikes) als nicht-monetäre Incentives einführen, indem Sie eine Gehaltsumwandlung des Bruttogehalts vornehmen. Die Leasingrate wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen, wodurch Ihnen als Arbeitgeber keine Kosten entstehen.
Zwar erhalten die Mitarbeiter weniger Brutto, profitieren jedoch langfristig, da sie Steuern und Abgaben sparen – im Gegensatz zu privatem Leasing. Das ergibt Ersparnisse von bis zu 40%. Bei der Gehaltsumwandlung fallen für den Arbeitnehmer nur geringe Steuern an, da das Bikeleasing als geldwerter Vorteil gilt und pauschal mit nur 0,25% des Brutto-Listenpreises besteuert wird.
Das Dienstrad als Gehaltsextra
Möchten Sie Mitarbeiter ohne Abstriche beim Nettogehalt mit Diensträdern incentivieren, können Sie die Leasingleistung als Gehaltsextra anbieten. Dabei übernehmen Sie als Arbeitgeber die gesamten Leasingraten zusätzlich zum regulären Bruttolohn. Seit 2019 ist diese Form der Incentivierung vollständig steuerfrei.
Diensträder und Fahrradleasing – was sagen Studien?
Grundsätzlich bestätigen Studien, dass die "Grüne Wende" in den Köpfen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer angekommen ist:
- 2024 waren schon 2,1 Millionen über den Arbeitgeber geleaste Fahrräder im Einsatz.
- Bereits 41 Prozent der Erwerbstätigen können ein Fahrrad über den Arbeitgeber leasen.
Tatsächlich ist es aber so, dass lediglich 14 Prozent der Arbeitnehmer das Dienstfahrrad als Incentive in Anspruch nehmen. Dies belegte eine repräsentative Befragung von über 5.000 Fahrrad- und E-Bike-Besitzern aus dem Frühjahr 2025. 47 Prozent erhalten kein Leasing-Angebot vom Arbeitgeber, 30 Prozent erhalten immerhin einen Zuschuss zur Leasingrate.
Edenred Bike kennenlernen
Beim Bike-Leasing können Mitarbeiter und Arbeitgeber in vielfacher Hinsicht profitieren. Weitere Perspektiven bieten die Kombinationsmöglichkeiten mit steuerfreien Sachbezügen. Möchte Ihr Angestellter oder Arbeiter sein E-Bike oder Drahtesel über eine Gehaltsumwandlung oder ein Gehaltsextra beziehen? Dann können Sie diese auch zusätzlich über Sachbezugskarten und/oder Verpflegungszuschüsse incentivieren!
Weitere Beispiele für (steuerfreie) Incentives
Mitarbeiterrabatte
Unternehmer können ihren Angestellten Produkte und Dienstleistungen vergünstigt anbieten, steuerfrei bis zu einem Freibetrag von 1.080 € jährlich.
Firmenwagen
Ein beliebtes Incentive, das Prestige bietet. Hierbei entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss, z. B. per Ein-Prozent-Regelung des Bruttolistenpreises. E-Autos sind steuerbegünstigt: Bei einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro erfolgt eine Besteuerung von 0,25%.
Strom aus E-Ladevorrichtungen
Arbeitnehmer, die private Elektro- oder Hybridautos nutzen, profitieren bis Ende 2030 von steuerlichen Vergünstigungen, wenn die Fahrzeuge betrieblich genutzt werden.
Diensthandy
Dieses steuerfreie Incentive erhöht das Employer Branding; Kosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Betriebsveranstaltungen
Arbeitgeber können jährlich bis zu zwei steuerfreie Betriebsfeiern veranstalten, mit einem Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter und Feier, um den Zusammenhalt im Unternehmen zu stärken.
Arbeitsessen und Obstkörbe
Obstkörbe fördern die Wertschätzung und versorgen Mitarbeiter mit wichtigen Nährstoffen. Steuerlich gelten Obstkörbe für Mitarbeiter als Aufmerksamkeit, mit einer Höchstgrenze von 60 Euro brutto pro Mitarbeiter und Monat. Zusätzlich können Sie bei besonderen Anlässen eine steuerfreie Mahlzeit im Wert von bis zu 60 Euro anbieten.
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Die bKV erhöht die Mitarbeiterbindung und Zufriedenheit, indem sie über die Grundversorgung hinausgehende Gesundheitsleistungen bietet. Beiträge bis 50 Euro können steuerfrei als Sachbezug abgeführt werden; höhere Beiträge erfordern verschiedene Besteuerungsformen.
Nicht-monetäre Anreize und Incentives
Viele nicht-monetäre Anreize und Incentives haben den Vorteil, dass sie Arbeitgebern nicht kosten. Die einzige "Währung", die hierbei ins Spiel kommt, lautet "Vertrauen". Vertrauen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern, dann bedeutet dies, dass Sie Arbeitnehmern Freiräume gewähren können. Typische nicht-monetäre Anreize sind dann:
Freiräume und Entscheidungsfreiheit
- Möglichkeit, eigene Projekte zu entwickeln und umzusetzen
- Stärkung der Eigenverantwortung
- Beteiligung an Entscheidungsprozessen
Karriereentwicklung
- Mentoring oder Coaching-Programme
- Klare Perspektiven für beruflichen Aufstieg
- Verantwortungsvolle und sinnvolle Aufgaben
Gleitzeit & Homeoffice
- 100% Remote-Arbeit
- Mentoring oder Coaching-Programme
- positive Feedback-Kultur
Work-Life-Balance
- Angebot von Teilzeitmodellen oder Sabbaticals
- Möglichkeit, Urlaub flexibel zu planen
Homeoffice als nicht-monetärer Anreiz – was sagen Studien?
Vor Corona mit Skepsis beäugt, während der Pandemie aber (fast) unumgänglich: Die Rede ist vom Homeoffice als Incentive. „Does Working from Home work?“ frugen daher chinesischen Forscher in einer Homeoffice-Studie und nahmen die Reiseagentur Ctrip mit 16.000 Mitarbeitern in Augenschein. Die Ergebnisse der Studie waren bemerkenswert:
- Das Arbeiten von zu Hause führte zu einer Leistungssteigerung von 13%, wovon 9% auf längere Arbeitszeiten pro Schicht (weniger Pausen und Krankheitstage) und 4% auf eine höhere Anzahl von Anrufen pro Minute (bedingt durch eine ruhigere und bequemere Arbeitsumgebung) zurückzuführen waren.
- Zudem berichteten die Mitarbeiter, die von zu Hause arbeiteten, von einer höheren Arbeitszufriedenheit, und ihre Fluktuationsrate halbierte sich, während die Beförderungsrate bedingt durch die Leistung sank.
- Aufgrund des Erfolgs des Experiments erweiterte Ctrip die WFH-Option auf das gesamte Unternehmen und ermöglichte den Mitarbeitern, zwischen Homeoffice und Büro zu wählen.
Lob und Anerkennung als nicht-monetärer Incentive
Lob und Anerkennung gelten als selbstverständlich, werden aber zu selten ausgesprochen. Gerade diese Formen professioneller Zuwendung gedeihen erst in einer entsprechend reifen Firmenkultur. Der Umgangston sollte allgemein rücksichtsvoll sein, das Miteinander allgemein von Professionalität zeugen. Prozesse, Strukturen und Verantwortlichkeiten sollten ebenso klar sein, da ein mangelndes Organisationsniveau schnell zu Frust, Reibungsverlusten, Leistungseinbußen oder gar Mobbing führen können.
Arbeitsklima und Teamzusammenhalt
Neben Lob und Anerkennung eignen sich folgende Instrumente und Verhaltensweisen als (nicht-)monetäre Anreize:
- Wertschätzender Umgang im Team
- Regelmäßige Teambuilding-Maßnahmen
- Feedback- und Unterstützungskultur
Anerkennung und Wertschätzung
Wertschätzung kann auf unterschiedliche Weisen und unterschiedlichen Kanälen kommuniziert werden.
- Lob durch Vorgesetzte oder Kollegen
- Auszeichnungen wie „Mitarbeiter/in des Monats“
- Positive Erwähnungen in Meetings oder internen Mitteilungen
Ein Anreizsystem über ein positives und zugewandtes Verhalten gegenüber den Arbeitnehmern einzuführen, wird allerdings vielfach als selbstverständlich wahrgenommen. Im Umkehrschluss heißt das auch: Fehlt diese zwischenmenschliche Dimension aus Lob und Anerkennung, wirkt sich dies auch negativ auf Zufriedenheit und mittel- und langfristig auf die Mitarbeiterbindung aus!
Fazit zu Incentives und Anreizsystemen
Incentives machen Unternehmen nicht unbedingt erfolgreicher, aber erfolgreiche Unternehmen setzen auf Anreize. Um die besten Bewerber in das Unternehmen zu lotsen und um gute Mitarbeiter langfristig zu binden. Der Komplexität unserer Arbeitswelt entsprechend gibt es eine Vielzahl von Incentives. Wichtig ist hierbei, dass sowohl intrinsische als auch extrinsische Faktoren berücksichtigt werden. Zudem sollten bei der Einführung und Umsetzung die Aspekte der Transparenz, Steuerbarkeit und Ehrlichkeit berücksichtigt werden. Eine besondere Bedeutung kommt steuerfreien Sachbezügen zu. Sie bieten Flexibilität, sind einfach in Benefit-Portalen zu verwalten und lassen sich steuerkonform umsetzen. Aufgrund der Steuerfreiheit sind sie zudem eine wichtige Stellschraube im Bereich der Nettolohnoptimierung.
Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Edenred – der Marktführer für steuerfreie Sachbezugslösungen.
Häufige Fragen zu Incentives und Anreizsystemen
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Ein klassisches Beispiel für ein Incentive ist ein Bonussystem. Hierbei erhalten Mitarbeiter einen finanziellen Bonus als Belohnung für das Erreichen bestimmter Ziele, wie z.B. Verkaufszahlen oder Projektabschlüsse. Weitere Beispiele sind Gutscheine, Prämien oder auch Sachgeschenke, die Anerkennung für besondere Leistungen darstellen.
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Incentive-Veranstaltungen sind besondere Events, die dazu dienen, Mitarbeiter zu motivieren und ihre Leistungen zu belohnen. Diese Veranstaltungen können verschiedene Formen annehmen, wie z.B. Team-Building-Aktivitäten, Reisen, exklusive Dinners oder Workshops. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die Teammoral zu stärken, die Bindung an das Unternehmen zu erhöhen und Leistungsträger zu würdigen.
Es gibt zahlreiche Arten von Incentives. Hier sind einige Beispiele:
- Finanzielle Incentives: Boni, Prämienzahlungen, Gehaltserhöhungen.
- Sachincentives: Gutscheine, Elektronikgeräte, Reisen oder Geschenkkarten.
- Erlebnisincentives: Z.B. ein Wochenende in einem Wellness-Hotel, eine abenteuerliche Veranstaltung wie Klettern oder Motorsportaktivitäten.
- Anerkennung und Lob: Mitarbeiter des Monats, öffentliche Anerkennung in Meetings oder durch interne Newsletter.
- Zusätzliche Freizeit: Extra Urlaubstage oder flexible Arbeitszeiten.
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Es gibt zahlreiche Arten von Incentives. Hier sind einige Beispiele:
- Finanzielle Incentives: Boni, Prämienzahlungen, Gehaltserhöhungen.
- Sachincentives: Gutscheine, Elektronikgeräte, Reisen oder Geschenkkarten.
- Erlebnisincentives: Z.B. ein Wochenende in einem Wellness-Hotel, eine abenteuerliche Veranstaltung wie Klettern oder Motorsportaktivitäten.
- Anerkennung und Lob: Mitarbeiter des Monats, öffentliche Anerkennung in Meetings oder durch interne Newsletter.
- Zusätzliche Freizeit: Extra Urlaubstage oder flexible Arbeitszeiten.
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Ob Incentives steuerfrei sind, hängt von der Art des Incentives und den geltenden Steuergesetzen ab. Einige gängige steuerfreie oder steuerbegünstigte Incentives sind:
- Sachbezüge: Bestimmte Sachbezüge, wie z. B. Mitarbeiter-Rabatte oder Sachbezugskarten, können bis zu bestimmten Freigrenzen steuerfrei sein. Für Obstkörbe gibt es formal keine Grenzen. Der Rahmen muss allerdings im betrieblichen Eigeninteresse liegen. Finanzämter akzeptieren i.d.R. bis 60 Euro brutto pro Mitarbeiter und Monat für solche Aufwendungen.
- Diensträder: Die Gehaltsumwandlung über Diensträder kann steuerlich vorteilhaft sein. Arbeitgeber können die Leasingraten als Gehaltsextra übernehmen, was steuerfrei ist.
- Betriebsveranstaltungen: Arbeitgeber können pro Jahr bis zu zwei Betriebsfeiern mit einem Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei veranstalten.
- Aktienoptionen: In einigen Fällen können Mitarbeiter Aktienoptionen erhalten, die unter bestimmten Bedingungen steuerbegünstigt sind.
- Betriebliche Krankenversicherung: Beiträge zur bKV bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat können steuerfrei sein.
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Die Besteuerung von Incentives hängt von der Art des Incentives ab:
- Finanzielle Incentives (z.B. Boni): Diese werden in der Regel als Einkommen angesehen und unterliegen der Einkommenssteuer. Das Unternehmen muss diese Zahlungen in der Lohnabrechnung erfassen.
- Sachincentives: Auch Sachgeschenke können steuerpflichtig sein. In Deutschland sind Geschenke an Mitarbeiter bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei. Übersteigt der Wert diesen Betrag, unterliegt die gesamte Zuwendung der Besteuerung.
- Erlebnisincentives: Die steuerliche Behandlung hängt vom Wert des Erlebnisses ab und ob es als geldwerter Vorteil gilt.
Es ist wichtig für Unternehmen, sich über die jeweils geltenden steuerlichen Regelungen und Freigrenzen zu informieren, um sicherzustellen, dass sie die Incentives korrekt handhaben.
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Team Incentives sind Anreize, die speziell dafür entwickelt wurden, die Zusammenarbeit und Leistung eines gesamten Teams zu fördern, anstatt individuell auf einzelne Mitarbeiter abzuzielen. Ziel dieser Incentives ist es, den Teamgeist zu stärken, die Motivation zu erhöhen und gemeinsame Ziele zu erreichen. Beispiele für Team Incentives sind Team-Boni, Gruppenausflüge oder -veranstaltungen oder Schulungen und Workshops.
Die genannten Regelungen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Es gelten stets die Voraussetzungen nach EStG und LStR.

