Mit Ihrem Fachwissen sind Sie der beste Ansprechpartner
Vorteile für Sie als Steuerberater
Zusätzliche Beratungschance
Mandantenbindung durch überzeugende Beratungsleistung
Kostenreduzierung in den Unternehmen
Zufriedene Mandanten mit zufriedenen Mitarbeitern
Vorteile für Ihre Mandanten
Liquiditätssteigerung durch Reduzierung der Personalkosten
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitgeberattraktivität
Zufriedene, motivierte Mitarbeiter
Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
Vorteile für Arbeitnehmer
Mehr Netto vom Brutto
Höhere monatliche Liquidität
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
Höhere Motivation
Informationen zur Änderung des Einlösegebiets
Damit die Ticket Plus® City Karte ihren Charakter als steuerfreier Sachbezug behält, ist ein Wechsel des Einlösegebietes bei einem Restguthaben von über 1,00€ nicht möglich. So stellen wir sicher, dass unsere Karte die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und als Gehaltsextra erhalten bleibt.
Eine ausführliche Begründung finden Sie hier
Das BMF hat in seinem Schreiben vom 15.03.2022 zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug in Bezug auf die Übertragung von Restguthaben folgende Rechtsauffassung geäußert:
„Es ist nicht zu beanstanden, wenn verbleibende Restguthaben bis zu einem Euro ausgezahlt oder auf einen anderen Gutschein oder eine andere Geldkarte übertragen werden können; dies gilt auch bei einem monatlichen Wechsel z.B. der Ladenkette im Rahmen einer weiteren Aufladung eines Guthabens auf derselben Geldkarte“.
In Bezug auf die Ticket Plus® City Karte verstehen wir diese Rechtsauffassung so, dass bis zu einem Restguthaben von einem Euro ein monatlicher Wechsel des Einlösebereichs möglich ist, ohne dass hierdurch der Charakter als steuerfreier Sachbezug (§ 8 Abs. 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 und 11 EStG) verloren geht.
Darüber hinaus trifft das BMF unseres Erachtens implizit die Aussage, dass ein Wechsel der Einlösebereichs für ein Restguthaben von mehr als einem Euro dazu führen würde, dass die Steuerfreiheit nicht mehr gewährleistet wäre.
Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, einen Wechsel des Einlösebereichs nur einmal pro Monat und nur für Restguthaben bis zu einem Euro zuzulassen.
Bitte beachten Sie, dass wir zu einer Hilfeleistung in Steuersachen nicht berechtigt sind. Wir empfehlen Ihnen daher, eine eigene Bewertung der steuerlichen Behandlung der Ticket Plus® City Karte in Ihrem Unternehmen (ggf. durch Hinzuziehung spezialisierter Berater) vorzunehmen.
Infoblatt zur Neuregelung des Sachbezugs für Steuerberater
Die Neuregelungen, die ab 1. Januar 2022 verbindlich gelten, führen aktuell zu zahlreichen Fragen bei der Anwendung des von Steuern und Sozialversicherung befreiten Sachbezugs.
Jedoch bietet das deutsche Steuerrecht Ihren Mandanten auch weiterhin die Möglichkeit, Mitarbeitern einen monatlichen Benefit zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung zu stellen. Wir erklären in unserem Infoblatt, was es zu beachten gibt.

Profitieren Sie von unserer Kooperation mit DATEV
Wir haben mit der DATEV eG im Jahr 2017 eine Kooperation im Bereich Gehaltsextras geschlossen. Sie sind DATEV-Mitglied und möchten mehr erfahren? Hier erhalten Sie alle Infos:
Warum Edenred empfehlen?

Rechtskonforme Produkte
Für Ticket Plus® und Ticket Restaurant® haben wir Verträge mit unseren Akzeptanzpartnern geschlossen. Hierin verpflichten sich die Akzeptanzstellen, die steuerlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.

Einfache Bestellprozesse
Die Bestellungen unserer Produkte können bequem über unsere Online-Bestellportale getätigt werden.

Kostengünstige Lösungen
Im Vergleich zu Tank- und Einkaufsgutscheinen sparen Sie Zeit und Personalkosten durch den geringeren administrativen Aufwand.

Kostenloses Informationsmaterial
Auf Wunsch erhalten Sie von uns jederzeit Produktblätter und Musterkarten für Sie, Ihre Mandanten und deren Mitarbeiter.

Services für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Persönliche und direkte Hilfe erhalten Arbeitgeber bei unserem Kundenservice-Team. Mitarbeiter können sich bei Fragen jederzeit an unser Nutzerteam wenden.

Profitieren Sie vom Marktführer
Edenred ist ein weltweit tätiger Konzern mit mehr als 10.000 Mitarbeitern in 46 Ländern und in Deutschland Marktführer im Bereich Mitarbeiterbindung durch steuerfreie Gehaltsextras.

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