Steuervorteile nutzen, Prämien ausbezahlen, Mittagessen bezuschussen, Mitarbeiter beschenken oder einfach einmal die persönliche Wertschätzung ausdrücken. Jeder hat unterschiedliche Motive für das Gewähren von Gehaltsextras – und wir haben die passende Lösung für Sie. Finden Sie in unserer Übersicht das für Sie und Ihre Mitarbeiter passende Produkt:

Unsere Gutscheinkarten für den regelmäßigen Sachbezug
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Online und deutschlandweit bei über 40.000 Akzeptanzstellen einlösbar
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Erfüllt die neuen gesetzlichen Vorgaben für Sachbezüge ab 2020.

Unsere Lösung für die Mittagsverpflegung
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Deutschlandweit bei über 29.000 Akzeptanzstellen einlösbar
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Einsetzbar im Rahmen des Sachbezugs für Verflegung

Unsere weltweit einlösbare Prepaid Mastercard zum Incentivieren.
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Weltweit an allen Mastercardstellen einlösbar
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Als Sachbezug nur mit Genehmigung durch das Finanzamt.
Sie sind noch nicht sicher, welches Produkt das richtige für Sie ist? Kein Problem!
Wir beraten Sie gerne kostenlos & unverbindlich!

Neue Voraussetzungen für den Sachbezug
Sie interessieren sich für den steuerfreien Sachbezug? Bitte beachten Sie, dass seit 1.1.2020 neue Regelungen gelten. Mehr zu den neuen Anforderungen, die Gutscheinkarten für den Sachbezug erfüllen müssen, lesen Sie auf unserer Infoseite: Änderungen beim Sachbezug 2020
P.S. Unsere Produkte können nicht nur nur für den 44 Euro Sachbezug eingesetzt werden. Hier finden Sie alle Steuervorteile im Überblick.
Die neuen Kriterien in Kurzfassung sehen Sie hier:
Folgende 5 Kriterien müssen Gutscheinkarten für den Sachbezug seit dem 1.1.2020 erfüllen | Ticket Plus® | Ticket Incentive |
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Einlösung auf Deutschland beschränkt | ✓ | x |
Direkte gewerbliche Vereinbarung mit Akzeptanzpartnern vorhanden | ✓ | x |
Nutzung im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG | ✓ | ✓ |
Nur Bezug von Waren und Dienstleistungen möglich | ✓ | ✓ |
Abgabe nur an Unternehmen | ✓ | ✓ |